Contra:Unfaire Strafe

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Für pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten müssen die Lehrer auch bezahlt werden

Von Peter Bierl

Wie alle anderen schulischen Veranstaltungen sollen Klassenfahrten pädagogisch sinnvoll sein. Das ist das ausschlaggebende Kriterium. Es trifft auf eine Reise nach London zu, auf der Schüler ihre Sprachkenntnisse ausprobieren und ein Sprachbad nehmen können, wie es die Linguisten nennen, also für ein paar Tage in eine fremdsprachige Welt eintauchen. Abgesehen davon gilt, dass Reisen bilden, der Zusammenhalt in der Klasse gefördert werden und die Motivation der Schüler steigen kann. Ist also die Sinnfrage bejaht, muss der Staat die Lehrer dafür bezahlen und den Aufwand vergüten, wie für jede Unterrichtsstunde auch, die sie geben. Sich auf ein Budget rauszureden, gilt nicht, möglicherweise ist dieses zu knapp bemessen, dann muss es schleunigst erhöht werden. Es käme ja auch niemand auf die Idee, Unterrichtsstunden ausfallen zu lassen oder dafür um Spenden zu bitten, um die Lehrer zu bezahlen, weil irgendein Haushaltsposten erschöpft ist, nicht mal die CSU, der allerlei Murks zuzutrauen ist, wie das Gehampel um die Laufzeit des Gymnasiums zeigt.

Obendrein sind Klassenfahrten für Lehrer nicht das reine Vergnügen, sondern anstrengend. Nicht wenige weigern sich deshalb, solche Fahrten zu begleiten. Wenn sie dafür auch noch bezahlen müssen, dürfte die Bereitschaft weiter sinken. Außerdem fragt man sich, wieso Schulbehörden angeblich jahrelang hingenommen haben, dass Reisebudgets von Schulen überschritten wurden, statt einzuschreiten oder die Beträge zu erhöhen. Unfair ist jedenfalls, dafür die Lehrer in diesem Jahr zu strafen.

© SZ vom 22.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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