Ehe für alle:Nur keine Hast

Warum man jetzt nicht Holterdipolter zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen sollte.

Von Matthias Drobinski

Was man kritisieren kann am Gesetz, das die Ehe nun auch für lesbische und schwule Paare öffnet: Es ist in einem parlamentarischen Schnelldurchlaufverfahren verabschiedet worden, das weder dem historischen Moment noch der Bedeutung dieser Änderung gerecht wurde. Es hat keine gut vorbereitete Parlamentsdebatte gegeben, in der das Für und Wider in der angemessenen Tiefe noch einmal debattiert wurde.

Das ist schade und ein Versäumnis. Es ist allerdings kein Grund, nun in der gleichen Hast ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Gang zu bringen - sei es, um das Thema in den Bundestagswahlkampf zu bringen, sei es, um das Gesetz zu kippen, bevor es überhaupt in Kraft treten kann.

Zu Recht zieht die bayerische Staatsregierung bislang nicht holterdipolter nach Karlsruhe. Auch sie sieht, bei aller Skepsis gegenüber dem neuen Gesetz, die Schwierigkeiten, die sich bei einer Klage auftun. Die Verfassung gebietet, Ehe und Familie zu schützen - was aber wird den bestehenden Ehen durch die Öffnung für homosexuelle Paare wirklich genommen? Die Verfassungsgeber sprachen 1949 von der Ehe als Bindung von Mann und Frau - gilt dies ewig, oder ist das wandelbar, wie das Familienrecht insgesamt? Die Antworten darauf sind kompliziert. Komplizierter, als es viele glauben, die jetzt sagen, die Ehe für alle sei verfassungswidrig - mit überraschend großer Selbstgewissheit.

© SZ vom 21.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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