NPD:Bitte nicht herunterspielen

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die NPD trotz verfassungsfeindlicher Gesinnung wegen Geringfügigkeit nicht verboten wird. Obwohl das Urteil schon einige Wochen her ist, erreichen uns dazu immer wieder Briefe von fassungslosen Lesern.

Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen.

Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch hier in der Digitalen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung und bei Süddeutsche.de zu veröffentlichen.

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© SZ vom 20.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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