Luftverschmutzung:München muss sich auf Diesel-Fahrverbote vorbereiten

Feinstaubbelastung in der Landshuter Allee

Die Landshuter Allee ist eine der Straßen in München mit hoher Feinstaubbelastung.

(Foto: Florian Peljak)
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Freistaat und Stadt dazu verpflichtet, noch in diesem Jahr ein Konzept für mögliche Diesel-Fahrverbote in München vorzulegen.
  • Derzeit läuft noch ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht, in dem geklärt werden soll, ob ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge bundesweit rechtlich zulässig ist - wenn ja, könnte ein solches in München schon 2018 in Kraft treten.
  • Beim Stickstoffdioxidgehalt der Luft werden in München regelmäßig die Jahreshöchstwerte gerissen.

Von Dominik Hutter

Freistaat und Stadt müssen noch in diesem Jahr ein Konzept für Diesel-Fahrverbote in München ausarbeiten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verpflichtete die Behörden am Mittwoch zu einem Stufenplan, um die hohe Stickstoffdioxid-Belastung einzudämmen.

Die Richter verlangen zunächst nur konkrete und rasche Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote - den Zwang, sie sofort einzuführen, gibt es nicht. Denn das Gericht ist bislang nicht davon überzeugt, dass ein solch drastischer Schritt mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar ist. Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk betont jedoch, dass in seinen Augen die europäischen Schadstoff-Grenzwerte nur mit Verkehrsverboten eingehalten werden können.

Hintergrund dieser Entscheidung dürfte ein laufendes Verfahren am Bundesverwaltungsgericht sein, in dem über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten entschieden wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die bundesweit mit diversen Gerichtsprozessen die Einhaltung der Schadstoff-Limits erzwingen will, erwartet im Herbst einen Richterspruch in Leipzig - in der ersten Instanz hatte ein Düsseldorfer Gericht Zufahrtsverbote für zulässig erklärt.

Mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes stünden die Münchner Behörden sozusagen Gewehr bei Fuß, falls der Diesel-Bann den höchstrichterlichen Segen auf Bundesebene erhält. Die Umwelthilfe, die seit Jahren den Münchner Luftreinhalteplan für ungenügend hält und dagegen klagt, rechnet fest damit und prophezeit Diesel-Fahrverbote bereits für Anfang 2018. "Wir können aktuell nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Mit ihrem Beschluss, gegen den es keine Rechtsmittel mehr gibt, bestätigen die Münchner Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2012, wonach die Behörden alles unternehmen müssen, um die Grenzwerte einzuhalten. Ursprünglich ging es um Feinstaub und Stickstoffdioxid gleichermaßen. Beim Feinstaub sieht das Gericht allerdings keinen akuten Handlungsbedarf mehr, die Situation hat sich deutlich verbessert. Beim Stickstoffdioxid werden jedoch weiterhin regelmäßig die Jahreshöchstwerte gerissen.

Im Detail sieht der VGH-Beschluss drei Fristen vor: Demnach müssen - unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro - Freistaat und Stadt bis zum 29. Juni sämtliche Straßenzüge nennen, an denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Bislang wird die Luftbelastung in München an fünf Containern des Landesamts für Umwelt gemessen. Dies reicht dem Gericht offenkundig nicht aus, um den Umgriff für künftige Fahrverbote zu bestimmen.

"An Fahrverboten führt kein Weg vorbei"

Da die kritische Größe beim Stickstoffdioxid nicht die tägliche Spitze, sondern der Jahresgrenzwert ist, gelten Messungen an so vielen Orten jedoch als schwierig - Experten werden die Belastung wohl mit Rechenmodellen ermitteln müssen. Bis 31. August muss dann ein Öffentlichkeitsverfahren zur Einführung von Diesel-Fahrverboten eingeleitet sein.

Zu diesem Termin soll auch bekannt sein, wie groß die Verbotszone werden soll, wen sie träfe und welche Ausnahmen es gäbe. Das Zwangsgeld, sollte diese Frist nicht eingehalten werden, beträgt 4000 Euro. Die gleiche Summe wird fällig, wenn bis zum 31. Dezember kein vollzugsfähiges Konzept für das Fahrverbot vorliegt. Die ausführliche Begründung der Richter wird erst in einigen Wochen erwartet.

Die Umwelthilfe begrüßt die Entscheidung des VGH. "An Fahrverboten führt kein Weg vorbei", sagt DUH-Anwalt Remo Klinger. Denn selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht wider Erwarten ein Veto einlege, müsse der Bund schon wegen der andauernden Verletzung der EU-Schadstoffvorgaben die Blaue Plakette einführen. Dieses Siegel, das ähnlich den roten, gelben und grünen Umweltzone-Aufklebern einen niedrigen Schadstoffausstoß attestiert, wäre auch die favorisierte Lösung der Stadt.

Die Stadt, die stets angezweifelt hatte, dass Diesel-Fahrverbote zulässig sind, fühlt sich durch den VGH-Spruch bestätigt. "Wenn nun, wie es aussieht, verkehrsbeschränkende Maßnahmen kommen müssen, dann nur für diejenigen Fahrzeuge, die maßgeblich für den Stickstoffdioxidausstoß verantwortlich sind", betont Oberbürgermeister Dieter Reiter. Die rechtlichen Voraussetzungen müssten nun Freistaat und Bund schaffen.

Auch der Freistaat sieht sich nicht als Verlierer. Mit dem Beschluss werde das Land "ausdrücklich nicht bereits zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge" verpflichtet, betont ein Sprecher des Umweltministeriums. Die Staatsregierung habe ein pauschales Diesel-Fahrverbot in Innenstädten stets abgelehnt. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Münchner Luftqualität würden derzeit per Gutachten geprüft.

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