NSU-Prozess:Ein Protokoll, das nichts protokolliert, ist keines

Der Streit am Ende der Beweisaufnahme im NSU-Prozess lenkt den Blick auf ein schier unglaubliches Defizit des Strafprozesses: Es gibt dort kein Inhaltsprotokoll, Aussagen werden nirgendwo festgehalten. Das ist vorsintflutlich.

Von Annette Ramelsberger

Wie so oft in den vergangenen vier Jahren verzögert sich der NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft kann auch nach 374 Tagen ihr Plädoyer nicht beginnen - weil die Verteidiger fordern, dass das Gericht die Worte der Staatsanwälte auf Tonträger aufnehmen lässt. Das ist ausnahmsweise kein Grund, um genervt zu seufzen. Es geht um einen grundsätzlichen Streit; er muss entschieden werden - besser im NSU-Prozess als nie.

Die Grundfrage lautet: Kann es sich die Justiz erlauben, im 19. Jahrhundert stehenzubleiben? Kann sie auf selbstverständliche Mittel moderner Kommunikation und Beweissicherung verzichten - zur angeblich höheren Ehre der Strafprozessordnung? Die Angeklagten im NSU-Prozess sollten nachlesen können, was ihnen die Ankläger auf der Basis der Beweisaufnahme vorwerfen. Das braucht es nicht, wenn es nur um einen Diebstahl im Supermarkt geht. Bei zehn Morden, 15 Raubüberfällen und drei Sprengstoffanschlägen wie im NSU-Verfahren sieht das anders aus. Die Bundesanwälte wollen nicht kurz und knapp plädieren, sondern lang und detailliert - 22 Stunden lang. Dass sich da nicht jeder Angeklagte die ganze Zeit konzentrieren kann, dass er schon gar nicht alles mitschreiben kann, liegt auf der Hand.

Warum es gut ist, wenn die Plädoyers aufgezeichnet werden

Dann soll sich der Angeklagte doch das Gerichtsprotokoll besorgen und alles nachlesen, ist das schnelle Gegenargument. Es sticht nicht. Denn es gibt kein Protokoll; nicht im Strafprozess. Das aber weiß kaum jemand. Wer im Bundestag die Stenografen sitzen sieht, die jedes Wort mitschreiben, der kann sich nicht vorstellen, dass ausgerechnet im Strafprozess, wo es um Mord und Totschlag geht, um lebenslang oder Bewährung, nichts protokolliert wird. In den Protokollen stehen nur lapidare Sätze wie: "Der Zeuge erschien und machte Angaben zur Sache." Was er sagte, steht da nicht. Oder: "Der Zeuge wurde unvereidigt entlassen." Welche Fragen ihm gestellt wurden, erfährt man nicht.

Seit Jahren bemängeln Strafverteidiger diese Praxis aus der Zeit, als die Strafprozessordnung entstand: Das war 1877. Ständig gibt es Streit darüber, was ein Zeuge genau gesagt hat - jeder hat es sich anders mitgeschrieben. Das Problem ist erkannt, aber eine Lösung gibt es bisher nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt Zeugenaussagen mittlerweile für den eigenen Gebrauch auf, um Fehler zu vermeiden. Solche Aufnahmen sind nicht verboten, sie sind nur nicht üblich; und sie sind vor allem lästig. Denn dann könnte man auch peinliche Versprecher nachhören oder eine missglückte Argumentation. Und wenn das öffentlich wird, könnte man sich über die hohe Justiz lustig machen. Genau das befürchtet jetzt die Bundesanwaltschaft.

Der Wunsch, gut dazustehen, und auch der Wunsch mancher Richter, möglichst unüberprüfbar zu agieren, darf nicht über dem Recht der Angeklagten stehen. Sie müssen verstehen können, was mit ihnen passiert. Es ist Zeit, dass das Oberlandesgericht München in diesem historischen Verfahren den Schritt in die Neuzeit wagt. Daran wird der Prozess nicht scheitern.

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