Landgericht Landshut:Zum Schutz des Opfers

Mutmaßlicher Vergewaltiger wird aus dem Gerichtssaal entfernt

Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 24-jährigen Erdinger, der am Landgericht Landshut wegen Vergewaltigung und versuchten Totschlags einer 40 Jahre alten Frau angeklagt ist, ist das Opfer mehrere Stunden lang als Zeugin vernommen worden. Nicht nur die Öffentlichkeit wurde während ihrer Aussage ausgeschlossen. Auch der Angeklagte wurde aus dem Gerichtssaal entfernt, um der Frau eine direkte Konfrontation mit ihrem mutmaßlichen Peiniger zu ersparen. Die Strafprozessordnung verlangte es jedoch - was der Vorsitzende Richter Markus Kring ausdrücklich bedauerte - , dass die Frau ganz zum Schluss ihrer Zeugenvernehmung für einige Minuten die Anwesenheit des Angeklagten, der die Tat bestreitet, ertragen musste.

Nach den Ermittlungen der Kripo Erding gibt es kaum Zweifel daran, dass der Angeklagte in der Nacht des 22. September die Frau in der Grünanlage am Fehlbach vergewaltigt hat und, als sie sich wehrte, versuchte, sie durch Erwürgen und mit harten Tritten gegen den Kopf zu töten. Das Opfer entkam, indem es sich tot stellte, sich in einem günstigen Augenblick über die Böschung hinabrollen ließ und durch das eiskalte Wasser des Fehlbachs ans andere Ufer rettete. Der Angeklagte macht im Prozess selbst keine Angaben. In einem Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter hat er jedoch alles abgestritten und gesagt, er habe noch nie jemandem weh getan und noch nie etwas Schlimmes gemacht.

Ausweislich seines Vorstrafenregisters ist der Angeklagte ein notorischer Straftäter. Er stand nicht nur bereits mehrmals wegen Körperverletzung und Raubdelikten vor Gericht. Er ist auch schon mehrmals zu Jugendstrafen verurteilt worden und saß fast drei Jahre im Jugendgefängnis. Im März vergangenen Jahres wurde er aus der Haft entlassen. Der Angeklagte hat keine Ausbildung und keinen Beruf. Laut den Angaben, die er beim psychiatrischen Gutachter machte, habe ihm das Landratsamt Erding zuletzt auch keine Arbeitserlaubnis erteilt. Das hat möglicherweise damit zu tun, dass die Kreisbehörde seine Ausweisung angestrebt hat. Der Angeklagte ist zwar in Erding geboren, hier aufgewachsen und hat nie wo anders gewohnt. Da er aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, könnte man ihn als massiv straffällig gewordenen Ausländer ins Herkunftsland seiner Eltern abschieben.

Ein zweiter Anklagepunkt, laut dem der 24-Jährige im August vergangenen Jahres eine Nachbarin um 62 Euro beraubt haben soll, wurde eingestellt. Da diese zweite mutmaßliche Tat nicht durch objektive Beweise und widerspruchsfreie Zeugenaussagen nachzuweisen war, legte sie das Gericht zu den Akten.

Der Prozess dauert an.

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