Korruptionsaffäre:Das Landgericht zweifelt an fairem Verfahren gegen Wolbergs

Joachim Wolbergs

Am 27. Juli hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Joachim Wolbergs erhoben.

(Foto: A. Weigel/dpa)
  • Die Entscheidung über die Anklage in der Regensburger Korruptionsaffäre könnte sich erneut monatelang verzögern.
  • Das Landgericht Regensburg hat Zweifel an einem fairen Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD).
  • Wolbergs' Verteidiger Peter Witting soll nun Einsicht in die Akten erhalten.

Von Andreas Glas, Regensburg

In der Regensburger Korruptionsaffäre droht eine weitere monatelange Hängepartie. Der Hintergrund: Das Landgericht Regensburg hat Zweifel an einem fairen Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) geäußert.

In einem Beschluss vom 24. Juli, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, kritisiert das Gericht, dass den Verteidigern des OB "die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft faktisch versagt wurde". Man werde diese Einsicht nun nachholen, sagte Wolbergs-Verteidiger Peter Witting der SZ. Er schätzt, dass dies drei Monate in Anspruch nehmen könnte.

Konkret geht es um die Telefonate, die von der Kriminalpolizei abgehört wurden, um Beweise zu finden für illegale Absprachen zwischen Joachim Wolbergs und dem Bauunternehmer Volker Tretzel, der den OB mit mehreren Hunderttausend Euro geschmiert haben soll.

Ein halbes Jahr lang hatte sich die Justizbehörde geweigert, die Kopien der Telefon-Mitschnitte an Wolbergs' Anwälte herauszugeben. Dies komme "faktisch einem Ausschluss des Einsichts- und Informationsrecht der Verteidigung" gleich, so das harsche Urteil der Landesrichterin Elke Escher, die in ihrem Beschluss die Herausgabe der Mitschnitte anordnet.

Auch auf Grundlage der Telefonate hat die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche Anklage gegen Wolbergs, Tretzel, den früheren Fraktionschef der Rathaus-SPD Norbert Hartl und einen früheren Tretzel-Mitarbeiter erhoben. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft den Verteidigern bereits zu Jahresbeginn die Möglichkeit eingeräumt, die Mitschnitte in den Räumen der Kriminalpolizei anzuhören.

Doch weil es sich um 2286 Stunden Tonmaterial handelt, sei es "faktisch unmöglich" gewesen, die Aufnahmen "in einem angemessenen Zeitraum zu sichten", urteilte das Gericht. Rein rechnerisch wären 95 Tage am Stück nötig, um alle Telefonate nachzuhören.

Auch deshalb, argumentiert das Landgericht, hätte die Staatsanwaltschaft den Anwälten eine DVD mit Aufnahmen der Telefonate "bereits in einem möglichst frühen Verfahrensstadium" zugänglich machen müssen. Doch obwohl das Landgericht die Herausgabe am 24. Juli endgültig anordnete, stellte die Staatsanwaltschaft eine DVD erst zur Verfügung, nachdem sie am 27. Juli Anklage erhoben hatte.

Gesperrt hatte sich die Staatsanwaltschaft zunächst mit dem Argument, dass auch Telefonate der Beschuldigten mit Unbeteiligten aufgezeichnet wurden und deren Persönlichkeitsrechte geschützt bleiben müssten.

Diese Verweigerungshaltung habe OB Wolbergs die Chance genommen, "bereits die Anklageerhebung zu verhindern", sagt Anwalt Witting. Schließlich habe er nicht auf die Vorwürfe reagieren können, welche sich für die Staatsanwaltschaft aus den Telefongesprächen ergeben hatten.

Eine "Zumutung" angesichts der großen Datenmenge

Dem hält die Staatsanwaltschaft zwar entgegen, den Verteidigern alle "relevanten Gespräche" bereits Anfang des Jahres schriftlich zur Verfügung gestellt zu haben - doch müssen die Anwälte laut Landgerichtsbeschluss auch die Möglichkeit haben, diese Gespräche nachzuhören und "die übrigen Dateien im Hinblick auf etwaiges entlastendes Material zu sichten".

Dass die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter bedroht seien, wies die Richterin ebenfalls zurück, da die Verteidiger zur Verschwiegenheit verpflichtet seien.

Dass die Staatsanwaltschaft ihm die Audiodateien und damit die Grundlage wesentlicher Anschuldigungen vorenthalten, aber trotzdem Anklage gegen Wolbergs erhoben hat, findet Anwalt Witting "unfair". "Gerade in einem Fall, bei dem sich ein Oberbürgermeister mit solchen Vorwürfen konfrontiert sieht", müsse er als Verteidiger die Möglichkeit haben, alle Vorwürfe zu sichten.

Ohne die Mitschnitte der abgehörten Telefonate "gebe ich die Möglichkeit auf, aus den Gesprächen etwas Entlastendes zu finden". Das Angebot, die Telefonate in den Räumen der Regensburger Kripo anzuhören, bezeichnet Witting als "Zumutung" angesichts der großen Datenmenge und weil sich seine Kanzlei in München befindet.

Auf SZ-Nachfrage teilt ein Sprecher des Landgerichts mit, dass zunächst eine Frist von sechs Wochen bestimmt worden sei, damit die Wolbergs-Anwälte sich einen Überblick über die aufgezeichneten Telefongespräche verschaffen können. So lange dürfte es also auf jeden Fall dauern, bis das Gericht darüber entscheidet, ob dem OB der Prozess gemacht wird.

Der Gerichtssprecher macht aber deutlich, dass die Sechs-Wochen-Frist verlängern werden könnte, "wenn die Verteidigung die Rückmeldung gibt, dass sie noch länger benötigt", um die Audiodateien nachzuhören. Man behalte sich deshalb vor, die Frist so lange zu verlängern, wie es "sich in einem vertretbaren Rahmen mit der Beschleunigung des Verfahrens verträgt".

Er verstehe, dass die Öffentlichkeit ungeduldig sei, sagt Peter Witting. Als Verteidiger aber "habe ich meinen Auftrag und den will ich ernst nehmen". Dass nun alles länger dauern könnte, sei übrigens nicht im Sinne des Oberbürgermeisters. "Im Interesse des Herrn Wolbergs wäre es, gleich morgen zu verhandeln. Er möchte so schnell wie möglich Klarheit haben."

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