Steuererklärung:Bei Anruf Verlängerung

Steuerpflichtige, die den Abgabe-Stichtag am 31. Mai verpasst haben, bekommen Aufschub, wenn sie ihre Erklärung digital und mit Zertifikat an das Finanzamt abliefern. Wer freiwillig abrechnet, hat grundsätzlich vier Jahre Zeit.

Von Berrit Gräber

Immer wieder geschoben. Und dann hat die Zeit nicht mehr gereicht: Viele Bürger haben ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig bekommen. Seit Mittwoch, dem 31. Mai, ist die offizielle Abgabefrist vorbei. Eigentlich. In diesem Jahr ist erstmals eine zweimonatige Verlängerung für Nachzügler drin, die ihre Steuererklärung digital mit Zertifikat übers Internet einreichen, wie Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck, erläutert. Sie haben noch Zeit bis Ende Juli. Auch alle anderen, die den Stichtag Ende Mai verpasst haben, müssen nicht in Panik fallen. Wer sich in den nächsten Tagen bei seinem Finanzamt meldet, schriftlich oder telefonisch, kann in der Regel problemlos noch einige Wochen Aufschub herausholen, ganz ohne Strafzuschlag.

Die Mitarbeiter an der Hotline des elektronischen Finanzamts Elster-Online sind jedenfalls völlig entspannt. "Wer seine Steuererklärung voll elektronisch übermittelt, hat dieses Jahr zum ersten Mal eine Nachfrist bis Ende Juli", heißt es da. Weil die authentifizierte Variante, also das Einreichen mit elektronischer Unterschrift, bislang noch nicht sehr verbreitet ist, den Finanzämtern aber am meisten Personal und Zeit spart, wird sie von vielen Länder-Finanzministern jetzt aktiv gefördert. Wer also bei der Steuer gebummelt hat und vom neuen Zeitpuffer profitieren möchte, sollte sich in den nächsten Tagen erst einmal online unter www.elster.de registrieren. Danach bekommt er die Zugangsdaten auf dem Postweg zugestellt und kann loslegen. Die Abgabefrist endet dann am 31. Juli.

Das Finanzamt muss immer über die Verzögerung informiert werden

Aber: Das zuständige Finanzamt sollte parallel darüber informiert werden, dass das Zertifikat erst beantragt ist, raten die Elster-Experten. Ein Anruf genügt, damit die Nachfrist greifen kann. Erst von 2019 an bekommen alle Steuerbürger für ihre Erklärung grundsätzlich zwei Monate mehr Zeit. Diese allgemeine neue Abgabefrist bis spätestens Ende Juli ist zwar schon beschlossen, wird aber erst in zwei Jahren wirksam.

Wer diesmal den regulären Stichtag verstreichen ließ, aber die Mühe der authentifizierten Version scheut, kann seine Steuererklärung auch noch normal elektronisch via www.elster.de übermitteln. Oder aber in Papierform. Allerdings gilt in diesen Fällen: Das Finanzamt muss immer von der Verzögerung informiert werden, telefonisch oder schriftlich. Nur wer sich zeitnah nach der verpassten Abgabefrist kümmert, dürfte problemlos noch einige Wochen Aufschub herausholen.

"Betroffene sollten möglichst rasch um eine Verlängerung bitten, den Schritt begründen und gleich einen neuen Abgabetermin vorschlagen", rät Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Gründe für die Verzögerung können Dienstreisen sein, Krankheit, ein Umzug, fehlende Unterlagen. Rührt sich das Finanzamt nicht, ist der Aufschub stillschweigend gewährt. Wer sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder - wie fast alle Freiberufler und Selbständige - vom Steuerberater helfen lässt, hat von vornherein noch Zeit bis 31. Dezember.

Finanzbeamte sind nicht verpflichtet, dem Verlängerungsantrag zu folgen, tun das aber in der Regel. In so manchem Finanzamt sind die überlasteten Mitarbeiter sogar ganz froh, wenn nicht alle Steuererklärungen zum gleichen Termin eingehen, sagt Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft.

Schludern bei der Steuer kann normalerweise richtig teuer werden. Wird die pünktliche Abgabe der Steuererklärung verbummelt, darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld festsetzen. Die Strafgelder können bis zu zehn Prozent der fälligen Einkommensteuer ausmachen, maximal 25 000 Euro. Strafen können selbst dann verhängt werden, wenn die Trödler eigentlich Geld vom Fiskus zurückbekämen.

Wer freiwillig abrechnet, hat grundsätzlich vier Jahre Zeit

Unabhängig vom Abgabetermin gilt auch: Kümmern müssen sich all die, die zwingend eine Steuererklärung für 2016 abgeben müssen. Das betrifft zum Beispiel Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 6, die zeitgleich mehrere Beschäftigungsverhältnisse hatten. Oder Eheleute, die berufstätig waren, zusammen veranlagt und in Steuerklasse 3 oder 5 sind. Ebenso Bürger, die 2016 Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro zum Hauptgehalt hatten. Oder die sich einen Freibetrag eintragen ließen, um monatlich mehr netto in der Tasche zu haben.

Wer 2016 Kurzarbeitergeld oder zeitweilig Arbeitslosengeld bekam, ist ebenfalls zur Steuererklärung verpflichtet. Das gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie etwa Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld, wenn die Beträge mehr als 410 Euro im Jahr lagen. Im Zugzwang sind auch Rentner, deren Einkünfte 2016 über dem Grundfreibetrag von 8652 Euro lagen (Ehepaare: 17 304 Euro). Mit dem Finanzamt abrechnen müssen zudem Eheleute, die zusammen veranlagt waren, sich 2016 aber scheiden ließen respektive seit 2016 dauernd getrennt, also nicht in einem gemeinsamen Haushalt, leben. Oder etwa Getrennte wie geschiedene Ehepartner, die vom Ex Unterhalt bekamen, den dieser als Sonderausgaben absetzt.

Entspannt sein können Beschäftigte, die ausschließlich Einnahmen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Hause bringen. Sie können frei wählen, ob sie eine Steuererklärung abgeben oder es ganz sein lassen. Wer freiwillig abrechnet, hat grundsätzlich vier Jahre Zeit dafür. Eine Steuererklärung für 2016 muss dann erst zu Silvester 2020 eingereicht werden.

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