Prozess in Augsburg:"Da explodierte ein Kessel bei dem Angeklagten"

Prozess wegen Doppelmord

Alain A., hier mit seinen Verteidigern, nahm das Urteil des Schwurgerichts gefasst auf.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
  • Weil Alain A. seine frühere Lebensgefährtin und den gemeinsamen Sohn getötet hat, wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
  • Der Richter in Augsburg erkannte jedoch keine besondere Schwere der Schuld, denn es war keine geplante Tat.
  • A. könnte deshalb nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen werden.

Von Christian Rost

Das eigentlich Unfassbare, sagt der Vorsitzende Richter am Augsburger Schwurgericht, Thomas Junggeburth, sei, dass der Angeklagte auch seinen Sohn umgebracht habe. Alain A. tötete zuerst seine Lebensgefährtin, die sich von ihm endgültig trennen und mit ihrem neuen Freund zusammenziehen wollte. Und dann beugte sich der 52-Jährige über das schlafende siebenjährige Kind und erwürgte es.

Mindestens drei Minuten dauerte das nach den Angaben eines Rechtsmediziners. Wegen zweifachen Mordes verurteilte das Gericht Alain A. am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Weil es keine geplante Tat war, sah die Kammer davon ab, auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Somit könnte A. nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen werden.

Der Fall, der als Doppelmord von Eching am Ammersee Schlagzeilen machte, schockiert selbst die erfahrenen Richter am Schwurgericht. "Es ist ja nicht so, dass man sich an Abgründe gewöhnt", sagt Junggeburth. Und dennoch dürfe man sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Volkes Stimme machen lassen, die die härteste aller Strafen einfordert. Doch so einfach liegen die Dinge nicht, wie der Vorsitzende erläutert. Zwar hat Alain A. gemordet, wie er offen eingestanden hat.

Bei dem Übergriff auf seine 36-jährige Lebensgefährtin, die er vor seinem Sohn erwürgte, habe er sich aber in einer emotionalen Ausnahmesituation empfunden. Bei dieser sogenannten Impulstat war A. in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, weswegen er dafür zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Der Mord an seinem Sohn allerdings war heimtückisch, wofür das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht.

Er brachte den Sohn ins Bett und betete noch mit ihm

Das Motiv für den Mord an der Frau sieht das Gericht in einer Mischung aus "Frustration und Trauer" bei dem Angeklagten. Faktisch war das Paar schon länger getrennt, nur zogen weder er noch sie einen endgültigen Schlussstrich. Der Journalist lebte weiter in seiner Heimat Frankreich, während sie 2005 mit dem Sohn zurück nach Deutschland zog.

In Eching fand sie eine Wohnung, in Herrsching arbeitete sie in einer Agentur. Abgewandt hatte sie sich von A., weil er zu Eifersucht und cholerischen Anfällen neige, so das Gericht. Sie besuchten sich aber abwechselnd. Auch voriges Jahr im August verbrachte er einige Tage mit seinem Kind in Eching. In dieser Zeit erfuhr er, dass seine Lebensgefährtin einen neuen Freund hat.

Am Abend des 16. August brachte er den Sohn ins Bett und betete noch mit ihm. Als er schlief, sprach der Mann die Frau auf die anstehende Geburtstagsfeier des Kleinen an. Sie entgegnete nur, dass sie den Tag mit ihrem neuen Freund feiern wolle. "Da explodierte ein Kessel bei dem Angeklagten. Er packte sie mit beiden Händen am Hals und würgte sie so lange, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab", so der Richter.

Weshalb A. dann auch noch sein Kind tötete, ist dem Vorsitzenden unbegreiflich: "Dafür werden Sie sich als tiefgläubiger Mensch noch vor einer anderen Instanz rechtfertigen müssen."

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