Abgasskandal:Audi-Techniker bleibt wegen Auslieferungsantrag der USA in Haft

Abgasskandal: Ein Auto beim Abgastest

Ein Auto beim Abgastest

(Foto: AFP)

Giovanni P., der wegen der Abgasaffäre in München im Gefängnis sitzt, bleibt vorerst in Haft. Seine Anwälte werfen den deutschen Behörden vor, sich zum "Büttel der US-Justiz" zu machen.

Von Klaus Ott

Seit eineinhalb Monaten sitzt der frühere Audi-Techniker Giovanni P. im Gefängnis, als einziger Beschuldigter in der Abgasaffäre in Deutschland. Zehn Mal hat der Motorenentwickler der Staatsanwaltschaft München II, die ihm Betrug an mehreren Zehntausend Autokäufern vorwirft, inzwischen Rede und Antwort gestanden. Er hat Audi-Manager schwer belastet; hat in einem roten Ordner umfangreiches Material überreicht; hat gehofft, aus der Untersuchungshaft in München-Stadelheim freizukommen.

Doch just jetzt, da seine Verteidiger Walter Lechner und Klaus Schroth eine Haftbeschwerde eingereicht haben, gibt es eine neue Festnahme-verfügung der Münchner Justiz. Weil die US-Behörden ebenfalls hinter dem aus Italien stammenden Giovanni P. her sind und seinen vorläufigen Arrest beantragt haben, um ihn später ausgeliefert zu bekommen. Dieser Antrag des US-Justizministeriums, dem jetzt stattgegeben wurde, datiert bereits vom 7. Juli.

Die Verteidiger schimpfen, die Münchner Ermittler machten sich zum "Büttel der US-Justiz"

Die beiden Verteidiger erheben schwere Vorwürfe gegen die für Audi zuständige Staatsanwaltschaft München II. Die Ermittlungsbehörde habe "das US-Ersuchen zu Hilfe genommen, damit unser Mandant in Haft bleibt", erklärte Lechner auch im Namen seines Kollegen Schroth. Mittwochmittag habe man, so Lechner, bei der Staatsanwaltschaft München II eine umfangreiche Begründung der zwei Tage vorher erfolgten Haftbeschwerde eingereicht. Kurz darauf habe die Ermittlungsbehörde bei der Haftrichterin in München-Stadelheim "einen sofortigen Termin beantragt, um zu erwirken", dass Giovanni P. wegen des US-Ersuchens weiter festgehalten werde. Die Staatsanwaltschaft mache sich, um den Audi-Techniker nicht freilassen zu müssen, zum "Büttel der US-Justiz".

Die für Auslieferungsverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft in München hingegen spricht von einem völlig normalen Vorgang. Nachdem P. Beschwerde gegen den deutschen Haftbefehl eingelegt habe, sei "der Erlass einer Festhalteanordnung" wegen des US-Antrags geboten gewesen. Sollte der Beschuldigte nämlich nach Italien ausreisen, sofern der deutsche Haftbefehl aufgehoben würde, könne das US-Auslieferungsverfahren nicht weiter betrieben werden. Dies wiederum würde gegen die internationalen Verpflichtungen verstoßen, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Gleichwohl: So heftig sind Verteidiger und Ermittler in der Abgasaffäre, die bei VW in Wolfsburg begann und längst auch die Ingolstädter Tochter Audi voll erfasst, noch nicht aneinandergeraten. Zumindest in Deutschland nicht. Und das, obwohl es hier schon fast 50 Beschuldigte gibt. Vor allem bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, die auch gegen namhafte Manager bis hin zu Ex-VW-Chef Martin Winterkorn ermittelt. Winterkorn beteuert seine Unschuld. Bei der Staatsanwaltschaft München II hingegen sind nur wenige Verdächtige in die Akten eingetragen, darunter auch Giovanni P., ehemaliger Unterabteilungsleiter in Ingolstadt.

P. hatte auch Audi-Chef Stadler belastet

Der Italiener hat Audi-Fahrzeuge einst als die weltweit "saubersten Diesel" gepriesen; er hat aber nach Erkenntnissen der Ermittler kräftig geholfen, Abgasmessungen zu manipulieren. Die Staatsanwaltschaft München II soll sogar so weit gegangen sein, die Vorgesetzten von P. als "undolose Werkzeuge" zu bezeichnen. Demnach hätten die Chefetagen in Ingolstadt gar nicht gemerkt, was ihnen P. und dessen mutmaßliche Kumpane in der Motorenentwicklung untergejubelt hätten.

Mit dem Spruch von den "undolosen Werkzeugen" wird die Staatsanwaltschaft in der Haftbeschwerde der Verteidiger zitiert. Darin steht, "genau das Gegenteil" sei richtig. Zahlreiche Abläufe und Details belegten eindeutig eine Verstrickung von Vorgesetzten, bis hin zum Spitzenmanagement. Bei einem Vorgang hat P. mit seinen Angaben sogar Audi-Chef Rupert Stadler belastet: Der habe im November 2015 dafür gesorgt, dass die US-Behörden nicht vollständig über die Manipulationen informiert worden seien. Stadler hat wiederholt erklärt, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Bei solchen Affären lautet die Kernfrage: Waren diejenigen, die systematisch betrogen oder bestochen haben sollen, die eigentlichen Übeltäter? Oder waren sie nur "Rädchen im System", wie das ein Münchner Richter mal im Korruptionsfall Siemens beschrieben hat? Je mehr die Oberen gewusst haben, desto besser, weil strafmildernd, für die Unteren. Das wiederum bedeutet: Nicht alles, was ein Unterabteilungsleiter gegen die da oben aussagt, muss stimmen. Es kann auch der Versuch sein, sich auf Kosten anderer irgendwie aus der Affäre herauszuwinden.

Im Fall Audi gibt es viele Spuren, die nach oben führen. Bis in den Vorstand

Im Fall Audi gibt es aber viele Spuren, die nach oben führen, bis in den Vorstand. So viele Spuren, dass die Verteidiger Lechner und Schroth den Eindruck haben, ihr Mandant müsse bei der Staatsanwaltschaft als "Bauernopfer" herhalten. Es werde "nicht in der erforderlichen Weise gegen die wirklichen Verantwortlichen" vorgegangen; es werde vielmehr einseitig zu Lasten der unteren Etagen ermittelt, behaupten die beiden Anwälte. In ihrer Haftbeschwerde verweisen sie unter anderem auf einen langjährigen Spitzenmanager, der durch P. schwer belastet wurde. Die Ermittler sagen, sie prüften das.

Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, bei P. bestehe Fluchtgefahr, weisen seine Verteidiger zurück. Ihr Mandant werde weiter "uneingeschränkt aussagen". Er biete an, sich in München in einer Pension "einzumieten und zu jeglichem Termin zu erscheinen. Er hat sogar erklärt, mit Fußfesseln einverstanden zu sein". Allein schon der US-Haftbefehl führe dazu, dass P. sich stets in Deutschland oder Italien aufhalten werde, um nicht ausgeliefert zu werden. P. wolle auf keinen Fall "in amerikanische Haft kommen".

Der US-Antrag auf vorläufigen Arrest von P. zwecks späterer Auslieferung enthält schwere Vorwürfe. Verschwörung zum Betrug, Verstöße gegen Umweltvorschriften, und so weiter. Anwalt Lechner sagt, die US-Behörden hätten inoffiziell angeboten, es bei sieben Jahren Haft zu belassen, falls sein Mandant sich schuldig bekenne. Giovanni P. habe das abgelehnt.

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