Pressefreiheit:Das Schweigen der Behörden ist skandalös

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Zum Medienzentrum des G20-Gipfels hatten plötzlich einige Journalisten keinen Zutritt mehr. Eine Begründung dafür lieferten die Behörden nicht. (Foto: dpa)

32 Journalisten werden vom G-20-Gipfel ausgeschlossen. Worin ihr "Sicherheitsrisiko" besteht, darf die Öffentlichkeit allerdings nicht erfahren. Das gefährdet die Pressefreiheit.

Kommentar von Cerstin Gammelin

In der Abwägung Pressefreiheit gegen Sicherheit hat die Pressefreiheit beim G-20-Gipfel klar verloren. Von Angela Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert ausdrücklich gebilligt, haben die Sicherheitsbehörden 32 bereits zugelassenen Journalisten spontan vom Gipfel ausgeschlossen, weil der Staatsschutz plötzlich Risiken geltend gemacht hatte. Vor aller Augen ließ das Bundeskriminalamt neun Journalisten die Arbeitserlaubnis für das Pressezentrum entziehen.

Das, was sich an den Kontrollpunkten des Metallzaunes abspielte, der den Gipfelort umschloss, waren keine Bagatellverstöße gegen unbedeutende Grundrechte. Bereitschaftspolizisten hantierten offen mit einer vervielfältigten Namensliste. Wer darauf stand, wurde aussortiert und musste unvermittelt mit dem Makel leben, ein Risiko für die öffentliche Sicherheit zu sein. Dies allein ist ein so massiver Verstoß gegen den Umgang mit Daten und Persönlichkeitsrechten, dass sich Anwälte der Sache angenommen haben.

ExklusivEntzogene Akkreditierungen
:Schwarze Liste bei G 20: Journalisten arbeiteten in türkischen Kurdengebieten

Beim G-20-Gipfel wurde 32 akkreditierten Journalisten unvermittelt der Zugang verwehrt. Die Begründung: Sie seien ein "Sicherheitsrisiko". Die Frage ist nur: für wen?

Von Ronen Steinke und Cerstin Gammelin

Der mangelnde Datenschutz beim Umgang mit der schwarzen Liste hat Sprengkraft genug, nach der Aufregung um die Krawalle in Hamburg einen weiteren Gipfel-Skandal auszulösen. Wobei die Begründungen, mit denen Bundesregierung und Sicherheitsbehörden ihre massiven Eingriffe in Pressefreiheit, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu rechtfertigen versuchen, durchaus als Brandbeschleuniger wirken.

Die Motive für das Arbeitsverbot bleiben im Dunkeln

Die Behörden führen an, dass sie, um Sicherheit zu gewährleisten, gezwungen gewesen seien, den Journalisten die vorhandene Akkreditierung zu entziehen. Warum, das sagen sie nicht. Aber genau diese Information ist nötig, um die Verhältnismäßigkeit des Arbeitsverbotes einschätzen zu können. Wollten sie einen Schuhwurf verhindern, wie ihn George W. Bush 2008 im Irak erleben musste? Oder wütende Worte für Recep Tayyip Erdoğan? Oder schlicht Randale? Die Motive bleiben im Dunkeln.

Das Schweigen führt freilich unweigerlich zu der Frage, was die als hohe Güter gepriesenen Grundrechte praktisch wert sind in zugespitzten Situationen, die internationale Gipfeltreffen zwangsläufig mit sich bringen. Steht die Sicherheit der Staatschefs über allen anderen Rechten?

Das Ausmaß der Überwachung ist alarmierend. Offenbar ist es seit dem G-8-Gipfel von Heiligendamm gängige Praxis, verdächtige Journalisten auf Gipfeln durch sogenannte Begleiter zu beschatten. Beamte des Bundeskriminalamtes werden abgestellt, um zu überwachen. Zwar beteuern sie, die beschatteten Journalisten würden vorab informiert. Aber bisher hat kein Kollege davon berichtet, dass sich sein persönlicher Schatten bei ihm vorgestellt habe.

Und was bedeutet das alles für die Berichterstattung von Großereignissen wie G 20? Seit Jahren schon sind die Staats- und Regierungschefs dort nur noch auf Leinwänden zu sehen, kaum direkt zu sprechen oder zu beobachten. Wird jetzt auch noch hingenommen, dass willkürlich Journalisten aussortiert werden dürfen, ist die Pressefreiheit ernsthaft in Gefahr.

© SZ vom 13.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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32 akkreditieren Journalisten wurde der Zugang verwehrt - weil sie ein "Sicherheitsrisiko" seien. Die Frage ist nur: Für wen? Merkels Sprecher Seibert hat die Entscheidung wohl mitgetragen.

Von Cerstin Gammelin und Ronen Steinke

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