Neue Verordnung:Fertig machen zur Landung

Eigentümer müssen Drohnen-Flüge über ihren Grundstücken nicht weiter hinnehmen. Piloten brauchen künftig eine Erlaubnis. Profis wie die Wolfratshauser Marinus und Kilian Vogl sehen sich in ihrer Existenz bedroht

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Für ihr Start-up Air Bavarian filmen die beiden Wolfratshauser Brüder Marinus und Kilian Vogl mit Hilfe von Drohnen aus der Luft. Sie machen Werbeaufnahmen, arbeiten für Immobilienunternehmen oder überprüfen Solaranlagen. Doch durch eine seit Anfang April gültige neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten aus dem Bundesverkehrsministerium sehen sich gewerbliche Drohnen-Piloten wie die Vogls in ihrer Existenz bedroht: Sie müssen sich etwa den Überflug von Grundstücken ausdrücklich von den Eigentümern genehmigen lassen - es sei denn die zuständige Behörde erlässt eine Ausnahmegenehmigung.

Was für Privatleute mehr Rechte verspricht, lässt den 21-jährigen Marinus Vogl das Aus für sein junges Unternehmen befürchten. "Die Verordnung zerstört unser Start-up", sagt er. Mit der Kritik ist er nicht allein: Gegen die seit Anfang April gültigen Bestimmungen hat der Bundesverband der Copter-Piloten eine Online-Petition gestartet - knapp 2400 Unterstützer haben bisher unterschrieben.

Für Marinus Vogl gleicht die neue Verordnung einem "Berufsverbot". In einem Schreiben direkt an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erläutert er seine Kritik und fordert Lösungsvorschläge. Mit Air Bavarian machten er und sein zwei Jahre jüngerer Bruder zum Beispiel Luftaufnahmen, um Baustellen für Immobilienunternehmen zu dokumentieren oder Städte etwa für Kinofilme von oben zu zeigen.

Luftaufnahme über Oberau auf Zugspitzmassiv

Die Wolfratshauser Drohnen-Piloten fürchten, Luftaufnahmen wie hier bei Oberau mit Blick auf das Zugspitzmassiv kaum noch machen zu können.

(Foto: Air Bavarian)

Genehmigungen von allen Grundstückseigentümern der Nachbargrundstücken zu bekommen, sei beispielsweise in Großstädten wie München praktisch unmöglich. Dafür bräuchte es Ausnahmegenehmigungen. Doch das für den Süden des Freistaats zuständige Luftfahrtamt erteile solche derzeit praktisch kaum, klagt Vogl.

Diese Praxis bestätigt der Sprecher der Regierung von Oberbayern, Martin Nell. Er argumentiert, dass bisher noch nicht abschließend geklärt sei, unter welchen Voraussetzungen die Ausnahmegenehmigungen von Verboten nach der Luftverkehrs-Ordnung erteilt werden könnten. Eigens eingerichtete Arbeitsgruppen von Bund und Ländern diskutierten die Frage derzeit. "Ein Ergebnis wird nicht vor der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet", teilt Nell mit. Solange würden die bayerischen Luftfahrtbehörden Ausnahmen von den Verboten nur sehr restriktiv zulassen. Deshalb gebe es nur wenige Genehmigungen.

Ebenso kritisch bewertet Marinus Vogl nun die neuen Abstandsregelungen etwa bei Bundesfernstraßen oder Industrieanlagen. Für Aufnahmen mit Drohnen müsse ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden. Vor der Mahd von Feldern und Wiesen beauftragten viele Landwirte ihr Unternehmen, um Rehkitze und weitere junge Wildtiere aufzuspüren und dann retten zu können. Doch befänden sich die Felder und Wiesen in der Nähe einer Autobahn oder eines großen Unternehmens, bräuchte er für den Einsatz einer Drohne mit Wärmebildkamera eine Ausnahmegenehmigung. Weil die Landwirte nur bei günstigem, trockenem Wetter mähen könnten, bekäme er den Auftrag aber erst wenige Stunden vorher. So schnell bekomme er keine Genehmigung.

Neue Verordnung: Marinus (links) und Kilian Vogl an der Drohnen-Steuerung.

Marinus (links) und Kilian Vogl an der Drohnen-Steuerung.

(Foto: oh)

Vor ähnliche Schwierigkeiten stellt Marinus Vogl der Einsatz von Drohnen zur Inspektion von Solarfeldern. Auch diese Anlagen würden oft in der Nähe von Autobahnen oder Industriegebieten gebaut. Mittels Wärmebildkamera könnten defekte Zellen aus der Luft festgestellt werden. Funktioniere nur eine nicht, komme es zu großen Energieverlusten. "Die Betreiber der Anlagen beauftragen uns schnellstmöglich mit der Identifizierung der defekten Zelle", erklärt Vogl.

Das Bundesverkehrsministerium betont auf Nachfrage dagegen die klaren Vorteile der neuen Regeln für die gewerblichen Nutzer. Bisher hätten diese zum Betrieb von Drohnen eine Erlaubnis gebraucht. Jetzt gelte das nur noch für Geräte mit mehr als fünf Kilogramm. Das existierende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite werde aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden könnten dies künftig für Geräte mit mehr als fünf Kilogramm erlauben. Unter bestimmten Bedingungen seien sogar Flüge mit Videobrille zulässig.

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