Heilpraktiker:Erst Physiotherapeut, dann Heilpraktiker

Homöopathische Arzneimittel

Experten fordern eine Reform der Ausbildung für Heilpraktiker.

(Foto: dpa)
  • Experten haben ein Positionspapier mit Vorschlägen veröffentlicht, wie man den Beruf des Heilpraktikers reformieren könnte.
  • Der sogenannte Münsteraner Kreis kritisiert die teils mangelnde oder fehlende Ausbildung vieler Heilpraktiker.
  • Die Fachleute schlagen eine "Kompetenzlösung" vor: Wer den Beruf erlernen will, muss zunächst eine Ausbildung zum Krankenpfleger, Logopäden oder Physiotherapeuten absolvieren.

Von Kathrin Zinkant

Wer nach Parallelwelten im deutschen Gesundheitssystem sucht, muss sich eigentlich nur an einen durchschnittlich besetzten Kneipentisch gesellen und das Stichwort Heilpraktiker in die Runde werfen. Immer gibt es einen, der sagt: "Das sind Esoteriker." Und immer gibt es einen, der entgegnet: "Mir hat ein Homöopath geholfen, als kein Arzt meine Rückenschmerzen in den Griff bekommen hat." Es ist ein tiefer Graben, der unüberwindbar erscheint - insbesondere in Deutschland.

Am heutigen Montag erscheint nun im Deutschen Ärzteblatt ein Memorandum von hochrangigen Experten, das den Brückenschlag zwischen diesen Welten versucht. Zu dem sogenannten Münsteraner Kreis zählen neben dem Medizinjuristen und langjährigen Ethikratmitglied Jochen Taupitz, der ehemaligen Homöopathin Natalie Grams und weiteren Fachleuten auch die Ärztin und Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, die das Papier initiiert hat. "Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen sollte", sagt Schöne-Seifert. Rechtlich bindend sind die Vorschläge des Münsteraner Kreises zwar nicht, Politiker orientieren sich aber häufig an der Expertise solcher Gremien.

Der Münsteraner Kreis kritisiert neben den dünnen oder fehlenden Wirksamkeitsbelegen für Therapieangebote wie Homöopathie, Bach-Blüten oder Akupunktur vor allem die mangelnde Ausbildung der Heilpraktiker. So reichen derzeit ein Hauptschulabschluss und autodidaktisch erworbene Kenntnisse aus, um die staatliche Prüfung zum Heilpraktiker abzulegen. Dass diese Heilpraktiker an Patienten fast genau die gleichen Krankheiten behandeln, wie ein langjährig studierter, durch zwei Staatsexamen geprüfter Arzt, halten die Autoren für inakzeptabel.

Wie oft es zu Fehlbehandlungen kommt, ist unbekannt

Die Experten sind sich dabei bewusst, dass es durchaus Lehrangebote an privaten Schulen gibt. "Man muss anerkennen, dass sich einige Heilpraktikerverbände um eine zumindest intensive Ausbildung bemühen", sagt Jochen Taupitz von der Universität Mannheim. Viele Heilpraktiker kennen zudem die Grenzen ihrer Kompetenz - und verweisen Patienten mit schweren Erkrankungen wie Diabetes, Herzleiden oder Krebs an einen Mediziner. Weder die Ausbildung noch Selbstbeschränkung sind jedoch verpflichtend und an Mindestvorgaben gebunden.

Dass es in der Heilpraxis statt um wirksame Behandlungen eher um Aufmerksamkeit und Zuwendung geht, finden wohl viele Patienten in Ordnung, weil sie in der Hausarztpraxis die Menschlichkeit vermissen. Doch leider gibt es auch Fälle, in denen fragwürdige Behandlungen Menschenleben kosten - wie zuletzt das von drei Krebspatienten, die nach der Therapie eines Heilpraktikers in Brüggen (Niederrhein) starben. Der Mann hatte per Infusion ein nicht zugelassenes Mittel verabreicht - und damit nicht einmal gegen die Regeln verstoßen.

Wie oft es zu solchen, oder auch zu weniger auffälligen Fehlbehandlungen in der Heilpraktik kommt, ist unbekannt. Nicht einmal die genaue Zahl der in Deutschland tätigen Heilpraktiker ist aktenkundig, sie liegt irgendwo zwischen 48 000 und 120 000. Für Patienten ist im Einzelfall unklar, ob und welche Ausbildung der behandelnde Heilpraktiker genossen hat.

"Aufgrund der üblichen hohen Qualitätsstandards gehen Menschen hierzulande davon aus, dass diese alle wich­tigen Lebensbereiche regulieren - also auch die Gesundheitsversorgung durch Heilpraktiker", schreiben die Experten. Dass dem nicht so ist, halten sie für nicht länger hinnehmbar. "Es wäre undenkbar, jemandem die Steuerung eines Flugzeugs anzuvertrauen, dessen ganze Kom­petenz in einem erfolgreich absolvierten Workshop über die Sage des Ikarus besteht."

