Krauss-Maffei Wegmann:Teures Schmiergeldgeschäft

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Die Panzerhaubitze PzH 2000 von Krauss-Maffei Wegmann. (Foto: Peter Steffen/dpa)

Dem Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann droht wegen Bestechung in Athen ein hohes Bußgeld. Bislang sollte er 175 000 Euro zahlen, doch das ist dem BGH zu wenig.

Von Klaus Ott, München

Meist kommen Schmiergeldgeschäfte, wenn sie auffliegen, bei der deutschen Justiz ziemlich teuer. Gerade auch bei Rüstungsdeals. Rheinmetall zahlte 37 Millionen Euro, eine Tochter von Thyssen-Krupp 48 Millionen, und das Handelsunternehmen Ferrostaal gar knapp 150 Millionen Euro. Alle hatten beim Verkauf von Raketen oder U-Booten beziehungsweise Zubehör nach Griechenland dort kräftig bestochen. Mal Militärs, mal Minister. In Athen geschmiert, bis hin zu einem Verteidigungsminister, hat nach Erkenntnissen der Justiz auch Krauss-Maffei Wegmann (KMW). So geschehen im vergangenen Jahrzehnt beim Verkauf von Panzer-Haubitzen. Das hatte für KMW, im Gegensatz zur Konkurrenz, indes keine dramatischen Folgen. Das Landgericht München I verhängte Ende 2015 eine Geldbuße in Höhe von gerade mal 175 000 Euro. Ein Freundschaftspreis gewissermaßen.

Aufsichtsratschef Manfred Bode wird kaum um einen Prozess herumkommen

So billig geht es dann doch nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Der Münchner Tarif enthalte "Rechtsfehler" zum Vorteil von Krauss-Maffei Wegmann, befanden die Karlsruher Richter. Die Höhe des Bußgelds sei "neu zu bemessen", notierte der BGH und gab dem Münchner Landgericht gleich einen wichtigen Fingerzeig, welche Vorschrift besonders zu beachten sei. Die Geldbuße solle den "wirtschaftlichen Vorteil" übersteigen, den der Täter aus einem Vergehen gezogen habe. Das meint, die Justiz könnte doch den Gewinn kassieren, den KMW mit dem Verkauf von 24 Panzerhaubitzen PzH 2000 für 188 Millionen Euro an Griechenland erzielt hat. Was ziemlich teuer werden dürfte für den in München und Kassel ansässigen Rüstungsbetrieb, der vor allem für seine Leopard-Panzer bekannt ist. Der bisherige Freundschaftspreis ist hinfällig.

Wegen der Vorschrift mit dem "wirtschaftlichen Vorteil" hatten Rheinmetall, Thyssen-Krupp und auch Ferrostaal so viel zahlen müssen. Für KMW soll es da also keine Ausnahme geben. Ein Millionenbetrag, vielleicht sogar zweistellig, ist durchaus möglich als neues Bußgeld. Die Münchner Staatsanwaltschaft, die den Fall mit den Panzerhaubitzen vor Gericht gebracht und beim BGH unter anderem wegen der niedrigen Geldbuße Revision eingelegt hatte, langt gerne kräftig hin. Bei Siemens waren für weltweite Bestechungszahlungen beim Verkauf von Industrieanlagen 600 Millionen Euro fällig gewesen. Die Volkswagen-Tochter MAN, die den Absatz von Lastwagen und Bussen in vielen Ländern mit Schmiergeld gefördert hatte, folgte mit 150 Millionen Euro. Knapp vor Ferro-staal und den U-Booten. Nun will die Staatsanwaltschaft auch bei Krauss-Maffei Wegmann durchgreifen und den "wirtschaftlichen Vorteil" abschöpfen.

Geschehen soll dies in dem neuen KMW-Prozess, der wegen des BGH-Urteils beim Münchner Landgericht nötig wird; bei einer anderen Strafkammer als in der ersten Runde. In Runde zwei soll ein in den Korruptionsfall verwickelter, früherer Prokurist des Panzer-Herstellers noch einmal auf die Anklagebank kommen. Ihn hat das Münchner Landgericht Ende 2015 im selben Verfahren, in dem die 175 000 Euro Geldbuße gegen KMW verhängt wurden, zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Freilich nicht wegen Bestechung, denn die war längst verjährt. Sondern unter anderem wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, weil der Panzer-Hersteller das Schmiergeld beim Fiskus zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht habe. Bei der Betriebsausgabe hatte es sich um ein Beraterhonorar in Höhe von rund fünf Millionen Euro für eine Firma namens Südeuropabüro gehandelt.

Hinter dem Südeuropabüro standen vor allem zwei frühere SPD-Bundestagsabgeordnete; Dagmar Luuk und Heinz-Alfred Steiner. Luuk wiederum hatte beste Beziehungen zum damaligen griechischen Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos. Diese Konstruktion, mit der KMW über die Beraterfirma der SPD-Politiker auf die griechische Regierung Einfluss genommen hatte, wertet auch der Bundesgerichtshof als "Bestechungsabrede". Das Urteil des Landgerichts, das auch der Ex-Prokurist und Krauss-Maffei Wegmann in Karlsruhe angegriffen hatten, ist also im Kern zu Recht ergangen. Es ist aus Sicht des BGH nur zu milde ausgefallen. Auch bei dem früheren KMW-Mann, weshalb der sich erneut vor Gericht verantworten soll.

Und dann ist da im Falle der Panzerhaubitzen noch eine Anklage gegen den Aufsichtsratschef des Konzerns, Manfred Bode, und weitere KMW-Leute wegen Steuerhinterziehung. Sowie gegen die Sozialdemokraten Luuk und Steiner wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei dem Panzer-Hersteller. Sie beteuern allesamt ihre Unschuld. Aber sie dürften nach dem Richterspruch aus Karlsruhe kaum um einen Prozess herum kommen.

In dem würden dann aber die Karten neu gemischt.

© SZ vom 30.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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