Tanzverbot:"Heidenspaß-Party" am Karfreitag genehmigt

Das Kreisverwaltungsreferat hat die geplante "Heidenspaß-Party" am Karfreitag genehmigt. Wie die Behörde bestätigt, kann die Feier des Bundes für Geistesfreiheit unter dem Motto "10 Jahre verboten - jetzt erlaubt" im Oberangertheater wie geplant stattfinden. Die gleiche Veranstaltung war 2007 untersagt worden, weil nach dem bayerischem Feiertagsgesetz am "stillen Tag" Karfreitag ausnahmslos alle Musikdarbietungen in Schankräumen untersagt sind. Der Veranstalter war daraufhin bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und hatte im Oktober 2016 Recht bekommen: Die Richter urteilten, für weltanschauliche Veranstaltungen müsse es Ausnahmen geben. Am Freitag wird nun unter anderem ein Film gezeigt und aus Comics gelesen; ab 21.30 Uhr wird "aus strikt weltanschaulichen Gründen" getanzt. Organisatorin Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit, fühlt sich durch die Genehmigung bestätigt: Wenn es Gott gebe, sagt sie, werde er sich "mit Sicherheit nicht um unser Fest kümmern". Die Feier sei bis Mitternacht genehmigt, teilt das KVR mit. Auflage sei nur, dass kein Feierlärm auf die Straße dringe.

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