Markt Schwaben/Poing:330 Euro Monatsmiete für ein Bett im Asylheim

Flüchtlingsunterkunft in Hamm

Eine Unterkunft für Flüchtlinge.

(Foto: dpa)

Seit vier Wochen bekommen Flüchtlinge Rechnungen zugestellt. Manche sollen bis zu 4000 Euro für ihre Zeit in der Flüchtlingsunterkunft nachzahlen.

Von Korbinian Eisenberger, Markt Schwaben/Poing

Der Brief kam Anfang Mai, ein Schreiben vom Amt - wie so oft, also dachte sich Mohamad Samer erst nichts Besonderes dabei. Umso größer war die Überraschung, als der Syrer den Umschlag öffnete. Darin: eine Forderung über 715 Euro, zahlbar an die zuständige Behörde in Franken: Eine nachträgliche Rechnung für fünf Monatsmieten im Containerdorf. "Ich war erstaunt", sagt Samer, 22, er spricht bereits gut deutsch. "Ich hatte nicht eingeplant, dass ich auf einmal so viel Geld zahlen sollte."

Seit einigen Wochen bekommen Zuwanderer in ganz Oberbayern solche Briefe zugestellt. Im Landkreis Ebersberg gingen die ersten Schreiben Ende April ein, Flüchtlingshelfer aus Anzing, Kirchseeon, Markt Schwaben und Poing berichten von Fällen. "Wir haben Schutzsuchende, denen bis zu 3000 Euro berechnet wurden", sagt Götz Kirchhoff, Sprecher des Poinger Helferkreises. In Markt Schwaben gibt es einen Fall, wo knapp 4000 Euro in Rechnung gestellt wurden, berichtet Dorothea Quadt vom Asylhelferkreis Markt Schwaben.

Das Problem: "Es kam wie aus heiterem Himmel." Die Rechnung geht an Flüchtlinge, die nach Anerkennung ihres Asylantrags als sogenannte "Fehlbeleger" in Unterkünften des Landratsamts wohnen oder gewohnt haben. Im Landkreis Ebersberg sind derzeit 352 Personen in solchen Unterkünften des Landratsamts untergebracht. Hinzu kommen all jene, die mittlerweile nicht mehr als Fehlbeleger gelistet sind, weil sie inzwischen eine eigene Mietwohnung aufgetan haben. Menschen wie Mohamad Samer, der seit Juli 2016 in einem Zimmer in einer Markt Schwabener Dreier-WG lebt.

Markt Schwaben/Poing: Ein Mitarbeiter des Landratsamts Ebersberg nummeriert im Sommer 2015 Gestell nummeriert im Sommer 2015 Betten in der Turnhalle Vaterstetten, anschließend werden sie Flüchtlingen zugeteilt.

Ein Mitarbeiter des Landratsamts Ebersberg nummeriert im Sommer 2015 Gestell nummeriert im Sommer 2015 Betten in der Turnhalle Vaterstetten, anschließend werden sie Flüchtlingen zugeteilt.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Entscheidend dabei: Bezahlen muss seine Rechnung nur, wer Arbeit gefunden hat und damit Geld verdient. Samer, der gerade auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, hatte vor seinem fünfmonatigen Aufenthalt in einem der Container am Markt Schwabener Erlberg zwar seinen Asylantrag bewilligt gekommen. Er war aber im Anschluss als arbeitssuchend gemeldet - in seinem Fall übernimmt deshalb das Jobcenter die Miete, genau wie bei jedem anderen Arbeitssuchenden in Deutschland auch.

Die Krux: Wer arbeitslos ist, muss die Rechnung nicht selbst bezahlen

Anders lief es in einem Fall, den Götz Kirchhoff vom Poinger Helferkreis betreut. Gebre R. aus Eritrea, der seinen echten Namen nicht in der Zeitung lesen will, bekam vor drei Wochen eine Rechnung über 3000 Euro zugestellt. Es ging um monatliche Mietzahlungen von 330 Euro seit Herbst 2016. Weil der Mann in dieser Zeit bereits eine Stelle gefunden hatte, muss er alles aus der eigenen Tasche bezahlen, zumindest sah es am Anfang so aus.

Kirchhoff, Quadt und viele andere Asylhelfer im Landkreis stört vor allem eines: Warum erfährt man erst jetzt, dass für die Zeit in der Asylunterkunft nach der Anerkennung Miete fällig wird? "Es geht nicht darum, dass Miete bezahlt werden soll", sagt Tobias Vorburg vom Helferkreis Markt Schwaben. "Es geht um die Art und Weise, wie mit den Leuten und mit den Helferkreisen umgegangen wird." Ihn stört, dass "keine Wege aufgezeigt werden, wie man das Problem lösen kann". Nach dem freundlichen Brief von Landrat Robert Niedergesäß (CSU) an die Helferkreise im Landkreis Ebersberg vor zwei Monaten "hätte ich mir da etwas anderes erwartet", so Vorburg, der auch Kreisvorsitzender der Grünen ist

Warum jetzt? Und warum so plötzlich? Weil das Problem nicht nur im Landkreis Ebersberg akut ist, sondern überall in Oberbayern, verweist das Landratsamt bei dieser Frage folgerichtig auf übergeordnete Behörden. Tatsächlich ist hier die "Zentrale Gebührenabrechnungsstelle für Asylbewerber und Aussiedler" (ZGAST) mit Sitz in Unterfranken zuständig. Sie fordert seit 1. Januar 2015 bayernweit Gebühren ein, die anerkannte Bleibeberechtigte zahlen müssen, wenn sie in den staatlichen Unterkünften bleiben wollen. Bis Herbst 2016 lag die Gebühr pro Person und Bett bei 194 Euro, 2017 wurde sie auf 311 Euro erhöht. In Massenunterkünften wie etwa einer Turn- oder Traglufthalle wird diese Gebühr halbiert. Bei Kindern und "weitere Haushaltsangehörigen" werden monatlich 97 Euro fällig.

Für eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie kämen so monatlich 600 Euro zusammen, ein Grund, weswegen sich Kirchhoff an das Ebersberger Jobcenter gewandt hat. Von dort heißt es in einem Antwortschreiben, das der SZ vorliegt, man müsse jeden Einzellfall prüfen. Je nach monatlichem Einkommen sei es vorstellbar, dass das Jobcenter Teile der Mietkosten übernehme. Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden "nicht erstattet", heißt es darin. Wie viel genau der Poinger Eritreer Gebre R. von den geforderten 3000 Euro selbst zahlen muss, ist also noch nicht geklärt. Vielleicht als Ratenzahlung? R. wird es auf irgendeinem Weg erfahren.

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