Prozess:Frau verklagt Hotel nach One-Night-Stand

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  • Nach einem Hotelaufenthalt ist eine Frau schwanger. Vom Vater des Kindes weiß sie nur den Vornamen: Michael.
  • Die Mutter erkundigt sich beim Hotel nach allen Gästen mit dem Namen Michael. Als die Leitung sich weigert, Details herauszugeben, klagt sie auf Auskunfterteilung.
  • Die Richterin am Münchner Amtsgericht weist die Klage ab.

Von Stephan Handel, München

Es scheinen vier ereignisreiche Tage gewesen zu sein, die eine Frau im Sommer 2010 in einem Hotel verlebte - so ereignisreich jedenfalls, dass sie ziemlich genau neun Monate später ein Baby zur Welt brachte. Das Baby bekam den Namen Joel. Wie jedoch der Vater hieß, das wusste die Mutter nicht: Michael, so lautete wohl der Vorname. Mehr aber hatte der Mann ihr offensichtlich nicht verraten.

Das war nun ein Problem, denn natürlich wollte die Mutter vom Vater Unterhalt für den kleinen Joel. Also kam sie auf die Idee, beim Hotel nachzufragen. Dessen Leitung jedoch weigerte sich, ihr die gewünschte Auskunft zu erteilen: Zum fraglichen Zeitpunkt logierten vier Gäste mit dem Vornamen Michael in dem Haus.

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Die Frau konnte "ihren" Michael zudem auch nicht genauer beschreiben, sodass eine eindeutige Feststellung des infrage kommenden Mannes nicht möglich war. Daraufhin verklagte die Frau vor dem Münchner Amtsgericht das Hotel auf Auskunftserteilung.

Die zuständige Richterin aber wies die Klage ab; ein Anspruch gegen das Hotel bestehe nicht. Vor allem wiege das Recht der betroffenen vier Männer auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz von Ehe und Familie höher als das Recht der Klägerin auf Unterhalt.

Zudem sei das Recht der Männer auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre zu achten: Dies beinhalte, dass jedermann selbst darüber entscheiden könne, ob, in welcher Form und wem er Einblick in sein Intimleben gewähre. "Dieses Recht ist durch die Preisgabe der Daten betroffen, weil bereits hierdurch die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum gestellt ist", so das Gericht.

Eine Datenbekanntgabe "ins Blaue hinein" sei nicht erlaubt, so das Gericht weiter: "Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend." Außerdem sei nicht einmal klar, ob Michael überhaupt der richtige Vorname des Gesuchten sei. Deshalb wurde die Klage abgewiesen - und der kleine Joel wird ohne Geld seines leiblichen Vaters aufwachsen.

© SZ vom 02.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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