Landratsamt Freising:In der Probezeit gekündigt

26-Jährige vermutet Behinderung als Grund und verklagt das Landratsamt.

War es tatsächlich Diskriminierung oder nur eine gewöhnliche Kündigung während der Probezeit? Mit dieser Frage musste sich das Münchner Arbeitsgericht am Mittwoch bei einem Sitzungstermin in Freising beschäftigen. Beklagte Partei war pikanterweise das Landratsamt, das eine neue Mitarbeiterin der Ausländerbehörde im Frühjahr vor Ablauf der Probezeit ausgestellt hatte. Die 26-jährige vermutete ihre Schwerbehinderung als Anlass der Kündigung und klagte dagegen.

Bei dem Gütetermin am Mittwoch deutete der Vorsitzende Richter jedoch an, dass die Klage wohl nicht viel Aussicht auf Erfolg habe. Nach ein wenig Bedenkzeit während einer Sitzungsunterbrechung entschied sich die Klägerin dennoch, das Verfahren durchzuziehen. "Meiner Mandantin ist bewusst, dass ihre Chancen hier schlecht sind, aber vielleicht ist das in zweiter Instanz später nicht so", sagte ihr Anwalt, "sie fühlt sich jedenfalls ungerecht behandelt".

Er nahm Bezug auf eine E-Mail der Personalabteilung in der Akte seiner Mandantin. In dieser hieß es sinngemäß, wenn man der jungen Frau jetzt nicht kündige, werde es nach Ablauf der Probezeit wegen ihres Schwerbehindertenstatus sehr schwierig. Diese E-Mail habe auf die Entscheidung keinerlei Einfluss gehabt, versicherte Landrat Josef Hauner. Als langjähriger früherer Leiter des Schulamtes und Landrat "weiß ich, was Probezeit und Schwerbehindertenstatus bedeuten". Er habe unter Einbeziehung von Personalvertretung und Behindertenbeauftragtem mit der Klägerin gesprochen und sich "intensiv mit dem Fall beschäftigt". Vier Tage habe er sich dann mit der Sache auseinandergesetzt, ehe die Entscheidung für die Kündigung gefallen sei. "Es konnte kein ausreichendes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, und die Mitarbeiterin konnte sich nicht die nötigen Grundlagen für eine dauerhafte Ausübung der Tätigkeit aneignen", erläuterte der Anwalt des Landkreises die Kündigungsgründe. Die Schwerbehinderung sei dem Landratsamt bei der Einstellung der Frau bekannt gewesen.

Deshalb sei es für ihn nicht nachvollziehbar, warum das Landratsamt der Frau dann ausgerechnet wegen dieser Schwerbehinderung wieder gekündigt haben sollte, sagte der Richter. Die Klägerin ließ sich davon nicht überzeugen. Nun kommt es am 4. Oktober zur Verhandlung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: