Spionage-Affäre:"Mein Mandant war nicht vergleichbar mit 007"

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In Deutschland hat die Schweiz derzeit ein paar Anhänger weniger - die Bundesregierung verlangt vom Nachbarn umfassende Aufklärung. (Foto: Alessandro Bianchi/Reuters)
  • Der mutmaßliche Schweizer Agent Daniel M., der in Nordrhein-Westfalen Steuerbehörden ausgeforscht haben soll, bestreitet seine Schuld.
  • Außer Frage steht, dass der Geheimdienst mit dem Wissen der Regierung in Bern so viel wie möglich über die deutschen Gegenspieler herausfinden sollte.
  • Die Bundesregierung dringt auf Antworten.

Von Lena Kampf und Nicolas Richter, München

In der Affäre um mögliche Spionage bei den Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen bestreiten die Protagonisten, eine entscheidende Rolle gespielt zu haben. Der Anwalt des mutmaßlichen Schweizer Agenten Daniel M. wies den Vorwurf der deutschen Ermittler zurück, M. selbst habe einen Spitzel in der Finanzverwaltung platziert. "Mein Mandant war sicherlich nicht vergleichbar mit einem 007", sagte der Verteidiger Robert Kain. "Schon im Haftbefehl wird deutlich, dass ihm nur vorgeworfen wird, vom Schweizer Nachrichtendienst beauftragt worden zu sein, jemanden zu beauftragen. Mein Mandant saß in der Schweiz, er hatte keine Verbindungen zur Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen."

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Laut Haftbefehl kennen nicht einmal die Ermittler den Namen des Spitzels

Dem Haftbefehl zufolge soll Daniel M. mit dem Frankfurter Sicherheitsberater Klaus-D. M. zusammengearbeitet haben. Dieser sagte auf Anfrage: "Es ist Unfug, dass er mich darin eingeweiht hätte, einen Maulwurf in der Steuerverwaltung zu platzieren." Er wies auch den Vorwurf der Ermittler zurück, er habe von Daniel M. Geld erhalten, um einen Spitzel anzuwerben. Im Haftbefehl heißt es, der Frankfurter Sicherheitsberater habe 20 000 Euro Honorar erhalten sowie 40 000 Euro für "Motivationszahlungen" an Dritte. Klaus-D. M. erklärt, er habe dieses Geld nie erhalten. Stattdessen sagte er, der Schweizer Daniel M. habe das Budget, das er vom Schweizer Nachrichtendienst NDB erhalten haben soll, "selbst verbraten".

Beide im Haftbefehl genannten Männer bestreiten, überhaupt einen potenziellen Maulwurf gekannt zu haben. Der Schweizer Agent deutet an, er habe bloß den Auftrag an den Frankfurter Unternehmer Klaus-D. M. weitergegeben. Dieser wiederum erklärt, er kenne "generell niemanden in der Steuerverwaltung von NRW". Laut Haftbefehl soll Klaus-D. M. in einem Telefonat mit dem Schweizer Agenten gesagt haben, die Quelle bei den Steuerbehörden werde "zeitnah liefern". Der Sicherheitsberater Klaus-D. M. nennt dies "hanebüchenen Blödsinn". Damit bleibt unklar, ob es eine solche Quelle überhaupt je gegeben hat. Laut Haftbefehl kennen die Ermittler selbst nicht den Namen des angeblichen Spitzels.

Politisch bleibt der Vorgang gleichwohl brisant. Denn es steht außer Frage, dass der Schweizer Geheimdienst einen Agenten eingesetzt hat, um mehr über deutsche Steuerfahnder zu erfahren. Auslöser der Affäre ist, dass die Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 damit anfingen, Kundendaten Schweizer Banken zu kaufen, um deutsche Steuerflüchtlinge zu überführen. Die Schweizer Regierung versuchte daraufhin, das Bankgeheimnis zu verteidigen, und erlaubte es der Justiz, gegen deutsche Fahnder zu ermitteln, etwa wegen Wirtschaftsspionage. Die Schweizer Regierung erlaubte es zudem dem Geheimdienst NDB, die Namen der deutschen Fahnder zu ermitteln. Im Jahr 2012 erließ die Schweizer Justiz tatsächlich drei Haftbefehle.

Auch der deutsche Agent Werner Mauss spielte eine Rolle in dem Fall

In Bern heißt es, die notwendigen Informationen dafür habe der Agent Daniel M. geliefert; er arbeitete damals als freier Mitarbeiter für den NDB. Über seinen Einsatz in Deutschland war die Schweizer Regierung informiert. Der damalige Schweizer Verteidigungsminister Ueli Maurer sagte dem Tages-Anzeiger, er habe den Bundesrat und die parlamentarischen Geheimdienst-Kontrolleure eingeweiht.

Während es also Zweifel daran gibt, ob der Schweizer Geheimdienst tatsächlich einen Spitzel in deutschen Behörden platziert hat, steht außer Frage, dass der Geheimdienst mit dem Wissen seiner Regierung so viel wie möglich über die Gegenspieler in Nordrhein-Westfalen erfahren wollte und dafür auf die Dienste von Daniel M. zurückgriff. M., ein Ex-Polizist und Sicherheitsberater, galt 2010 als zuverlässiger Zuarbeiter. Bald aber geriet er immer mehr in Schwierigkeiten. Nachdem er im Auftrag deutscher Kunden Schweizer Konten ausgeforscht hatte, ermittelte die Schweizer Justiz gegen ihn. Weil dabei der deutsche Agent Werner Mauss eine Rolle spielte, landete die Akte von Daniel M. auch bei der deutschen Justiz, die wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Mauss ermittelte. So erfuhren deutsche Ermittler offenbar davon, dass Daniel M. als Schweizer Agent in Deutschland tätig gewesen war.

Die deutsche Bundesregierung dringt jetzt auf Antworten. "Das muss natürlich bis ins Letzte aufgeklärt werden, was da passiert ist", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. "Warum? Wann? Mit wessen Beteiligung? Hintermänner? Zielrichtung der Aktivitäten und so weiter", sagte Seibert.

© SZ vom 06.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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