Landgericht Landshut:"Tendenziöse Ermittlungen"

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Prozess gegen Frauenarzt: Die Verteidiger fordern Freispruch, der Angeklagte beteuert seine Unschuld

Die drei Verteidiger des wegen Totschlags an seiner Ehefrau angeklagten früheren Erdinger Frauenarztes Michael B. fordern den Freispruch ihres Mandanten. Der 58-jährige Angeklagte beteuerte in seinem letzten Wort seine Unschuld: "Ich habe die mir vorgeworfene Tat nicht begangen." Seit seine damals 60 Jahre alte zweite Ehefrau am 4. Dezember 2013 in ihrem Haus im Erdinger Stadtteil Pretzen erwürgt wurde, trauere er um sie und vermisse sie. Das Urteil wird in drei Wochen verkündet. Im ersten Prozess war Michael B. im Januar 2015 mangels Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf und ordnete eine neue Verhandlung am Landgericht Landshut an.

Zwei der drei Verteidiger waren bereits im ersten Prozess dabei. Wie damals teilten sie sich die Plädoyers auch diesmal thematisch auf. Zunächst legte Rechtsanwalt Maximilian Müller wie schon nach der ersten Verhandlung dar, warum Michael B. nicht der Täter sein könne, weil das "Tatzeitfenster" für ihn zu klein sei. Es ist unstrittig, dass seine Frau um 12.37 Uhr noch lebte, weil sie da eine SMS-Nachricht an eine Bekannte schickte. Weniger als eine Stunde später erschien Michael B. in seiner Praxis. Das sei aber zu knapp, sagte Anwalt Müller, um all das zu tun, was sein Mandant getan haben soll: Die Eheleute mussten in Streit geraten, der schnell zu einer körperlichen, letztlich tödlichen Auseinandersetzung eskalierte. Laut dem Rechtsmediziner Wolfgang Keil dauerten die Körperverletzungen und das Erwürgen mindestens 15 bis 20 Minuten. Danach wurde der Tatort, das Badezimmer im ersten Stock des Reihenhauses, teilweise geputzt, damit es so aussah, als ob das Opfer betrunken gestürzt sei und sich dabei eine tödliche Verletzung am Kopf zugezogen habe. Da Michael B. aber mit dem Rad in seine Praxis fuhr, wo er um 13.35 Uhr eintraf, wären ihm für Manipulationen am Tatort gerade mal zehn Minuten geblieben: Reinigungsmaterial holen, sauber machen, das Putzzeug wieder wegräumen - "dafür ist die Zeit nicht ausreichend", sagte Müller.

Anwalt Florian Opper, der im zweiten Prozess neu dabei war, beklagte massive "Ermittlungsfehler und Defizite". Die Kripo Erding habe nicht nur vieles versäumt, sondern "tendenziös ermittelt", indem sie sich frühzeitig auf seinen Mandanten als einzigen Tatverdächtigen versteift habe. Da es keine Spurensicherungen außerhalb des Hauses gegeben habe - wie etwa eine Untersuchung der Klingel auf Finger- und DNA-Spuren -, habe man "letztlich ein Spurenbild, das mehr Fragen und Zweifel aufwerfe", als dass es zur Klärung des Verbrechens beitrage. Es dürfe aber nicht zu Lasten des Angeklagten gehen, wenn dürftige und ungenügende Polizeiarbeit zu wenig eindeutige Ergebnisse bringe. Die wenigen gefundenen Blutspuren taugten allesamt wenig, da gar nicht klar sei, zu welchem Zeitpunkt sie entstanden seien. Im Gegenzug wische die Staatsanwaltschaft jedoch DNA-Spuren von vier unbekannten Männern, die an den Händen der Leiche gefunden wurden, als unerheblich weg. So gehe das nicht. "Die Beweislage ist eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten", sagte Anwalt Opper.

Pflichtverteidiger Matthias Schütrumpf, der wie Müller schon im ersten Prozess Verteidiger war, entwarf "eine alternative Tatvariante": Der wahre Täter sei dem Opfer bekannt gewesen und deshalb von der Frau seines Mandanten, nachdem dieser in die Praxis gefahren war, selbst ins Haus gelassen worden. Sie und ihr Besucher hätten gemeinsam Alkohol getrunken, dann sei es zum Streit gekommen, zur Eskalation und zur Tötung. Der Unbekannte habe schließlich in Ruhe den Tatort so verändert, dass es wie ein Unfall aussah und sei schließlich hinten rum durch den Garten verschwunden. Diese Tatversion, so Schütrumpf, sei nicht nurmöglich, sondern "erklärt alles viel besser". Das müsse den Richtern zu denken geben: "Ersparen Sie uns ein Fehlurteil."

© SZ vom 01.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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