Dachau:Gericht stoppt Ausweitung von Wohngebiet

Dachau: Im Außenbereich darf eigentlich nicht gebaut werden. Die bisherige Praxis zwischen Kufsteiner und Schleißheimer Straße ist aber eine andere.

Im Außenbereich darf eigentlich nicht gebaut werden. Die bisherige Praxis zwischen Kufsteiner und Schleißheimer Straße ist aber eine andere.

(Foto: Toni Heigl)

Bauherren scheitern vorerst mit dem Antrag, an der Schleißheimer Straße in zweiter Reihe weiter zu bauen.

Von Viktoria Großmann, Dachau

Seit Jahren wird in der Stadt Dachau darüber diskutiert, was und wie viel an der Schleißheimer Straße östlich der Theodor-Heuss-Straße gebaut werden darf, wie viele neue Einwohner sich also niederlassen können. Allein in diesem Jahr haben sich die Politiker im Bauausschuss schon zweimal ernstlich darüber gestritten. Die SPD teilt die Meinung der Stadtverwaltung und will eine Ausdehnung des Wohngebiets Richtung Süden unterbinden. Die CSU will mehr zulassen. Nun hat das Bauamt einen Sieg errungen: Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts München darf an der Schleißheimer Straße nicht in zweiter Reihe weiter gebaut werden.

Über mehrere Runden hinweg wird bereits zwischen Bauamt, Bauherren und Bauausschuss über die Dichte der Bebauung an der Schleißheimer Straße zwischen Theodor-Heuss- und Kufsteiner Straße gestritten. Einige Bauvorhaben hat dort bereits die Wohnbau GmbH Mooseder aus Schwabhausen umgesetzt. Anträge auf Genehmigungen für die Hausnummer 84 werden erneut im Bauausschuss des Stadtrats an diesem Dienstag, 14. März, behandelt. Bei einem Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht München ging es nun um eine etwa 3000 Quadratmeter große Fläche hinter den Häusern der Nummer 86 a bis e. Mooseder hatte beantragt, sechs Mehrfamilienhäuser bauen zu dürfen.

Die Stadt hatte den Antrag Werner Mooseders und der zwei Grundstückseigner auf Bauvorbescheid abgelehnt, diese klagten dagegen. Doch das Gericht folgte der Auffassung der Stadt. Das Gelände ist umgeben von den Wohnhäusern an der Schleißheimer Straße im Norden, einem anscheinend ungenutzten Telekomgebäude im Osten und landwirtschaftlichen Nutzgebäuden im Westen. Nach Süden ist der Raum offen, der Blick reicht über die Felder bis zum Schulzentrum in Augustenfeld. Diese große Freifläche sah das Gericht als optisch prägend für die Umgebung an. Es sehe "eine deutliche Tendenz zum Außenbereich", sagte der Vorsitzende Richter. Wird das Gebiet als Außenbereich nach Paragraf 35 eingestuft, heißt das, dass nichts gebaut werden darf. Ein Urteil erging noch nicht. "Das ist die vorläufige Meinung des Gerichts", erklärte der Richter.

Eine Baugrube lässt den Richter staunen

Erstaunt war das Gericht über eine Baugrube am freien Feld an der Kufsteiner Straße. "Wir können uns nicht ganz erklären, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist", sagte der Richter. Nach seinem Dafürhalten liegt das Grundstück offenbar im Außenbereich, wo nicht gebaut werden darf. Bauamtsleiter Michael Simon erklärte, es handle sich um eine politische Entscheidung der Stadträte im Bauausschuss. Doch das Gericht sieht die Beurteilung des Mooseder-Vorhabens ohnehin weder von der Baugrube noch von einem fertigen Haus an dieser Stelle beeinflusst.

Die Einschätzung des Verwaltungsgerichts kann für die Stadt wegweisend sein. Seit Jahren wird über die Entwicklung des Gebiets debattiert. In diesem Jahr wurden seit langem beiseite geschobene Ideen für Satzungen zur Regelung des Verkehrs oder gar einen Bebauungsplan wieder hervor geholt. Einen Bebauungsplan für das Gebiet lehnte eine Mehrheit mit Stimmen von CSU, FW, ÜB und Bürgern für Dachau im Bauausschuss ab. SPD, Grüne und Bündnis waren dafür. Sie möchten, dass an dieser Stelle der Schleißheimer Straße nicht weiter gebaut wird, allein schon wegen des zunehmenden Verkehrs an der Straße. Nun werden wohl weder eine Satzung noch ein Bebauungsplan nötig sein.

Das Bauamt lag mit seiner bisherigen Einschätzung von Außenbereich und Innenbereich, in dem Baurecht besteht, offenbar richtig und kann sich bei weiteren Vorhaben auf die Einschätzung des Gerichts beziehen. Dem weiteren Vordringen des Wohngebiets an dieser Stelle wäre damit ein Ende gesetzt.

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