Booking.com:Praktisch, aber teuer

Das Online-Reiseportal Booking.com steht unter dem Verdacht des Machtmissbrauchs. Ein konservativer Abgeordneter will daher erreichen, dass Schweizer Hotels künftig aus der Bestpreisklausel ausbrechen können.

Von Charlotte Theile, Zürich

Auf den ersten Blick sieht das Geschäftsmodell von Booking.com einfach und praktisch aus: Reisende können auf der Plattform Hotelzimmer reservieren und sich darauf verlassen, einen guten Deal gemacht zu haben. Die Plattform garantiert, dass die Zimmer nirgendwo günstiger angeboten werden. Auf den zweiten Blick ist die Sache komplizierter. Die Hotels würden ihre Zimmer hin und wieder gern billiger anbieten, doch ihnen sind die Hände gebunden. Booking.com verbietet es ihnen, auf der eigenen Homepage günstigere Preise anzubieten, eine Bestpreisklausel also. Diese Praxis aber steht seit Jahren in der Kritik. Auch in Deutschland gibt es einen Rechtsstreit zwischen Plattform und Kartellamt.

In der Schweiz hat der Preisüberwacher in der vergangenen Woche ein Verfahren gegen die Online-Plattform eingeleitet, an diesem Montag ging das Land noch einen Schritt weiter: Der Nationalrat in Bern entschied über die sogenannte "Lex Booking". Der konservative Abgeordnete Pirmin Bischof hat durchgesetzt, dass Schweizer Hotels künftig aus der Bestpreisklausel ausbrechen können - eine Mehrheit im Parlament unterstützt seinen Vorstoß.

Dieser geballte Widerstand scheint die Online-Plattform zu überraschen: Dass jetzt sowohl das Parlament als auch der oberste Preisüberwacher gegen die Plattform vorgehen, erscheint dem Unternehmen als konzertierte Aktion. Diesen zeitlichen Zusammenhang dürfte man zumindest hinterfragen, heißt es von Booking.com. Den Vorwurf, eine marktbeherrschende oder privilegierte Stellung einzunehmen, weist die Plattform zurück. Ein Großteil der Buchungen laufe nach wie vor nicht über das Internet, sondern über andere Kanäle wie zum Beispiel das Telefon.

In den vergangenen Monaten schien es, als würden die Schweizer von der Hotel-Plattform eine Art Sonderregel erwarten. Der oberste Preisüberwacher des Landes, Stefan Meierhans, hatte mehrmals versucht, mit Booking.com eine Einigung zu erzielen. In der Schweiz verlangt die Plattform im Durchschnitt eine Gebühr von 13 Prozent des vermittelnden Umsatzes, das ist ein ähnlicher Anteil wie in Deutschland oder Frankreich. Weil die Schweizer Hotels tendenziell teuer sind, verdient die Plattform aber hier besonders gutes Geld. Der Schweizer Preisüberwacher hatte der Plattform einen Deal vorgeschlagen: Eine Reduktion der Gebühr auf acht Prozent. Pro Buchung würde Booking.com damit ähnlich viel verdienen wie in den Nachbarländern, der kriselnden Schweizer Hotelbranche bliebe aber mehr Geld. Doch auf diese Extrawurst ließ sich das international agierende Unternehmen nicht ein.

Zusammen mit den Konkurrenten Expedia und HRS generiert das in Amsterdam gegründete Unternehmen neun von zehn Direktbuchungen - glaubt aber trotzdem, genug Argumente zu haben, um den Verdacht einer Marktbeherrschung von sich weisen zu können. Der Marktführer Booking.com gehört seit dem Jahr 2005 zum amerikanischen Konzern Priceline.

Im deutschen Rechtsstreit konnten die Gegner der Hotel-Plattform einige Erfolge erzielen: Seit 2016 darf Booking die Bestpreisklausel in Deutschland nicht mehr anwenden, die Hotels sind also frei, ihre Zimmer auch über Sonderangebote und Aktionen auf der eigenen Homepage zu füllen. Für die Kunden ist das ein Vorteil: Zum einen können sie Schnäppchen machen. Zum anderen addieren viele Hotels die Booking-Gebühr auf den Zimmerpreis, was das Übernachten im Zweifel noch teurer macht.

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