Landgericht Landshut:Betäubt und ausgeraubt

Fast fünf Jahre Haft für Überfall auf Lastwagenfahrer

Von Alexander Kappen, Landshut

Die Anträge des Staatsanwalts und der Verteidigerin lagen weit auseinander. Fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen forderte der eine. Nicht mehr als zwei Jahre zur Bewährung beantragte die andere. Die erste Strafkammer des Landshuter Landgerichts unter Vorsitz von Richter Markus Kring lag nach vier Verhandlungstagen deutlich näher an der Einschätzung des Staatsanwalts und verurteilte den 47-jährigen Angeklagten aus dem südlichen Landkreis Freising zu vier Jahren und zehn Monaten Haft. Das Gericht war überzeugt, dass er 2012 und 2014 zwei türkische Lastwagenfahrer mit Tabletten betäubt und ausgeraubt hat. Einer fuhr unter dem Einfluss der Tabletten im Dezember 2012 mit seinem 40-Tonner durch einen Garten in Dietersheim und verfehlte nur knapp ein Wohnhaus.

Obwohl es sich "um einen klassischen Indizienprozess" handele, so Richter Kring, "bestehen keine relevanten Zweifel an der Täterschaft". Das Gericht erließ wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen den Angeklagten, auf den bereits zwei Polizisten vor dem Sitzungssaal warteten. Der Angeklagte sei, so der Richter, türkischer Staatsbürger, habe keinen Job, sei "hier sehr schlecht integriert und spricht nicht gut Deutsch". Da die Frau des Angeklagten ein Haus in der Türkei besitze, "besteht die Gefahr, dass er dort untertaucht".

Die Beweisaufnahme habe "die Vorwürfe der Anklage voll umfänglich bestätigt", meinte der Staatsanwalt. Er war überzeugt, dass der 47-Jährige, der offenbar regelmäßig türkische Lastwagenfahrer ansprach und mit ihnen was aß und trank, beiden Geschädigten Oxazepam in den Kaffee gemischt und ihnen dann 700 Euro und ein Handy beziehungsweise 400 Euro und zwei Handys geklaut hat. "Auch wenn kein Augenzeuge das gesehen hat."

Eines der beiden Opfer - das andere war in der Türkei nicht auffindbar - erkannte den Angeklagten in der Verhandlung übrigens nicht wieder. Ein "naturwissenschaftlicher" Nachweis könne nicht geführt werden, sagte auch der Richter, aber durch eine Indizienkette bestehe "kein vernünftiger Zweifel an der Schuld". Der Angeklagte sagte nicht vor Gericht, aber bei der Polizei aus, wo er bestätigte, die Opfern getroffen zu haben. "Nur die Tat selbst hat er bestritten", so der Richter. Im Blut und Urin der Opfer sei Oxazepam festgestellt worden. Auf dieses habe der Angeklagte Zugriff gehabt, weil es ihm verschrieben worden sei. Auch in seiner Wohnung wurde das Mittel gefunden. Das geschah allerdings bei einer "freiwilligen Nachschau", deren Ergebnis das Gericht - wie von der Verteidigerin beantragt - nicht verwertete. Einen Durchsuchungsbefehl hatte die Polizei nicht beantragt. Dass der Angeklagte die Nachschau nicht hätte zulassen müssen, sei ihm nicht nachweislich klar gewesen, so der Richter.

Dass der Beschuldigte bei der Polizeivernehmung nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, wie die Verteidigerin meinte, sah das Gericht nicht so. Allerdings teilte es die Ansicht, dass das Verfahren von den Ermittlern nicht schnell genug bearbeitet und "rechtswidrig verzögert" wurde. Deshalb gelten vier Monate der Strafe schon als abgegolten.

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