Exorzismus-Prozess:Keine grausamen Killer, sondern spirituell Verirrte

Exorzismus-Prozess: Der Anwalt schützt seinen Mandanten, einen 16-Jährigen, der an der Teufelsaustreibung beteiligt gewesen sein soll.

Der Anwalt schützt seinen Mandanten, einen 16-Jährigen, der an der Teufelsaustreibung beteiligt gewesen sein soll.

(Foto: Michael Probst/AP)
  • In Frankfurt ist der Prozess um einen tödlichen Exorzismus zu Ende gegangen.
  • Vier Angeklagte werden zu Bewährungsstrafen verurteilt - die Hauptangeklagte muss sechs Jahre in Haft.
  • Das Gericht stellte allerdings fest, dass die fünf Beteiligten ihre 41-jährige Verwandte nicht hätten töten, sondern ihr mit der Teufelsaustreibung hätten helfen wollen.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Als das Urteil im Prozess um eine Teufelsaustreibung in Frankfurt gesprochen ist, hallen ihre Schreie und Wehklagen durch den Saal. Sechs Jahre soll die Hauptangeklagte, die 45 Jahre alte Doean K., im Gefängnis sitzen. Die Frau, die sich von Deutschland viel für sich und ihre beiden Kinder erhofft hatte, leidet am Montag hörbar unter dem verkündeten Urteil. Aus ihrer Sicht wird sie bestraft, obwohl sie einer anderen Frau, der getöteten 41 Jahre alten Seonhwa P., nur beistehen wollte.

Das Urteil ist das traurige Ende einer seltsamen Geschichte, die im Lauf des Prozesses entwirrt wurde. Es ist die Geschichte einer Gruppe Südkoreaner, darunter sechs Kinder, die im Rhein-Main-Gebiet ein besseres Leben suchten und stattdessen, wie sie glaubten, von gefährlichen Dämonen heimgesucht wurden.

Die Heizung brummte. Da waren sie sich schnell einig, dass es spuken musste

Die drei Familien, entfernt miteinander verwandt und allesamt Mitglieder einer offenkundig von Geisterglauben geprägten christlichen Gemeinde, kamen im Herbst 2015 aus ihrem Heimatland an, um in Frankfurt ein Geschäft zu eröffnen, Import-Export - oder vielleicht auch ein Restaurant. Geld hatten sie zwar, aber keine halbwegs realistischen Pläne: Keiner sprach Deutsch, keiner kannte sich aus, Verwandte oder Freunde gab es hier nicht. Alle standen offenbar unter großem Stress, die Stimmung in der Gruppe war angespannt. Als die Heizung in einem gemeinsam angemieteten Haus eines Tages zu brummen begann, war man sich schnell einig, dass es spuken musste.

Die Mütter wiesen die Familien an, dass nur ganz wenig geschlafen werden dürfe, weil sonst der Teufel in die Seelen fahre. Der Schlafmangel erhöhte den Druck. Die Jungen wie die Älteren, so zeigte die Verhandlung, waren alsbald am Ende ihrer Kräfte. Die beiden jüngsten Kinder, Brüder zweier Angeklagter, hielten den Druck nicht mehr aus und begannen sich seltsam zu benehmen. Die drei Mütter sahen den Teufel am Werk und versuchten ihn auszutreiben, mit Gebeten, Gesängen und Schlägen auf den Kopf. Die Kinder blieben verstört. Und wurden deshalb nach Südkorea zurückgeschickt. Wenig später verhielt sich offenbar auch eine der Mütter seltsam, auch sie unterzog man einem Exorzismus, der aus der Sicht der Übrigen ebenfalls misslang. Sie wurde verstoßen, wusste nicht, wohin sie gehen sollte und versteckte sich voller Angst in der Nähe des damals gemieteten Hauses. Die Übrigen mieteten sich in der Nacht zum 5. Dezember zwischenzeitlich in einem Frankfurter Hotel ein. Dort verfiel nun Seonhwa P. Wahnvorstellungen. Es folgte ein neuerlicher Exorzismus, angeführt von der einzig anderen verbliebenen Erwachsenen, Doean K.

Sie war es, die dem Opfer einen Kleiderbügel und ein Handtuch in den Mund stopfte, an denen P. nach stundenlanger Tortur erstickte. Sie war die Wortführerin und zuletzt die einzige Respektsperson, der ihre eigenen Kinder und die der zwei anderen Frauen folgten. Doean K. bestritt die grundsätzlichen Vorwürfe nicht, beteuerte aber, sie habe nur helfen, Schaden abwenden wollen. Gefangen in ihrem Glauben, wollte sie heilen und tötete schlussendlich.

Alle Angeklagten, auch Doean K., seien "gefangen gewesen in ihrer spirituellen Scheinwelt", versuchte ihr Verteidiger in seinem Plädoyer das Unfassbare zu erklären. Selbst die Staatsanwaltschaft konzidierte den fünf Angeklagten, sie hätten nicht aus niederen Motiven gehandelt, hätten helfen wollen, aus religiösen Motiven. Der Vorsitzende Richter Ulrich Erlbruch hatte alle Prozessbeteiligten vergangene Woche wissen lassen, dass das Gericht in diesem Prozess nicht von Totschlag ausgehe, geschweige denn von Mord, sondern von fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge. Jeder, der diese Verhandlung verfolgte, musste zu dem Schluss kommen, dass keiner der Beteiligten den Tod der Koreanerin beabsichtigt hatte.

Vier Verurteilte dürfen sofort nach Korea zurück

Schon gar nicht die Jüngsten unter ihnen, der Sohn der Toten und ein entfernter Vetter, Kind jener Koreanerin, die in den Augen der anderen auch vom Teufel besessen war, sich in Panik verkrochen hatte und inzwischen wieder in ihrer Heimat lebt. Die beiden Jungen waren zur Tatzeit gerade einmal 15 Jahre alt. Die beiden erhielten im Prozess eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafen für die Tochter und den Sohn der Hauptangeklagten fielen etwas höher aus, wurden aber gleichfalls auf Bewährung ausgesetzt. Sie alle können nun sofort nach Südkorea zurückkehren. Ganz ohne Strafe wollte Richter Erlbruch sie angesichts des grausamen Todesfalls aber nicht ziehen lassen.

Mit der Strafe von sechs Jahren Gefängnis blieb das Gericht zwar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft verlangt hatte. Aber ohne die dominierende Rolle der Hauptangeklagten wäre es nicht zu dem fatalen Exorzismus gekommen. Und für die Medien und die Öffentlichkeit, die nach Bekanntwerden der Tat verwegene Spekulationen über das Geschehen angestellt hatten, hatte der Richter auch noch einen mahnenden Hinweis. In dem Hotelzimmer seien keine grausamen Killer am Werk gewesen, sondern spirituell Verirrte.

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