Flüchtlinge:Wohngebühren: Es muss jeder zahlen, der gearbeitet hat

Flüchtlinge in MV

Betroffen sind nicht nur Fehlbeleger, sondern jeder Asylbewerber, der während seiner Zeit in einem bayerischen Flüchtlingsheim gearbeitet hat.

(Foto: dpa)

Der Asylgipfel in München bringt Bewegung in die Forderungen des Zornedinger Helferkreises. Demnach soll der Freistaat auf Nachzahlungen für Flüchtlinge verzichten. Es gibt mehr Betroffene als bisher bekannt.

Von Korbinian Eisenberger

Es ging schon aufs Ende zu, als eine Frau aus Zorneding aufstand und zum Plenum sprach. Ingrid Sendrowski sagte, dass man jetzt nicht locker lassen dürfe, dass es jetzt darauf ankomme. Dass sie nun möglichst viele Fälle in ihren Ortschaften sammeln sollen. Dokumente von Flüchtlingen, denen kürzlich eine saftige Rechnung des Freistaats ins Haus flatterte. "Je mehr Beispiele, desto größer die Chance", sagte Ingrid Sendrowski am Montag nach diesem Wochenende. Zwei Tage, nach dem sie und viele andere Flüchtlingshelfer in Oberbayern sich einigten, den Freistaat nach Möglichkeit zu verklagen.

Es geht um die hohen Wohngebühren für Flüchtlinge in Asylunterkünften, bis zu 6000 Euro an Nachzahlungen, im Landkreis Ebersberg gibt es zahlreiche Beispiele. Genau die wollen Sendrowski und ihre Mitstreiter anfechten. Erst vor zwei Wochen hat Ingrid Sendrowski mit ihren Kollegen vom Helferkreis deswegen ein Schreiben an das bayerische Sozialministerium geschickt. Die Helfer fordern darin, dass der Freistaat auf die nachträglichen Gebühren verzichten und die Mietpreise senken solle. Eine Antwort aus dem Ministerium haben die Zornedinger bisher nicht erhalten. Nun scheint es aber, als käme auch so Bewegung in diese Angelegenheit.

Zum "Oberbayerischen Asylgipfel" waren 140 Helfer erschienen, darunter auch Sendrowski und weitere bekannte Gesichter in der Helferszene im Landkreis Ebersberg. Unter anderem war die Glonner SPD-Gemeinde- und Kreisrätin Renate Glaser gekommen, aus Markt Schwaben Dorothea Quadt und der Kreischef der Grünen Tobias Vorburg. Sein Fazit: "Die Helferkreise hier und in den anderen Landkreisen haben alle das ähnliche Problem." Sie alle betreuen Flüchtlinge, denen derzeit Rechnungen vom Freistaat zugestellt werden: nachträgliche Forderungen für die Wohnzeit im Asylheim.

Das Problem ist bekannt. Allerdings ist es vielschichtiger, als es sich bisher darstellte. Zunächst sah es so aus, als seien nur sogenannte Fehlbeleger von den Rechnungen betroffen, also anerkannte Flüchtlinge, die in den Asylunterkünften des Freistaats wohnen blieben - und jetzt nachträglich dafür bezahlen sollen. Diesen Montag teilte der bayerische Flüchtlingsrat nun mit, dass es auch viele Fälle gibt, in denen Flüchtlinge die rückwirkenden Rechnungen erhalten, obwohl sie einen ganz anderen Status haben. Flüchtlingsrat-Sprecher Stephan Dünnwald dazu: "Es sind im Prinzip alle betroffen, die während ihrer Zeit im Asylheim gearbeitet haben."

Das bayerische Sozialministerium bestätigt

Das bayerische Sozialministerium bestätigt dies. Der Asyldurchführungsverordnung nach "werden von anerkannten Asylbewerbern, die in Asylunterkünften verbleiben, sowie von Asylbewerbern, die über Einkommen oder Vermögen verfügen, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen erhoben", heißt es. So werde "eine Ungleichbehandlung mit einheimischen Leistungsbeziehern vermieden". Es handle sich "um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, nicht um eine Miete nach Zivilgesetzbuch".

Was das für eine mögliche Klage heißt? Unklar. Klar ist hingegen: Wer arbeitet und mehr als 177 Euro im Monat verdient, muss im Asylheim eine Gebühr bezahlen - egal welchen Aufenthaltsstatus er hat. Warum die Helfer in Poing, Markt Schwaben, Anzing und Zorneding ihre Kritik bisher vor allem auf die Folgen für Fehlbeleger konzentrierten? "Im Münchner Norden und in den meisten Landkreisen um München betrifft es sonst nicht so viele", sagt Dünnwald. Flüchtlinge in Freising, Erding oder auch Ebersberg im laufenden Asylverfahren würden seltener eine Arbeitserlaubnis bekommen als anderswo in Bayern, sagt er. Und wer nicht arbeitet, muss auch keine Wohngebühr an den Freistaat bezahlen.

Einige solche Fälle gibt es aber trotzdem, etwa aktuell in Zorneding, wie Ingrid Sendrowski weiß. Es handle sich um einen Nigerianer, der eine Arbeitserlaubnis bekam, noch während er auf seinen Asylbescheid wartete. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die Bleibewahrscheinlichkeit eines Asylbewerbers, desto größer die Chance auf eine Arbeitserlaubnis vor der Anerkennung des Asylantrages. In Markt Schwaben erinnert sich Tobias Vorburg an etwa ein Dutzend Fälle, größtenteils betreffen sie Männer aus Pakistan. Auch sie arbeiteten, während sie auf ihren Antrag warteten. Wie viele Personen von der nachträglich erhobenen Gebühr im Landkreis Ebersberg betroffen sind, auch wie dramatisch die Situation in den einzelnen Fällen ist, könne er kaum einschätzen, so Vorburg: "Viele wohnen ja nicht mehr im Asylheim und kommen ohne Helfer zurecht."

Die Dramen kennt Dünnwald, er betreut beim Bayerischen Flüchtlingsrat komplizierte Fälle. "Es wurde in vielen Fällen ganz offensichtlich versäumt, Helfer und Betroffene darauf hinzuweisen", sagt er. "Ganz schlimm ist es für Menschen, die jetzt nachzahlen müssen, aber mittlerweile ihre Arbeit wieder verloren haben", sagt er. In seinen Augen treibt man solche Leute in die Privatinsolvenz. Dass bayerische Sozialministerium hatte kürzlich auf SZ-Nachfrage bekräftigt, dass man "niemanden in die Insolvenz treiben" werde.

Die Standpunkte liegen also ziemlich weit auseinander, nun könnte es womöglich zu einer Klage in dieser Sache kommen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt hatte am Wochenende Erfolgschancen in Aussicht gestellt. Stephan Dünnwald findet das Vorgehen des Freistaats "rechtlich mehr als zweifelhaft". Am Ende wird also ein Gericht entscheiden müssen, wer mit seiner Einschätzung richtig liegt.

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