Gericht:Bub ertrinkt in Schwimmbad: Verfahren gegen Bademeister eingestellt

  • Im Juli 2016 ist ein Zehnjähriger in einem Schwimmbad in Oberammergau ertrunken.
  • Das Verfahren gegen die zwei Bademeister wurde nun eingestellt.
  • Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um ein Augenblicksversagen.

Gut ein Jahr nach dem Tod eines Zehnjährigen in einem Schwimmbad hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Verfahren gegen zwei Bademeister gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Richter sei davon ausgegangen, dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt habe, teilte der Direktor des Amtsgerichts, Christian Pritzl mit. Die beiden Bademeister müssen eine Auflage von 3000 beziehungsweise 2400 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Vereinigung zahlen.

Der Bub war im Juli vergangenen Jahres bei einem Badeausflug mit seiner Fußballmannschaft in einem Schwimmbad in Oberammergau bewusstlos aus dem Wasser gezogen worden und später im Krankenhaus gestorben. Die beiden Bademeister sowie drei Jugendbetreuer mussten sich deshalb wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Auch das Verfahren gegen die Jugendbetreuer war gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

Die Gelder aus den Auflagen sollen an den Krisen-Interventionsdienst Garmisch-Partenkirchen und an die Bergwacht Garmisch-Partenkirchen gehen. Die Jugendbetreuer des Fußballvereins hatten zum Saisonabschluss einen Ausflug unternommen und sich für den Besuch des Bades mit Rutschen, Sprunganlagen und Erlebnisbecken in Oberammergau entschieden. Warum der Bub im tiefen Wasser badete und dann unterging, blieb ungeklärt.

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Gericht
:Prozess um Badeunfall: Zehnjähriger in Oberammergau ertrunken

Acht Minuten lang lag Lukas S. leblos unter Wasser. Drei Jugendbetreuer und zwei Bademeister müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Von Stephan Handel

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