Rechter Terror:Wohlleben wirft Richter im NSU-Prozess "Überrumpelungstaktik" vor

Ralf Wohlleben

Ralf Wohlleben wird Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen.

(Foto: AFP)
  • Der mutmaßliche NSU-Helfer Wohlleben lehnt alle Mitglieder des Senats als befangen ab.
  • Auch der Verteidiger von Beate Zschäpe kündigt einen Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Götzl an.
  • Der Zeitplan des Gerichts gerät durcheinander.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Die Fristsetzung des Vorsitzenden Richters im NSU-Prozess ist erst einen Tag alt - und gilt schon nicht mehr. Am Dienstag hatte Manfred Götzl die Prozessbeteiligten damit überrascht, dass er ihnen bis zum 14. März und damit nur noch eine Woche Zeit gab, um nach mehr als 350 Verhandlungstagen letzte Beweisanträge zu stellen. An diesem Mittwoch nun kündigte Götzl an, dass sich die Frist verlängern wird. Warum? Bis wann? Dazu machte er keine Angaben. Götzl beließ es bei einem einzigen Satz: "Im Hinblick auf die Fristsetzungsverfügung wird eine Änderung der Fristsetzung erfolgen." Mehr sagte er nicht.

Deutlich mehr Worte machten im Anschluss die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben. Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfram Nahrath lehnten in einer etwa einstündigen Erklärung im Namen ihres Mandanten alle Richter des Senats wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Richter begegneten Wohlleben nicht unvoreingenommen, klagten sie. Die Anwälte begründeten ihren Befangenheitsantrag unter anderem mit Götzls Fristsetzung vom Vortag. "Die Fristsetzung verstößt gegen das Gesetz", so Klemke. Die Frist für letzte Beweisanträge sei mit vier Arbeitstagen "eklatant zu kurz" und "eine reine Überrumpelungstaktik". Nun muss ein anderer Senat über den Antrag entscheiden.

Auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe will den Vorsitzenden Richter am Donnerstag wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Dies kündigte ihr Verteidiger Wolfgang Heer an. Dass sie es noch nicht am Mittwoch tat, begründete er damit, dass die internen Beratungen "erhebliche Zeit" in Anspruch genommen hätten. Der Antrag habe daher noch nicht fertig formuliert werden können.

Antrag "im Namen" der Angeklagten Zschäpe

Tatsächlich ist Zschäpes Verteidigung spätestens seit Sommer 2015 nicht nur wegen der immensen Vorwürfe gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin ein schwieriges Unterfangen. Denn seit Juli 2015 gibt es zwei Verteidigungsteams, die selten an einem Strang ziehen. Auf der einen Seite sind Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl, die Zschäpe seit Beginn zur Seite stehen, mit denen sie aber nicht mehr spricht. Auf der anderen Seite sind Mathias Grasel und Hermann Borchert, die gut zwei Jahre und unzählige Zeugen verpasst haben, denen Zschäpe aber vertraut.

Dass an diesem 352. Verhandlungstag nun Heer und nicht etwa Grasel einen Ablehnungsantrag von Zschäpe ankündigt, ist bemerkenswert. Zuletzt hatten Heer, Stahl und Sturm einen solchen Antrag wiederholt lediglich "im Interesse" statt "im Namen" der Hauptangeklagten gestellt, da offenbar weder Zschäpe noch Grasel oder Borchert bereit waren, sie zu unterstützen. Diesmal scheint es also anders zu sein.

Zschäpe gilt seit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als einzige Überlebende des NSU. Sie muss sich unter anderem wegen Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung, wegen Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen sowie wegen schwerer Brandstiftung und mehrfachen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Wohlleben wird Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen. Er soll dabei geholfen haben, dem NSU die Mordwaffe zu beschaffen.

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