Kindergeld:Mit doppelter Zunge

Weil es ihr populär erscheint, will die Regierung EU-Recht verletzen.

Von Cerstin Gammelin

Es liegt sicher eine gewisse Logik in der Idee, das Kindergeld an den Lebenshaltungskosten auszurichten, jedenfalls aus deutscher Sicht. Warum sollten Kinder, die nicht in Deutschland leben, das auf hiesige Verhältnisse ausgerichtete Kindergeld bekommen, nur weil ihre Eltern hier arbeiten? Im Heimatland des Kindes reicht schließlich oft weniger Geld für den gleichen Lebensstandard. Warum also den deutschen Satz zahlen?

So verständlich diese Argumentation aus deutscher Sicht ist, so falsch, ja gefährlich ist sie im europäischen Kontext. Grundsätzlich regelt die EU-Freizügigkeit, dass EU-Ausländer, die jenseits ihres Heimatlandes arbeiten und Steuern zahlen, genauso behandelt werden wie die Staatsbürger des Landes, in dem sie leben. Die Bundesregierung pocht bei jeder anderen Gelegenheit auf dieses Prinzip.

Umso erstaunlicher ist ihre Doppelzüngigkeit beim EU-Kindergeld. Einerseits wirbt die Kanzlerin für ein geeintes Europa, gerade in Zeiten von Donald Trump und Brexit. Andererseits nimmt ihre Regierung um der nationalen Vorteile willen einen Verstoß gegen EU-Recht in Kauf - auch, weil es im Wahlkampf gut ankommt. Berlin hat versucht, in Brüssel eine Mehrheit für seine Idee zu gewinnen. Das misslang. Wenn es der Regierung ernst ist mit Europa, zieht sie das Gesetz jetzt zurück. Sie kann nicht gleichzeitig für ein geeintes Europa kämpfen und ein Gesetz erlassen, das dagegen verstößt.

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