Initiative "Mehr Demokratie":Bayern ist Schlusslicht bei der Transparenz

Die Behörden im Freistaat geizen mit Informationen - der einzige Fortschritt bisher: Seit Ende 2015 ist im bayerischen Datenschutzgesetz ein "Recht auf Auskunft" über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen verankert.

Von Christian Sebald

Was die Information der Bevölkerung und die Transparenz der Staatsverwaltung anbelangt, geht die Initiative "Mehr Demokratie" scharf mit der Staatsregierung ins Gericht. "Bayern ist und bleibt in diesen beiden wichtigen Punkten Schlusslicht", sagt Gerd Hoffmann vom Vorstand der Initiative. "Hier gibt es ja noch nicht einmal ein Informationsfreiheitsgesetz." Und das obwohl die Landtagsopposition, zahlreiche Verbände und Organisationen "Mehr Demokratie" und "Transparency International" ein solches Informationsfreiheitsgesetz oder IFG seit vielen Jahren fordern.

IFG sind längst Standard in Deutschland - auf Bundesebene wie in den Ländern und, als Informationsfreiheitsverordnungen, in vielen Kommunen. Ein IFG gibt dem Bürger das Recht auf alle möglichen amtlichen Informationen der jeweiligen Verwaltungsebene. Ausgenommen sind personenbezogene und innerbetriebliche Angaben, die dem Datenschutz unterliegen. Transparenzgesetze gehen noch einen Schritt weiter.

Dank ihrer muss sich der Bürger die gewünschten Informationen nicht einmal mehr bei der jeweiligen Verwaltung erfragen. Transparenzgesetze verpflichten die Verwaltungen, sie von sich aus zur Verfügung zu stellen. In Hamburg etwa gibt es die Internetseite www.transparenz.hamburg.de. Auf ihr findet man Unterlagen zu vielen hundert Projekten der Hansestadt, Beschlüssen ihrer politischen Gremien, Verträgen und Verwaltungsakten. "Das ist vorbildlich", sagt Hoffmann. "Das wollen wir auch in Bayern."

Dass der Freistaat in Sachen Transparenz und Information tatsächlich Schlusslicht ist, das ist jetzt amtlich. Denn "Mehr Demokratie" hat jetzt erstmals ein Transparenz-Ranking aufgestellt. Danach haben immerhin drei Bundesländer (außer Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz) Transparenzgesetze und entsprechende Plattformen für die Veröffentlichung aller möglichen Verwaltungsinformationen.

Neun weitere (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) und der Bund verfügen über ein IFG. Nur Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen sind ohne IFG. Bayern ist das einzige Land, in dem das so bleiben dürfte. "In den drei anderen gibt es Bestrebungen für IFG", sagt Hoffmann.

Natürlich gab es auch in Bayern immer entsprechende Vorstöße. Neun Entwürfe für ein IFG hat die Opposition seit 2001 in den Landtag eingebracht. Die CSU hat sie alle abgeschmettert - zuletzt Ende 2015. Als Argumente nennt sie stets den Datenschutz, eine Gefahr für die innere Sicherheit sowie den Aufwand für die Verwaltungen. Der einzige Fortschritt bisher: Seit Ende 2015 ist im bayerischen Datenschutzgesetz ein "Recht auf Auskunft" über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen verankert.

Für "Mehr Demokratie" ist das kein Ersatz für IFG. "Die Behörden können weiter Informationen verweigern, etwa wenn ihnen aus ihrer Sicht ,unverhältnismäßiger Aufwand' entsteht oder sie kein ,berechtigtes Interesse' des Anfragenden erkennen", sagt Hoffmann. "Dabei ist doch in Zeiten alternativer Fakten und Fake-News ein offener Regierungsstil wichtiger denn je."

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