Studium:Diese Finanztipps sollten Studierende beachten

Students sit on grass at the campus of the Free University of Berlin 'Freie Universitaet Berlin' in Berlin

Unbeschwert studieren: Voraussetzung ist aber, dass sich die Studenten rechtzeitig um Zimmer, Krankenkasse und Finanzen kümmern.

(Foto: Hannibal Hanschke/Reuters)

Bald beginnt das Wintersemester, Studierende sollten sich aber bereits jetzt um ihre Finanzen kümmern. Die wichtigsten Tipps von Krankenversicherung bis Nebenjob.

Von Berrit Gräber

Für Studenten heißt es bald wieder büffeln. An den Fachhochschulen läuft der Betrieb im September an. Die Universitäten starten Anfang Oktober mit den Vorlesungen und Seminaren. Vor allem für Erstsemester beginnt eine aufregende Zeit. Viele wechseln den Wohnort, verlassen das Elternhaus, müssen nun die volle Verantwortung für die eigenen Ausgaben übernehmen. Spätestens jetzt gilt es abzuklären: Wie läuft's mit der Krankenversicherung, wer haftet in der WG für die Miete, müssen mich die Eltern unterstützen, auch wenn der dritte Studienplatzwechsel ansteht? Und wo bekomme ich Geld her, wenn nicht von den Eltern? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Krankenversicherung

Sie ist ein Muss. Wer als Schüler schon über die Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, kann das auch im Studium bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Ist der Student älter oder verdient er beim Jobben mehr als 450 Euro im Monat, muss er sich selbst versichern.

Die mehr als 100 Krankenkassen haben nahezu gleiche Leistungen, unterscheiden sich aber in vielen Extras wie kostenfreie Schutzimpfungen, alternative Medikamente, Geld für Zähne, Brille, Osteopathie. Wichtig ist: Wer die private Krankenversicherung (PKV) vorzieht, muss das gesamte Studium lang privat versichert bleiben. Der Einstieg sollte gut überlegt sein, warnt der Bund der Versicherten (BdV). Ist ein Elternteil Beamter, müssen Studenten in der PKV meist weniger zahlen als in der gesetzlichen. Wer sich im dualen Studiengang befindet, muss immer gesetzlich krankenversichert sein.

Wer haftet in der WG?

Viele Studenten entscheiden sich für eine Wohngemeinschaft (WG), oft aus Kostengründen. Was meist unterschätzt wird: Vom Mietvertrag hängt sehr viel ab. Unterschreibt nur ein WG-Bewohner, ist er allein Mieter - und haftet auch allein für die Überweisung. Die anderen sind nur Untermieter. Kann einer nicht zahlen, müsste er für dessen Anteil aufkommen und ihn sich dann zurückholen. Der Hauptmieter kann allein das Mietverhältnis kündigen. Die anderen müssten dann ebenfalls ausziehen. Haben alle unterzeichnet, können alle nur gemeinsam kündigen. Jeder Bewohner haftet dann auch gesamtschuldnerisch für die Miete. Zahlen beispielsweise zwei von drei Mietern ihren Anteil nicht, kann der Vermieter das dritte WG-Mitglied in die Pflicht nehmen und von ihm die volle Miete verlangen.

Tipp: Haben mehrere unterschrieben, sollte im Vertrag stehen, dass an eine WG vermietet wird. Zieht jemand aus, können die übrigen WG-Mitglieder dann vom Vermieter verlangen, dass sie Nachfolger aufnehmen können, wie das Bundesverfassungsgericht entschied (Aktenzeichen: 1 BvR 1750/92).

Von elterlicher Unterstützung und Nebenjobs

Unterstützung der Eltern

Studieren kostet viel Geld, in der Regel um die 35 000 Euro. Je nach Studienort auch deutlich mehr. Grundsätzlich sind Eltern dazu verpflichtet, für die erste Ausbildung ihrer Sprösslinge nach dem Schulabschluss aufzukommen. Eine Orientierungsphase mit Studienfachwechsel müssen sie akzeptieren, den dritten oder vierten Wechsel aber nicht mehr. Sind Mutter und Vater getrennt oder geschieden, müssen sie ebenfalls zahlen, und zwar anteilig. Darauf hat der Nachwuchs einen Anspruch. Aber: Die Eltern müssen immer nur so viel aufbringen, wie sie wirtschaftlich leisten können.

Falls nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle, in der die Unterhaltszahlungen in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen der Eltern gelistet sind. Der Betrag hängt bei volljährigen Kindern vom zusammengerechneten Einkommen der beiden Elternteile ab. Ein Beispiel: Die Mutter verdient 2000 Euro, der Vater 4000. Die Mutter muss dann ein Drittel des Unterhalts zahlen, der Vater zwei Drittel. Das Kindergeld steht dem Kind zu. Das hat allerdings auch Pflichten. Es muss seine Ausbildung zielstrebig durchziehen. Eltern brauchen Trödler nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag unterstützen. Gleiches gilt für mehrere Berufswünsche hintereinander.

Andere Finanzquellen

Können Eltern die Kinder finanziell nicht unterstützen, springt der Staat ein. Vor einem Jahr wurden die Bafög-Regelsätze sowie die Einkommensgrenze, ab der Eltern zu Zahlungen verpflichtet sind, um je sieben Prozent angehoben. Damit rutschen neuerdings viel mehr Studenten in die Förderung.

Auch Stipendien können weiterhelfen. Förderprogramme gibt es nicht nur für Hochbegabte. Viele honorieren ehrenamtliches Engagement oder unterstützen bestimmte Zielgruppen. Informationen gibt es auf www.stipendienlotse.de, einem Portal des Bildungsministeriums. Finanzielle Hilfe für ein Auslandssemester erhalten Studenten auch über das Erasmus-Programm der EU. Wird das Geld einmal knapp, kann ein Studienkredit zur Option werden. Die staatliche Förderbank KfW bietet hier nach Ansicht von Verbraucherschützern die besten Konditionen.

Nebenbei arbeiten

Brutto für netto, also ohne Abzüge, bekommen Studenten ihr Geld immer dann, wenn sie etwa im Ferienjob "auf Lohnsteuerkarte" arbeiten, wie es oft noch heißt. Lohnsteuer fällt dann erst bei einem Lohn von mehr als 994 Euro brutto im Monat an. Auch in einem Minijob bis 450 Euro monatlich oder einem freiwilligen Praktikum kann es den Lohn ohne Abstriche geben, wenn der Chef die Abgaben abführt und der Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Aber: Mit dem Verzicht schlagen Studenten mögliche Rentenvorteile in den Wind.

Schlauer wäre es, in die Rentenkasse einzuzahlen, um Pflichtbeitragszeiten zu sammeln. Dieser Vorteil schlägt die monatliche Lohn-Einbuße bei weitem. Ein Jahr Minijob bringt ein normales Versicherungsjahr ein. Das kann viel wert sein, um später einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Denn: Wer heute studiert, schafft es gar nicht, die nötigen 45 Jahre zu erreichen, um sich ohne Rentenkürzung bereits mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben zu verabschieden anstatt mit 67. Der Eigenanteil kann zudem helfen, überhaupt einmal eine gesetzliche Rente zu bekommen.

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