Adel:Doch nicht Prinzessin

Delphine Boel first day trial

Delphine Boël.

(Foto: Olivier Hoslet/dpa)

Ein Gericht in Brüssel will die Künstlerin Delphine Boël nicht als Tochter Alberts II. anerkennen. Geht damit ein jahrelanger Rechtsstreit um das Erbe des Königshauses zu Ende?

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Delphine Boël wird vorerst nicht belgische Prinzessin. Ein Brüsseler Gericht wies jetzt in erster Instanz das Anliegen der 49 Jahre alten Künstlerin ab, als Tochter des früheren belgischen Königs Albert II. anerkannt zu werden. Vielmehr bestätigte das Gericht die Vaterschaft von Jacques Boël, der Boël zwar aufzog, allerdings laut einem Erbguttest definitiv nicht ihr Erzeuger ist.

Boëls Duell mit der Monarchie beschäftigt die Öffentlichkeit seit 2013. Damals ließ Albert II. seinen Sohn Philippe auf den Thron und verlor seine königliche Immunität, was Boël dazu bewog, endlich "die Wahrheit" ans Licht zu bringen. Die Malerin behauptet, Produkt einer Affäre ihrer Mutter, der Baronin Sybille de Sélys Longchamps, mit dem damaligen Prinzen Albert zu sein, die von 1966 bis 1984 gedauert habe. Bis 2001 will Boël sogar regelmäßig Kontakt zu Albert gehabt haben. Der heute 82 Jahre alte Ex-König bestreitet die Vaterschaft energisch, will sich aber auch keinem Gentest unterziehen. Vor Jahren, als schon über die Affäre getuschelt worden war, ließ er sich zu dem Eingeständnis herab, dass es in seiner Ehe mit Königin Paola schwere Prüfungen gegeben habe.

Boël hatte nach eigenen Angaben im Alter von 17 Jahren entdeckt, wer ihr wirklicher Vater ist. Das Gericht argumentierte, dass sie bis dahin aber in einer festen familiären Struktur bei Jacques Boël, dem Mann ihrer Mutter, aufgewachsen sei. "Das Band zwischen Elternteil und Kind beschränkt sich nicht auf biologische Gegebenheiten", heißt es im Urteil. Es gebe Situationen, in denen der Gesetzgeber die "Wahrheit des Herzens und der Gefühle" höher bewerte als die "genetische Wahrheit". Jacques Boëls Vaterschaft, die dieser im Interesse seiner Tochter aufgeben würde, sei deshalb nicht zu hinterfragen. Und weil ein Kind keine zwei Väter haben könne, stelle sich die Frage nach einer möglichen Vaterschaft Alberts gar nicht erst. Delphine Boël legte am Mittwoch Berufung ein. Theoretisch könnte sich das Verfahren sogar bis zum Europäischen Gerichtshof hinziehen.

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