Asylpolitik:Empörung über Sozialministerium

Wohlfahrtsverbände warnen vor Eingriff in Flüchtlingsberatung

Die Entrüstung über einen mahnenden Brief des Sozialministeriums an die Wohlfahrtsverbände wächst. "Uns die Sichtweise des Sozialministeriums zu verdeutlichen ist das gute Recht von Ministerin Emilia Müller - uns zu drohen, ist eine Grenzüberschreitung", sagte Brigitte Meyer, Vizepräsidenten des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). Das Sozialministerium hatte angekündigt, den Wohlfahrtsverbänden die Förderung zu streichen, wenn sie Hinweise des Flüchtlingsrats weitergeben, wie Flüchtlinge sich Abschiebungen entziehen können - etwa durch Fernbleiben in der Unterkunft oder durch weitere Rechtsmittel. Einzelne Asylsozialberater hätten Flüchtlinge dazu aufgerufen, nicht in ihrer Unterkunft zu übernachten, um einer Abschiebung zu entgehen, heißt es aus dem Ministerium. Den Verbänden "pauschal Rechtsverstöße" zu unterstellen, diene nicht "der Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit", entgegnet Meyer. Sie schloss sich damit der Kritik des Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt, Thomas Beyer, an. Tipps zum Untertauchen zu geben, lehne er ab, sagte Beyer. Kritisch sieht er aber die Aufforderung des Ministeriums, Flüchtlinge bei einer drohenden Abschiebung nicht zu weiteren Rechtsmitteln zu beraten. Er will seine Bedenken auch Ministerpräsident Horst Seehofer vortragen, mit dem ein Treffen geplant sei.

Es sei Teil unseres Rechtssystems, Flüchtlingen ihre Rechte nahe zu bringen, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Weikert. Das "unmögliche" Schreiben des Ministeriums wertet sie als weiteren Versuch von Ministerin Müller, den Wohlfahrtsverbänden die Sozialberatung zu entziehen und an die Landratsämter abzugeben, wie es sich Müller wünsche. Es sei nicht Zweck der Asylsozialberatung, als verlängerter Arm der bayerischen Staatsregierung Angst und Unsicherheit unter Flüchtlingen zu verbreiten, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer. Die Kopplung öffentlicher Fördermittel an politisch opportune Beratungsleistungen erinnere sie an das Vorgehen autoritärer Staaten.

Handelten Sozialberater nicht im Sinne ihrer Klienten, sondern ihrer Geldgeber, dann sei das "eine Verletzung der professionellen Maßstäbe sozialer Arbeit", sagte Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat. Für einen afghanischen Flüchtling, der zur Ausreise aufgefordert sei, habe es Sinn, Rechtsmittel einzulegen, da sich die Sicherheitslage in Afghanistan verändert habe.

Es sei nicht Aufgabe der staatlich geförderten Asylsozialberatung, Abschiebungen zu verhindern, sagte dagegen Sozialministerin Müller. Aus ihrem Ministerium hieß es, dass eine individuelle Rechtsberatung grundsätzlich rechtsberatenden Berufen vorbehalten sei, um "die Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen". Daran müsse sich auch die Asylsozialberatung halten. Zudem sei der Brief "rein vorsorglich ein Hinweis auf mögliche förderrechtliche Folgen" gewesen und solle diese gerade verhindern. 2016 hat der Freistaat rund 19 Millionen für die Asylsozialberatung ausgegeben; 2017 stehen 23 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung.

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