Gina-Lisa Lohfink:"Hat Ihr Anwalt Ihnen nicht gesagt, dass Sie nicht kommen müssen?"

  • Das Berliner Kammergericht lehnt Lohfinks Revision gegen ein Urteil wegen Falschaussage ab.
  • Das Model hatte gegen zwei Männer geklagt, von denen sie ihren Angaben nach vergewaltigt worden ist.
  • Der Richter gibt Lohfink, die sichtlich mitgenommen ist, eine Warnung vor ihren Anwälten mit auf den Weg.

Von Antonie Rietzschel, Berlin

Wortlos rauscht Gina-Lisa Lohfink in den Sitzungsaal des Berliner Kammergerichts, geblendet von den starken Lampen der Fernsehkameras. Auf den Treppenaufgängen zücken Mitarbeiter des Gerichts ihre Smartphones. Sie sind neugierig auf das Model, das sich zuletzt durch das Dschungelcamp quälte. Das Erscheinen Lohfinks zum Revisionsprozess ist der vorerst letzte Akt einer Show, bei der man zuweilen nicht mehr wusste, wer Regie führte. Lohfink selbst oder ihre Anwälte? Der Richter des Kammergerichts fällt in dieser Frage ein eindeutiges Urteil.

Zunächst lehnt er aber die Revision Lohfinks gegen eine Geldstrafe wegen Falschaussage ab, zu der sie Ende August 2016 verurteilt worden war. Lediglich die Höhe der Geldstrafe von 20 000 Euro soll neu verhandelt werden.

Gegenstand des vorangegangenen Prozesses war ein Video

In dem voran gegangenen Prozess ging es um eine Nacht im Juni 2012, in der Lohfink Sex mit zwei Männern gehabt hatte. Ein Video davon wurde mehreren Medien für Geld angeboten. Dann tauchte die Aufnahme im Netz auf. Das Model beharrt darauf, dass es sich dabei um eine Vergewaltigung handelt.

Für ihre Position hatte sie im vergangenen Jahr öffentlich Unterstützung erhalten. Im Zuge der "Nein heißt Nein"-Debatte um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts war Lohfink plötzlich als Vorkämpferin für Frauenrechte stilisiert worden. Als Argument galt ihren Unterstützern, dass sie im Video mehrmals "Hör auf" sagt. Nach Betrachtung des gesamten Videomaterials und Anhörung eines Gutachters stand für das Gericht jedoch fest, dass sich Lohfink damit auf das Filmen bezog, nicht auf die sexuellen Handlungen. Die beiden Männer wurden wegen der Verbreitung des Sexvideos zu Geldstrafen verurteilt. Nach dem Urteil gegen Lohfink stellten sie ihrerseits Strafanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung.

Lohfinks Anwälte hätten gegen das Urteil wegen Falschaussage in Berufung gehen können. Stattdessen wählten sie eine Sprungrevision, ließen eine Instanz aus. In dem neu angesetzten Verfahren ging es lediglich darum, etwaige Verfahrensfehler zu überprüfen. Die Verteidiger begründeten den Schritt damit, dass sie ihrer Mandantin keine neue Hauptverhandlung zumuten wollen.

Die Beweisführung von Lohfinks Anwalt ist grotesk und fahrig

Dem Anwalt Burkhard Benecken gelingt an diesen Freitagmorgen jedoch nicht, juristische Mängel aufzuzeigen. Seine Beweisführung ist geradezu grotesk. Er kritisiert unter anderem die Dauer des Verfahrens, kann aber nicht deutlich abstecken, über welchen Zeitraum es sich erstreckt. Ab wann galt Lohfink eigentlich als Angeklagte? Eine rein formale Frage, die Benecken nicht beantwortet.

Er bringt außerdem die angeblich unrechtmäßige Ablehnung eines Befangenheitsantrages gegen die damalige Richterin vor. Den Antrag hat es nicht gegeben. Im Protokoll findet sich die ausdrückliche Erklärung der Verteidigung Lohfinks, dass man keinen Antrag auf Befangenheit stelle. Benecken sagt außerdem, seine Mandantin habe das Wort "Vergewaltigung" nie ausgesprochen, deswegen könne sie nicht wegen Falschaussage verurteilt werden.

Gina-Lisa Lohfink wirkt mitgenommen. "Ich will nur noch, dass das vorbei ist", sagt die 30-Jährige vor Gericht mit erstickter Stimme. Die ständige Berichterstattung greife ihre Psyche an. Sie wäre heute lieber woanders, nicht hier, sagt das Model. In den vergangenen Jahren habe sie lernen müssen, dass sie auch von "bösen" Menschen umgeben sei, die auf Geld und Ruhm aus seien. Ein seltsames, aber auch sehr emotionales Statement, dessen Inhalt Ralf Fischer, der Vorsitzende Richter am Berliner Kammergericht, in seiner Urteilsbegründung aufnimmt.

Der Richter fragt, warum Lohfink überhaupt zu den Verhandlungen komme

Verwundert sei er, sagt Fischer. Für ihn ist Lohfink kein Opfer einer Vergewaltigung, aber womöglich ihrer Anwälte. Warum komme sie zu den Verhandlungen, wenn es doch so eine Belastung ist? "Weil Ihnen das Anliegen wichtig war? Gerade wegen des Rummels? Oder hat Ihr Anwalt Ihnen nicht gesagt, dass Sie nicht kommen müssen? Damit er Werbung für seine Kanzlei machen kann?".

Der Richter greift Lohfinks Anwälte immer wieder scharf an. Das Revisionsverfahren wollte das Kammergericht aus Rücksicht auf Lohfink absichtlich nicht an die große Glocke hängen. Den Termin hätten nur die Anwälte gekannt. Die, so die Vermutung des Richters, hätten das Datum an die Medien weitergegeben und auch noch Einladungen verschickt. Der Richter gibt Lohfink einen guten Rat mit auf den Weg: "Sollten Ihre Anwälte Sie hinter Ihrem Rücken den Haien zum Fraß vorgeworfen haben, sollten Sie klagen. Ich empfehle Ihnen, sich einen Anwalt zu suchen, dem Ihre Interessen näher stehen als er sich selbst." Das Model reagiert mit ungerührter Miene. Als Medien und Zuschauer den Saal verlassen, bleibt sie allein zurück. Das Urteil will Lohfink nicht kommentieren.

Sebastian Castillo Pinto jedoch will. Er ist einer der Männer, dem Gina-Lisa Lohfink Vergewaltigung vorwirft. Pinto steht draußen vor dem Gerichtssaal, gibt Journalisten seine Nummer, erzählt einem Freund begeistert, mit wem er schon Interviews ausgemacht hat. Zum Lachen sei das gewesen, was Lohfink im Saal abgezogen habe, diktiert er in Notizblöcke. "Ich bin unschuldig", sagt er vor Kameras, das habe sich jetzt noch mal bewiesen. Er will wegen Verleumdung vor Gericht ziehen. Nebenher macht er Werbung für seine Karriere. Er sei jetzt Rapper, nenne sich "Prinz27". Vielleicht reicht es irgendwann für die Einladung zu einer Reality-Show.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: