Augsburg:Beim Notruf zu höflich: Polizist wimmelt Opfer ab

Polizist hat Notruf abgewimmelt - Prozess

Hilfe verweigert: Im Polizeipräsidium Schwaben Nord wimmelte ein Polizist den Notruf eines Jugendlichen ab.

(Foto: dpa)

Ein Jugendlicher fühlt sich bedroht, wählt die Notrufnummer: Der Beamte, der diesen Anruf annahm, wurde nun in Augsburg verurteilt, wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt.

Aus dem Gericht von Christian Rost

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt ist ein Augsburger Polizist zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein Jugendlicher hatte den Notruf gewählt, weil er sich bedroht fühlte, doch der 53-jährige Beamte aus der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Nord wimmelte ihn ab, statt eine Streife vorbeizuschicken. Wenig später wurde der Anrufer tatsächlich von mehreren anderen Jugendlichen zusammengeschlagen und verletzt.

Das Problem: Der Jugendliche war am Telefon einfach zu höflich. Der 53-Jährige sagte am Donnerstag vor dem Augsburger Amtsgericht, dass er den Notruf völlig falsch eingeschätzt habe. Der junge Mann habe so entspannt geklungen, daher habe er ihn nicht ernst genommen. Auch ein Vorgesetzter des Polizisten bezeichnete den Anruf als "absolut ungewöhnlich". In der Verhandlung wählte der Jugendliche drastischere Worte: "Das war einfach Scheiße."

Die Vorsitzende Richterin hielt dem Angeklagten vor, er habe einen "immensen Schaden für das Ansehen der Polizei" zu verantworten. Statt dem Jugendlichen, der sich in einer Notlage befunden habe, zu helfen, habe der 53-Jährige "bewusst falsche Tatsachen" vorgeschoben, um den Anrufer abzuwimmeln.

Der Beamte, der zunächst einen Strafbefehl über 4800 Euro erhalten, dagegen aber Widerspruch eingelegt hatte, entschuldigte sich in der Verhandlung. Er vereinbarte mit dem Anrufer ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro. Das Gericht erhöhte das Strafmaß in seinem Urteil trotzdem: auf 100 Tagessätze zu 60 Euro.

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