Managergehälter:SPD wagt sich an die Sparkassen

Die Regeln zur Begrenzung der Bezüge von Vorständen schließen auch die Chefs einiger kommunaler Finanzinstitute ein.

Von Cerstin Gammelin und Meike Schreiber, Berlin/Frankfurt

Das von der SPD geplante Gesetz zur Begrenzung von Vorstandsvergütungen wird auch Sparkassen betreffen. Wie die SPD am Dienstag auf Nachfrage bestätigte, sollen die Regeln auch für Vorstände dieser Geldinstitute gelten, sofern sie als Aktiengesellschaften oder ähnlich organisiert sind. Damit wagen sich die Sozialdemokraten an eine Klientel, die traditionell von Regierungsparteien sowohl auf kommunaler Ebene als auch im Bund verschont wird, da Politik und Geldinstitut eng verknüpft sind. Sparkassen haben etwa in der Bankenregulierung oft von Ausnahmen profitiert.

Von den knapp 400 deutschen Sparkassen sind fünf als Aktiengesellschaften eingetragen, darunter die Hamburger Haspa. Auch Landesbanken sind als Aktiengesellschaften organisiert. Das ist zwar eine deutliche Minderheit. Trotzdem ist davon auszugehen: Sollten diese Institute künftig neue Regeln beachten müssen, dürfte der Druck auf die anderen Sparkassen steigen, die Vergütungen an der 500 000-Euro-Grenze zu orientieren.

In Abgrenzung zu den Investmentbankern geben sich die Vorstände der deutschen Sparkassen gerne als bescheidene Banker. In der Tat verdienen Sparkassenvorstände oft deutlich weniger als Investmentbanker. Boni, die das Vielfache des Fixgehaltes ausmachen, sind dort unbekannt.

Verglichen mit den Bezügen von Politikern oder Verwaltungsmanagern wirkt die Bezahlung von Sparkassenvorständen jedoch üppig, bei zugleich komfortablen Altersversorgung. Der Vorstandschef der Kreissparkasse Köln verdiente zuletzt rund 860 000 Euro, der Chef der Hamburger Sparkasse dürfte bei rund einer Millionen Euro liegen. Zum Vergleich: Bundeskanzlerin Angela Merkel erhält 282000 Euro, inklusive ihrer Bezüge als Abgeordnete.

Von knapp 400 Sparkassen sind fünf als AG eingetragen, darunter die Hamburger Haspa

Dafür, dass es sich bei den Sparkassen um kommunale Unternehmen handelt, ist die Vergütung der Manager zudem intransparent: Bislang müssen nur Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Gehälter ihrer Vorstände individuell veröffentlichen.

Aus den Geschäftsberichten lassen sich aber Rückschlüsse ziehen: Demnach dürften mehr als 100 Vorstände mehr als 500 000 Euro verdienen, wie aus einer Analyse von Wolfgang Schnorr, Bankenexperte des Beratungshauses Barkow Consulting hervorgeht. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) will die Zahl nicht kommentieren und verweist auf die zwölf regionalen Sparkassenverbände; diese hätten die Hoheit über Vergütungszahlen. Auch das Gesetzesvorhaben möchte man nicht kommentieren. Man geht beim DSGV aber davon aus, dass der Druck auf die Kommunen steigen wird, sich bei neuen Vorstandsverträgen an der Grenze von 500 000 Euro zu orientieren. Die meisten Großverdiener sind unter den Sparkassenchefs in Nordrhein-Westfalen zu finden. Das geplante Gesetz weist allerdings auch Ungereimtheiten auf.

"Wenn ein Manager 200-mal so viel verdient, verletzt das das Gerechtigkeitsgefühl.

Bislang nämlich hat es die SPD nur auf die Vorstände abgesehen. Bei der Deutschen Bank finden sich jedoch die Großverdiener (der Geschäftsbericht nennt sie "einkommensstarke Mitarbeiter") seit jeher vor allem unterhalb der ersten Führungsebene. Während Vorstandschef John Cryan ein Fixgehalt von 3,8 Millionen Euro und die übrigen Vorstände jeweils 2,4 Millionen Euro erhielten, bekamen selbst im Verlustjahr 2015 noch 756 Mitarbeiter ein Millionengehalt. Davon kamen knapp 60 auf mehr als 3,5 Millionen Euro; zwei sogar auf mehr als zehn Millionen Euro. Die SPD begründet die Fixierung auf die Vorstände damit, dass diese in der Verantwortung stünden; in der Praxis werde es "kaum lange vorkommen, dass Bereichs- oder Abteilungsleiter dauerhaft mehr verdienen als ein Vorstand", schreibt Fraktions-Vize Carsten Schneider in einem Brief.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz forderte die Union am Dienstag noch einmal auf, der gesetzlichen Begrenzung von Managerbezügen zuzustimmen. "Wenn ein Manager 200-mal so viel verdient wie ein Angestellter, verletzt das das Gerechtigkeitsgefühl der Leute. Da ist etwas aus dem Ruder gelaufen", sagte Schulz der Passauer Neuen Presse. Nötig sei "eine gesetzliche Regelung, die Gehaltsexzessen in den Vorstandsetagen einen Riegel vorschiebt".

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte vergangene Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll bei Aktiengesellschaften die steuerliche Absetzbarkeit der gesamten Vergütung eines Vorstandsmitglieds auf 500 000 Euro begrenzt werden. Ruhebezüge sollten nur noch bis zur Höhe des Höchstsatzes der gesetzlichen Rentenversicherung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Zudem soll der Aufsichtsrat eine "Höchstgrenze" für das Verhältnis zwischen Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers im Unternehmen festlegen. Eine "allgemeine gesetzliche Obergrenze" hat die SPD Schneider zufolge verworfen, da diese die vom Grundgesetz garantierte Unternehmensfreiheit beschneide. Um das Gesetz durchzusetzen, muss die Union zustimmen.

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