Sollten Heilpraktiker zuerst eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf absolvieren?

Derart harte Vergleiche klingen wenig versöhnlich - und tatsächlich sehen die Autoren eine mögliche Lösung des Problems darin, den Heilpraktikerberuf abzuschaffen. Die Gruppe um Schöne-Seifert schlägt aber auch eine andere "Kompetenzlösung" vor, die den Beruf mit einer verpflichtenden Grundausbildung aus dem Bereich der nichtakademischen Gesundheitsberufe ausstattet.

Das würde bedeuten: Wer Heilpraktiker werden will, muss erst die staatlich anerkannte dreijährige Ausbildung zum Krankenpfleger, Logopäden oder Physiotherapeuten absolvieren. "Die Heilpraktiker-Anwärter sollen als Grundrüstzeug ein medizinisch zuverlässiges Verständnis von Gesundheit und Krankheit erwerben", sagt Christian Weymayr, Medizinjournalist und Experte für Komplementär-alternative Medizin, der zum Münsteraner Kreis gehört.

Nach Abschluss der Ausbildung könnten sich Anwärter dann zum Fach-Heilpraktiker qualifizieren. Laut Memorandum gehört dazu, den "wissenschaftlich fundierten Umgang" mit den üblichen Methoden der Heilpraktik zu erlernen. Der Fach-Heilpraktiker müsste also anerkennen, dass die Wirkung von Zuckerkügelchen oder Bach-Blüten wissenschaftlich nicht belegt ist. "Daran, dass die heilpraktischen Verfahren wissenschaftlich meist unhaltbar sind, ändert eben eine dreijährige Ausbildung nichts", sagt Weymayr. Schließlich sollen die kompetenten Fach-Heilpraktiker die Verfahren nur im medizinisch erlernten Tätigkeitsbereich anwenden dürfen. "Ein Physiotherapie-Fachheilpraktiker etwa bliebe beschränkt auf Beschwerden und Erkrankungen im Bewegungsapparat", heißt es im Memorandum.

Der Süddeutschen Zeitung sagte der Präsident des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker, Christian Wilms, es scheine in dem Memorandum ausschließlich darum zu gehen, "unliebsame Konkurrenz loszuwerden und die erfolgreiche Arbeit der Kollegenschaft zu diskreditieren". Seines Wissens nach seien weder Heilpraktikerverbände noch praktizierende Heilpraktiker in den Entstehungsprozess des Papiers eingebunden gewesen. Auf den Vorschlag der Kompetenzlösung ging Wilms nicht weiter ein.

Der Vorsitzende der Freien Heilpraktiker, Dieter Siewertsen, verwies auf ein Statement des Dortmunder Rechtsanwalts René Sasse. Sasse verfasst für einige Heilpraktikerverbände und für deren Dachverband Stellungnahmen und schreibt auf www.heilpraktikerrecht.de, der vorgeschlagene Fach-Heilpraktiker sei eine "semantische Mogelpackung". Das Memorandum spreche berechtigterweise einige Probleme des aktuellen Heilpraktikerrechts an. "In seinen Forderungen ist es indes kaum nachzuvollziehen und geht weit über das Gebotene hinaus". Die Kompetenzlösung käme "einer Abschaffung im Ergebnis gleich". Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte sah sich nicht in der Zuständigkeit, das Memorandum zu kommentieren.

Auf Nachfrage nach einem Regelungsbedarf verweist das Bundesministerium für Gesundheit auf das geltende Recht. Im Fall der Heilpraktiker seien die Gesundheitsbehörden der Bundesländer in der Verantwortung, "für die Überwachung und Überprüfung der Heilpraktiker in ihrem beruflichen Handeln Sorge zu tragen". Zudem würden sich Heilpraktiker, "sofern sie Mitglied in einem der größeren Heilpraktikerverbände sind", einer freiwilligen Berufsordnung unterwerfen. Darüber hinaus verweist das Ministerium auf die Möglichkeit Schadensersatzansprüche "wegen eines Behandlungsfehlers" geltend zu machen.

"Im Kern muss es um eines gehen: Dass die Bevölkerung vor Heilpraktikern mit unzureichenden medizinischen Kenntnissen beschützt wird", sagt Jochen Taupitz. Schadensersatz nutze dem Patienten wenig, wenn seine Gesundheit bereits beschädigt sei. Folgt man dem Hinweis des Gesundheitsministeriums, hätte wohl ein großer Teil der Patienten längst Anspruch. Nach Angaben des Bundesministeriums liegt ein Behandlungsfehler bereits dann vor, wenn "die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entspricht, der im Zeitpunkt ihrer Durchführung besteht." Auch wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal eine Behandlung durchführt, könne dies ein Behandlungsfehler sein. In der Heilpraxis trifft mindestens der erste Punkt fast immer zu, der zweite mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit.

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