Beschwerden von Spaziergängern sind der Anlass dafür gewesen, dass jetzt auf dem Fußweg zwischen Goldacher Friedhof und Weidenweg eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Fußgänger fühlten sich durch freilaufende Hunde belästigt und sahen, dass Tiere vereinzelt sogar auf angrenzende Äcker liefen. Das Rathaus hatte Hinweis-Schilder aufgestellt, die Probleme endeten damit aber nicht.
Deshalb wird die Benutzungsordnung des nahen Goldachparks auch auf die Ostseite der Goldach und damit auf den Weg zwischen Friedhof und Weidenweg ausgedehnt. Somit gilt die uneingeschränkte Anleinpflicht für alle Hunde. Grünen-Gemeinderätin Sabrina Brosch sorgte für die einzige Gegenstimme im Gremium. "Ich bin genervt von dem ewigen Schrei nach der Obrigkeit. Spaziergänger sollten doch lieber die paar schwarzen Schafe unter Hundehaltern persönlich anreden. Es gibt auch andere Hinterlassenschaften, Müll, Zigarettenkippen, das stört offenbar niemanden."
Verwaltungsleiter Herbert Kestler erinnerte daran, dass früher die Anleinpflicht im kompletten Gemeindegebiet gegolten habe. Erst nachdem ein Gericht die Satzung im Nachbarort Neufahrn einkassiert habe, habe auch Hallbergmoos seine Satzung geändert.