Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Verfassungsschutz muss Akten über das Oktoberfest-Attentat öffentlich machen

Oktoberfest-Attentat

Am Eingang zur Münchner Theresienwiese erinnert ein Mahnmal an die zwölf Todesopfer des Anschlags 1980.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Nach 37 Jahren ist es in dem Fall um das Oktoberfest-Attentat zu einer aufsehenerregenden Entscheidung gekommen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erklärt, dass der Bundesverfassungsschutz Informationen über einen möglichen V-Mann herausgeben muss.
  • Der Verfassungsschutz hatte sich dem jahrzehntelange verweigert.

Von Annette Ramelsberger

Der Mann ist vor 36 Jahren gestorben. Das, was ihm vorgeworfen wird, liegt 37 Jahre zurück - eine Ewigkeit. Aber eine Ewigkeit ist für die Bundesregierung nicht lange genug, wenn es darum geht, ihre Geheimnisse zu wahren. Sie rückt das, was sie über den Mann weiß, noch immer nicht heraus. Obwohl es möglicherweise zur Aufklärung des größten Anschlags der Nachkriegszeit beitragen könnte, des Oktoberfest-Attentats in München. Doch die Bundesregierung lehnt es bisher ab, Informationen darüber herauszugeben, ob sie Spitzel bei den möglichen rechtsradikalen Hintermännern der Tat hatte - und dadurch mehr weiß, als sie den Ermittlern bisher preisgibt.

Dieser jahrzehntelangen Geheimnistuerei ist nun das Bundesverfassungsgericht entgegengetreten. In einer aufsehenerregenden Entscheidung erklärte es am Dienstag, dass der Bundesverfassungsschutz seine Informationen über den möglichen V-Mann Heinz Lembke an das Parlament herausgeben muss. Und dass der Bundestag auch erfahren darf, wie viele Spitzel der Staat in der rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann hatte, bei der der Oktoberfestattentäter trainiert hatte.

In erster Linie geht es um Heinz Lembke, einen Förster aus Niedersachsen, der in seiner Freizeit mit jungen, bewaffneten Männern durch die Wälder zog und enge Kontakte zu militanten Rechtsradikalen unterhielt, die 1980 in Hamburg einen tödlichen Anschlag auf Asylbewerber verübt hatten. Die gefassten Attentäter gaben den Hinweis, dass bei Lembke sehr viel Sprengstoff zu bekommen war - Sprengstoff, den er möglicherweise auch für die Oktoberfestbombe geliefert hatte.

Die Polizei fand bei ihm nichts, Waldarbeiter entdeckten später aus Zufall 33 Erddepots mit mehr als 13 000 Schuss Munition, 50 Panzerfäusten, 156 Kilogramm Sprengstoff und 258 Handgranaten. Heinz Lembke kam in Haft und erklärte, er wolle aussagen. Kurz vor der Aussage fand man ihn erhängt in seiner Zelle. Er hatte einen Abschiedsbrief für seine rechten Kameraden hinterlassen. Der letzte Satz: "Es ist Wolfszeit."

Schon seit Jahren fordern Grüne und Linke die Herausgabe der Akten zu Lembke. Sie halten ihn für einen Geheimdienstspitzel in der rechten Szene. In seinen Akten steht der Sperrvermerk "Nur zum Teil gerichtsverwertbar", was auf eine V-Mann-Tätigkeit schließen lässt. Gerade weil es einige Hinweise auf V-Leute unter den Kontaktleuten des Oktoberfest-Attentäters gibt, sind die Akten der Dienste so interessant. Doch die Regierung vertritt die Auffassung, dass Leib und Leben der V-Leute durch Informationen ans Parlament auch 35 Jahre nach dem Attentat noch gefährdet seien. Auch die Arbeitsweise der Geheimdienste sei dann durchschaubar.

Tote V-Männer muss man auch nicht mehr umfangreich schützen

Durch diese Weigerung sahen Grüne und Linke die Rechte des Parlaments verletzt und zogen im Frühjahr 2015 vor das Verfassungsgericht. Das gab ihnen nun in wichtigen Punkten recht. Die Grünen hätten ein Recht darauf zu erfahren, ob und wenn ja für welche Behörde Lembke gearbeitet hat. "Die von der Bundesregierung gegebene Begründung rechtfertigt die Verweigerung der Antwort nicht. Weder kann Heinz Lembke aktuell oder künftig als V-Mann eingesetzt werden, noch liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass laufende oder künftige Aufklärungseinsätze oder Ermittlungen gefährdet werden könnten", teilte das Gericht mit.

Bleibende Zweifel

Der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest vom 26. September 1980 ist bis heute nicht geklärt. Die Ermittler sahen in dem 21-jährigen rechtsradikalen Studenten Gundolf Köhler den alleinigen Verantwortlichen. Diese Einzeltätertheorie wurde stets bezweifelt. Nach 34 Jahren nahm die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im Jahr 2014 die Ermittlungen zu den Hintergründen des Attentats wieder auf - auch sie zweifelt an dieser These. Seit zwei Jahren durchforstet sie Akten der bundesdeutschen Geheimdienste und der DDR-Staatssicherheit. Auch im Libanon recherchiert sie, wo Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Attentat davon gesprochen hatten, dass sie verantwortlich für den Anschlag seien. Bei dem Attentat waren 13 Menschen gestorben, mehr als 200 wurden schwer verletzt. Annette Ramelsberger

Kurz: Tote V-Männer muss man auch nicht mehr umfangreich schützen. Es sei auch nicht plausibel, warum durch eine Auskunft zu Lembke die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste gefährdet sei. Die Grünen hätten "ein Informationsinteresse von besonderem Gewicht", denn ihnen gehe es um die Frage, ob V-Leute in der Vergangenheit in rechtsterroristische Straftaten verstrickt waren.

Nur für den Bundesnachrichtendienst gibt es eine Ausnahme

Auch den Linken muss die Bundesregierung nun Antwort auf ihre Fragen geben, wie viele Spitzel der Staat in der rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann hatte. Die Wehrsportgruppe hatte zum Zeitpunkt ihrer Auflösung etwa 400 Mitglieder. Rückschlüsse auf einzelne Personen seien da nicht möglich, erklärte das Gericht. So einfach dürfe das parlamentarische Informationsrecht nicht eingeschränkt werden. Nur für den Bundesnachrichtendienst gibt es eine Ausnahme. Auch bei dem hatten die Linken gefragt, wie viele Spitzel er in der Auslandsorganisation der Wehrsportgruppe in Libanon hatte. Doch insgesamt hatte diese Dependance nur 15 Mitglieder. Da wäre die Gefahr einer Enttarnung zu hoch, argumentierten die Richter. Der BND darf weiter schweigen.

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner begrüßte das Urteil. "Es liegt unter anderem an dieser Betriebskultur der Vertuschung und Verweigerung, dass mit dem Oktoberfestattentat 1980 der schwerwiegendste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik noch immer nicht aufgeklärt ist." Die Regierung mache sich mit ihrer Schweigepolitik zur Erfüllungsgehilfin der Geheimdienste. Sie hoffe, dass das Urteil einen Wendepunkt in der Haltung der Bundesregierung markiere.

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