Am Landgericht Landshut:Komplizierte Wahrheitsfindung

Am Landgericht Landshut: Der Fall wird als Jugendschutzsache vor der Jugendkammer am Landgericht Landshut verhandelt.

Der Fall wird als Jugendschutzsache vor der Jugendkammer am Landgericht Landshut verhandelt.

(Foto: Renate Schmidt)

Ein 29-Jähriger ist angeklagt, eine von Alkohol bewusstlose 16-Jährige missbraucht zu haben. Er gesteht ein bisschen, will sich ans Wesentliche aber nicht erinnern. Die Glaubwürdigkeit des Opfers wird durch andere Vorfälle angekratzt

Von Florian Tempel, Landshut

Der Prozess gegen einen 29-jährigen Aushilfs-Barkeeper, der laut Anklage im Oktober vergangenen Jahres in einem Erdinger Lokal eine betrunkene 16-jährige Frau nach einer durchzechten Nacht sexuell missbraucht haben soll, erweist sich als noch komplizierter und vielschichtiger als erwartet. Nach anfänglichem Schweigen machte der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Landshut zwar Angaben zur Sache und räumte den Vorwurf gewissermaßen zur Hälfte ein - geklärt ist damit aber noch nichts. Um so weniger, da der Vorsitzende Richter Oliver Dopheide Polizeiberichte zu gänzlich anderen Vorfällen im Herbst und Winter 2016 verlas, die an der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen zweifeln lassen.

Nach dem, was bislang bekannt wurde, stellen sich die äußeren Umstände des Falls so dar: Die 16-Jährige kam am Abend des 22. Oktober gegen 21 Uhr zusammen mit zwei Bekannten in die Kneipe, in welcher der Angeklagte schon längere Zeit an den Wochenenden als Barmann arbeitete. Die junge Frau trank wie ihre Begleiter eine Menge Alkohol.

Sehr konträr sind die Aussagen darüber, wer von wem angemacht wurde. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, die 16-Jährige habe ihm gesagt, sie wolle Sex mit ihm. Sie habe ihm explizit gesagt, sie wolle "schnackseln". Eine Polizeibeamtin hatte kurz nach der angeklagten Tat hingegen die Aussage der 16-Jährigen notiert, laut der sich der Angeklagte "die ganze Nacht an sie herangemacht" habe.

Fest steht, dass von 4 Uhr an nur noch die drei Gäste und der Angeklagte im Lokal waren. Um circa 6 Uhr gab es Streit, weil die 16-Jährige ihre Zeche nicht bezahlen wollte, da der Angeklagte sie angeblich eingeladen hätte. Dieser rief die Polizei. Als eine Streife kam, wurde die Rechnung dann von einem ihrer Begleiter beglichen, und die Polizisten zogen bald wieder ab. Ungefähr eine halbe Stunde später wurde die Polizei erneut alarmiert. Diesmal von einem der beiden Begleiter der Frau, der meldete, diese sei offenbar vom Angeklagten sexuell missbraucht worden.

Nach dem ersten Polizeieinsatz hatten die drei Gäste eigentlich ein Taxi gerufen, um nach Hause zu fahren. Beim Warten auf das Taxi war die 16-Jährige jedoch zusammengeklappt. Ihre Begleiter hatten sie zurück ins Lokal gebracht und auf eine Couch gelegt. Ihr Zustand schien ihnen jedoch nicht bedrohlich. Dann gingen sie vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Während ihrer Abwesenheit soll der Angeklagte die 16-Jährige missbraucht haben. Sie hat ausgesagt, sie sei zu Bewusstsein gekommen, als und weil sie der Angeklagte vergewaltigt habe. Sie habe aus Angst still gehalten - bis ihre Begleiter fertig geraucht hatten und wieder ins Lokal kamen. Ein Polizist, der kurz darauf an den Tatort kam, sagte, die 16-Jährige sei bei seinem Eintreffen völlig außer sich gewesen und habe sich schreiend am Boden gewälzt. Erst als Sanitäter kamen, habe sie sich allmählich beruhigt.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, er habe sich zu der 16-Jährigen auf die Couch gelegt und ihr die Hose herunter gezogen. An alles weitere erinnere er sich jedoch nicht. Auch er habe viel getrunken und er sei zudem erheblich müde gewesen. Da sowohl an seiner Unterhose DNA-Spuren der Frau als auch an ihrem Slip DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt worden sind, sagte sein Verteidiger, sein Mandant räume ein, dass es "zu einem Sexualkontakt gekommen" sei.

Rechtlich wichtig ist, ob sich die junge Frau dabei in einem "widerstandsunfähigen Zustand" befand. Die Richter hoffen auf ein klärendes Gutachten des Landgerichtsarztes. Nach der Darstellung des Angeklagten war die Frau nicht bewusstlos, als sie von ihren Begleitern auf die Couch gelegt wurde.

Generelle Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen weckten Berichte der Erdinger Polizei zu ganz anderen Vorfällen. Demnach scheint es, als ob die 16-Jährige im September vergangenen Jahres vortäuschte, von einem Taxi angefahren worden zu sein. Im Dezember 2016 hatte die Polizei einen Einsatz, bei dem die junge Frau bei sich zu Hause ausrastete, hysterisch herumschrie und Polizeibeamte übel beleidigte. Wenige Woche zuvor war sie nach einem Besuch des Christkindlmarktes in Erding auf der Straße zusammengebrochen, nach Aussage neutraler Zeugen ohne äußere Einwirkung. Sie behauptete hingegen, ein Mann, der Streit mit ihrem Vater hatte, habe sie geschubst. In allen drei Fällen war die 16-Jährige massiv alkoholisiert. Der Prozess dauert an.

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