Urheberrecht:Todesstoß für einen Zombie: Störerhaftung fällt

WLAN-Hotspot

Wer Wlan anbietet, ist jetzt besser vor Abmahnungen geschützt.

(Foto: dpa)
  • Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt, das mehr freie Wlan-Netze ermöglichen soll.
  • Eigentlich sollte das Gesetz Betreibern offener Hotspots schon letztes Jahr mehr Rechtssicherheit bringen. Aber die Kritik war so heftig, dass die Bundesregierung nachbesserte.
  • Falls sich etwa Anwälte von Filmkonzernen bei Wlan-Betreibern beschweren, können diese nun bestimmte Seiten sperren lassen, um wiederholte Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Von Marvin Strathmann

Wer hierzulande nach öffentlichen Wlan-Hotspots sucht, läuft von der Bücherei zum Café, dann zum Rathaus und findet oft wenig. Deshalb verspotten manche Deutschland als digitales Entwicklungsland. Das soll sich nun ändern - und dieses Mal wirklich.

Dass in Deutschland nur wenige Unternehmen, gewerbetreibende und öffentliche Stellen freies Wlan betreiben, lag bisher an ihrer Angst vor der Störerhaftung: Eine Regelung, die seit drei Jahren einfach nicht tot zu kriegen war. Oft wurde sie für begraben erklärt, aber wie ein Zombie tauchte sie erneut auf. An diesem Freitag hat ihr der Bundesrat den Todesstoß versetzt und den Weg für mehr Hotspots freigemacht. Er hat dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes" der Bundesregierung zugestimmt. Nun muss es nur noch in Kraft treten.

Was ist nochmal Störerhaftung?

Wer haftet, wenn Nutzer öffentlicher Wlan-Hotspots über das Internet Gesetze verletzen? Wenn sie zum Beispiel illegal Filme hochladen, an denen ein Unternehmen die Rechte besitzt? Durch die Störerhaftung konnte der Betreiber des Hotspots mitverantwortlich und haftbar gemacht werden - auch wenn er beteuerte, selbst gar keine Filme verbreitet zu haben. Ein so genannter Störer hat laut Bundesgerichtshof zwar nicht die Tat begangen, sie aber ermöglicht. Und wer ein öffentliches Netzwerk bereitstellt, konnte als Störer gelten.

Diesen Umstand nutzen Anwälte aus, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben: Sie mussten nicht nachweisen, wer etwas Illegales getan hat, sondern nur dem Besitzer des Wlan-Hotspots, über den die entsprechende Datei verbreitet wurde, einen Brief mit Abmahnkosten schicken. Öffentliches Wlan bereitzustellen war wegen der Störerhaftung immer ein Risiko. Deshalb boten wenige Cafés und andere Einrichtungen offenes Wlan an.

Wie kam es zu dem neuen Gesetz?

Die Störerhaftung sollte längst Geschichte sein: Im Juli 2014 wurden erste Änderungsvorschläge zum Gesetz bekannt, aber erst im September 2015 legte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen Entwurf für mehr öffentliche Internetzugänge vor. Allerdings beinhaltete dieser realitätsferne Bedingungen: Beispielsweise sollten öffentliche Anbieter von den Nutzern Einwilligungen einholen, keine illegalen Handlungen über das Netzwerk zu begehen. Netzexperten, Bundesrat, Opposition und Wirtschaftsverbände kritisierten den Entwurf. Die Koalition aus Union und SPD sah sich gezwungen, ihn zu überarbeiten.

Im Mai 2016 ging dann ein Jubelschrei durchs Netz: Die Regierung stellte Betreiber öffentlicher Netzwerke mit Anbietern wie der Telekom oder Vodafone gleich. Genau wie diese Konzerne sollten sie nicht mehr haften, wenn ein Nutzer über ihren Dienst etwas Illegales im Netz anstellt. Einen Monat später wurde das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Aber Risiken für Betreiber blieben, einige konnten noch immer abgemahnt werden. Und der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Wlan-Betreiber den Zugang zum Hotspot eventuell mit einem Passwort schützen müssten.

Die Regierung musste also nachbessern. Im Februar veröffentlichte das Wirtschaftsministerium den nächsten Entwurf, der Bundestag stimmte im Juni zu - und jetzt auch der Bundesrat.

Wie frei sind deutsche Wlan-Hotspots wirklich?

Viele Streitpunkte aus den ersten Entwürfen wurden ausgeräumt. Der Wlan-Betreiber muss keine spezielle Seite vorschalten, auf der Nutzer gezwungen werden, sich zu registrieren. Auch muss er das Netzwerk nicht verschlüsseln, die Nutzer müssen also keine Passwörter eingeben, um zu surfen - das hätte den Sinn eines öffentlichesn Wlans sowieso infrage gestellt. Das neue Gesetz stellt klar: Betreiber dürfen ein Passwort für den Zugang zum Wlan verlangen, müssen es aber nicht.

"Künftig können Internetzugänge dann tatsächlich geteilt werden, ohne dass zu befürchten ist, dass die Wlan-Betreiber für die Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden", freuen sich die Freifunker Hamburg in einem Blogeintrag. Der Verein fördert offene Wlan-Netze.

Allerdings können Rechteinhaber wie Musikproduzenten oder Filmstudios Hotspot-Betreiber dazu zwingen, bestimmte Seiten zu sperren, wenn über sie das Urheberrecht verletzt wird - etwa Filesharing-Seiten. Das soll aber allerletztes Mittel sein. Der Betreiber des Hotspots soll vorher auf anderen Wegen versuchen, gegen Anbieter und Verbreiter urheberrechtlich geschützter Dateien vorzugehen. Trotzdem fürchten Kritiker, dass die Betreiber eher zu viel als zu wenig sperren: Welches Café will sich schon auf einen Rechtsstreit einlassen? Außerdem sei so eine Sperre für bestimmte Seiten leicht zu umgehen, wenn der Nutzer sich auskenne.

Zudem ist nicht ganz klar, ob das Gesetz die Vorgaben des EuGHs erfüllt. Denn das Gericht möchte, dass die Betreiber ihre Verbindung mit einem Passwort schützen. Die Bundesregierung sieht allerdings die Netzsperren als gleichwertigen Ersatz an. Ein "Rest an Unsicherheit vor dem Hintergrund der jüngeren EuGH-Rechtsprechung verbleibt", schreibt der Datenschutz-Experte Stefan Seiter in einem Blogeintrag zur Störerhaftung.

Auch Oliver Süme kritisierte die Netzsperren bereits im Juni, als der Bundestag über das Gesetz entschied. Er ist Vorstandsmitglied bei Eco, einem Verband von IT-Firmen. "Hier werden auf der einen Seite Hürden abgebaut und auf der anderen Seite wieder neue Unsicherheiten für WLAN-Betreiber geschaffen, das ist absurd und inakzeptabel", sagt er. "Anstatt hier eine Lösung zu schaffen, verlagert der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene."

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