EuGH-Urteil:"Tofukäse" darf nicht Käse heißen

EuGH-Urteil: Käse, der kein Käse ist - Lebensmittelfirmen stellen aus Tofu Produkte her, die Molkereiprodukten nahekommen. Sie dürfen aber nicht so heißen, entschied der EuGH.

Käse, der kein Käse ist - Lebensmittelfirmen stellen aus Tofu Produkte her, die Molkereiprodukten nahekommen. Sie dürfen aber nicht so heißen, entschied der EuGH.

(Foto: pixabay.com (CC0 1.0); Bearbeitung SZ)
  • Bezeichnungen wie Tofukäse oder Veggie-Cheese sind für rein pflanzliche Produkte unzulässig. Das hat der EuGH entschieden.
  • Für Veganer ist das Urteil womöglich enttäuschend, für Juristen kam es nicht ganz unerwartet. Denn die Rechtslage ist ziemlich eindeutig.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist ein Grundsatzstreit in Zeiten, in denen pflanzliche Lebensmittel auf dem Vormarsch sind. Gibt es Käse, Butter, Milch und Joghurt nur von Kühen, Ziegen und Schafen - oder dürfen sich auch die pflanzlichen Alternativen mit diesen Begriffen schmücken? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat an diesem Mittwoch eine Antwort gegeben. Für Veganer ist sie womöglich enttäuschend, für Juristen kam sie nicht ganz unerwartet. Milchprodukte müssen vom Tier stammen. Daran ändern auch Wortkombinationen nichts, die deutlich auf den pflanzlichen Ursprung hinweisen.

Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb, und zwar gegen das Unternehmen Tofutown, einen aufstrebenden Hersteller von rein pflanzlichen Lebensmitteln wie etwa Pflanzenkäse, Veggie-Cheese und Soyato-Tofu-Butter. Der Verband hält solche Begriffe für eine Irreführung der Verbraucher. Tofutown dagegen ist der Meinung, das Verbraucherverständnis habe sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Und weil die Produktnamen immer klarstellende Hinweise wie Veggie enthielten, "liegt das Risiko einer Täuschung der Kunden bei null", sagte Anwalt Michael Beuger.

Auf Vorlage des Landgerichts Trier hat der EuGH nun der Klage stattgegeben - letztlich deshalb, weil die einschlägige EU-Verordnung praktisch keinen Spielraum für pflanzliche Lebensmittel lässt, wenn man von wenigen Ausnahmen für traditionelle Produkte wie Mandelmilch absieht. Rahm, Sahne, Butter, Käse, Joghurt - all dies muss dem Urteil zufolge aus Milch hergestellt sein. Und Milch ist laut Verordnung ein Erzeugnis, das durch Melken gewonnen wird - nicht durch Ernten. "Die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze (...) hat keine Auswirkung auf das Verbot", fügt der EuGH hinzu.

Letztlich zieht sich der Gerichtshof also auf den klaren Wortlaut der Verordnung zurück, der zwar veraltet sein dürfte, aber über den sich ein Gericht nur mit Mühe hinwegsetzen kann. Deshalb streift das Gericht die eigentliche Kernfrage nach der Kundentäuschung auch nur; sie könne jedenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Die Frage, ob pflanzliche Produkte begriffliche Anleihen nehmen dürfen, ist damit aber nur für Milch & Co. beantwortet. Offen bleibt vorerst, was für Tofuwürstchen, Sojaschnitzel und Veggie-Burger gilt, oder für vegetarischen Schinken und Bratwurst aus Seitan. Sie werden vom Urteil und der EU-Verordnung nicht erfasst. Der CDU-Landesverband in Niedersachsen hatte vergangenes Jahr Aufsehen mit der Forderung erregt, Fleischersatzprodukte sollten nicht mehr als "Wurst", "Schnitzel", "Frikadelle" oder "Salami" verkauft werden. Über die Motive des Vorstoßes musste man nicht lange rätseln. Niedersachsen ist ein Zentrum der Fleischproduktion und der Fleischkonsum in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten um acht Kilo pro Kopf und Jahr auf knapp 60 Kilo gesunken. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) griff die Idee Ende 2016 in einem Interview auf, in dem er die Bezeichnung "vegane Wurst" als Verbrauchertäuschung brandmarkte.

Das Thema ist also virulent, auch, weil die vegetarischen und veganen Alternativen boomen. Zuständig für das Bezeichnungswesen ist die Deutsche Lebensmittelbuchkommission, deren "Leitsätze" zwar nur Empfehlungs-Charakter haben, normalerweise aber von den Gerichten beachtet werden. Derzeit arbeitet die Kommission an Empfehlungen für die Kennzeichnung veganer und vegetarischer Ersatzprodukte. Noch ist offen, wann es ein Ergebnis geben könnte; aber die vegane Wurst steht auf der Agenda.

Kombinationen wie "veganes Entenbrustfilet" lehnen Verbraucherschützer ab

Auch hier geht es darum, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen. Aber Sophie Herr, beim Bundesverband der Verbraucherzentralen für Lebensmittel zuständig, traut den Verbrauchern deutlich mehr zu als die Kritiker von der Wurst- und Fleischfront. Solange eindeutig sei, dass es sich um ein pflanzliches Produkt handle, sei nichts gegen begriffliche Anleihen einzuwenden. Vegane Burger oder Bouletten sind aus ihrer Sicht völlig in Ordnung, ebenso Bratlinge auf Tofubasis, auch den veganen Fleischsalat würde sie akzeptieren. Und zwar deshalb, weil solche Begriffskombinationen die Käufer nicht täuschten, sondern im Gegenteil eine ziemlich präzise Umschreibung böten: Sieht aus wie Schnitzel oder Schinken, schmeckt vielleicht sogar so, enthält aber kein Fleisch. "Hier wird ja nicht versucht, den Käufern etwas unterzujubeln, was sie nicht wollen. Im Gegenteil: Es werden gezielt bestimmte Käufergruppen angesprochen."

Es geht also um beides: die Anlehnung an einen vertrauten Lebensmittelnamen und Abgrenzung durch einen markanten Veggie-Zusatz. Aktuelle Beispiele aus den Marktregalen: Veggie Wiener Schnitzel, Vegetarische Bolognese, Vegetarischer Chickenburger - und sogar Soja Rinderfilets mit dem Zusatz 100 Prozent pflanzlich.

Da wird es gelegentlich Grenzfälle geben. Kombinationen wie "veganes Entenbrustfilet" lehnt Verbraucherschützerin Sophie Herr ab, weil dort explizit eine Tierart genannt wird. Prinzipiell sieht sie jedoch wenig Potenzial für Irreführung. Nach einer Forsa-Umfrage von 2015 im Auftrag des Bundesverbands ist die Verwechslungsgefahr gering: Nur vier Prozent der rund 1000 Befragten gaben an, schon einmal versehentlich ein pflanzliches statt eines fleischhaltigen Lebensmittels gekauft zu haben. 78 Prozent befürworteten Kennzeichnungen wie "Veggie-Leberwurst aus Soja". Dagegen konnte sich nur eine Minderheit für ganz neue Produktnamen erwärmen. Man bevorzugt Begriffe, die man kennt: Wurst, Käse oder Schnitzel.

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