Bezirketagschef:Im Kampf um ein Wahlrecht für alle

Josef Mederer will, dass auch Behinderte, die voll betreut werden, ein Recht auf Mitsprache bekommen

Interview von Dietrich Mittler

An dieser Bundestagswahl waren laut Gesetz all jene ausgeschlossen, die aufgrund einer schweren Straftat ihre bürgerlichen Ehrenrechte verloren haben. Aber nicht nur sie. Auch etliche Menschen mit Behinderung durften nicht wählen. Josef Mederer, der Präsident des Bayerischen Bezirketags (CSU), hat dazu eine klare Meinung.

SZ: Bezirke sind die politische Instanz in Bayern, die sich in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung einsetzt.

Josef Mederer: Richtig - und?

Laut UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen mit Behinderung eine umfassende und wirksame Teilnahme am politischen Leben ermöglich werden. In Bayern ist das längst nicht der Fall.

Da müssen Sie jetzt nicht mit dem Finger auf Bayern deuten. Auch in einigen anderen Bundesländern haben jene Menschen mit Behinderung kein Wahlrecht, die per Gerichtsbescheid unter Vollbetreuung stehen - sprich Menschen, die für alle Lebensbereiche einen Betreuer brauchen.

Und wie stehen Sie dazu?

Die Teilnahme am politischen Leben muss für alle Menschen mit Behinderung ermöglicht werden. Ich betone, für alle!

Wie kommen Sie zu dieser Meinung?

Für mich ist das Wahlrecht ein herausragendes Merkmal der Demokratie. Und darum bin ich der Meinung, dass kein Mensch mit Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden darf - auch nicht aufgrund einer dauerhaften und umfassenden Betreuung. Man könnte es auch so ausdrücken: Das Wahlrecht ist juristisch gesehen das höherwertige Gut. Höher jedenfalls als der in den entsprechenden Gesetzen intonierte Ausgrenzungsgrund, durch den diesen Bürgern das Wahlrecht abgesprochen wird. Die Bundesregierung hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin heißt es nur, dieser Ausschluss von der Wahl sei "verfassungskonform". Gegenfrage: Ist es denn verfassungswidrig, wenn man diese Menschen wählen lässt?

Bundestagswahl - Mecklenburg-Vorpommern

Bei der Bundestagswahl 2017 durften in Bayern gut 9,5 Millionen Menschen wählen. Behinderte, die unter Vollbetreuung stehen, waren nicht darunter.

(Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Es soll ja Bundesländer geben, die das längst in Ihrem Sinne sehen.

Ich habe nicht unbedingt alle Länder im Blick. Ich weiß nur, dass Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in ihrer Landesgesetzgebung den Passus gestrichen haben, der eine Wahlbeteiligung von Behinderten in Vollbetreuung unterbindet.

Und das finden Sie gut so?

Ich kann das persönlich nur unterstützen.

Das könnte also zu einer Blaupause für Bayern werden - oder?

Nein, das muss nun keine Blaupause für Bayern werden. Mit Verlaub, das kann jedes Land selber für sich entscheiden.

Gegner einer Liberalisierung könnten nun dagegenhalten, dass diejenigen Menschen, die laut Gerichtsbeschluss unmündig sind, wohl auch in politischen Dingen der notwendige Überblick fehlt.

Nun wird es grundsätzlich! Ich jedenfalls möchte mir nicht anmaßen zu sagen: Wer ist politisch mündig - und wer ist es nicht. Wir prüfen doch auch sonst bei keinem Bürger und bei keiner Bürgerin, ob sie mündig sind, ihr Wahlrecht auszuüben. Das wäre ja noch schöner. Ich bleibe dabei: Wahlrecht auch für jene Menschen, die unter dauerhafter und umfassender Betreuung stehen!

Es könnte sein, dass Betreuer die Kreuzchen nach eigenem Gutdünken setzen.

Wenn jemand eine Wahl manipuliert, dann ist das eine Straftat. Das weiß jeder. Deshalb vertraue ich auch den betreuenden Personen, dass sie beim Ausfüllen des Wahlzettels die Situation nicht ausnutzen.

Um wie viel Prozent der bayerischen Wahlberechtigten geht es hier überhaupt?

Der Anteil, dieser Menschen, die zum Beispiel hier in Bayern aufgrund einer dauerhaften umfassenden Betreuung noch nicht an der Wahl teilnehmen können, beträgt nur rund zwei Promille der Wahlberechtigten im Freistaat. Zwei Promille! Und dann will ich jetzt mal nicht unterstellen, dass dieser Personenkreis - wenn er denn endlich an Wahlen teilnehmen darf - unsere Demokratie kaputt machen will.

Oberbayerischer Kulturpreis für Bettina Mittendorfer, 2017

Josef Mederer, 68, ist Präsident des Bayerischen Bezirketags. Im Mittelpunkt der sozialen Aufgaben seines Amtes stehen dabei Hilfen für behinderte und pflegebedürftige Menschen, sagt er.

(Foto: Claus Schunk)

Wir reden hier also nicht von einer Gruppe, die eine Wahl beeinflussen könnte.

So ist es. Aber ich betone noch einmal: Ich würde mich hüten, hier zu unterstellen, dass Menschen in Vollbetreuung nicht verantwortungsbewusst mit ihrem Wahlrecht umgehen.

Auf Stammtischen werden Sie mit dieser Meinung nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen.

In dieser wichtigen Frage interessieren mich die Stammtische wahrhaftig nur peripher. Und man muss den Schneid haben, seiner Meinung treu zu bleiben.

Wie sollten sich denn Parteien verhalten, damit auch jene Menschen mit geistiger Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, ihre Programme verstehen?

Da sehe ich wirklich noch Handlungsbedarf. Zum einen sollten Parteien ihr Wahlprogramm immer auch in leichter Sprache darlegen. Hier geht es doch um Inklusion generell. Die Parteien sollten beispielsweise auch an jene denken, die aufgrund einer Sehbehinderung gehandicapt sind. Zudem sollten auf Partei- und Wahlveranstaltungen Gebärdendolmetscher hinzugezogen werden. Und drittens, auch die Homepages von Parteien und den Kandidaten müssen barrierefrei gestaltet werden.

Wäre nicht auch manch anderer Bürger froh, ebenfalls eine Wahleinführung in leichter Sprache zu bekommen?

Da sprechen Sie ein wahres Wort.

Wann rechnen Sie damit, dass wirklich alle Menschen mit Behinderung ein Wahlrecht bekommen?

Nun, derzeit ist vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde anhängig, mit der acht Betroffene - unterstützt von Wohlfahrtsverbänden - ihr Wahlrecht erkämpfen wollen. Das Ergebnis wird nach der Bundestagswahl vorliegen. Und dann endlich wird hoffentlich in der ganzen Republik eine Änderung des Wahlrechts angegangen - also auch bei uns.

Finden Sie es nicht schade, dass dann diese Bundestagswahl längst hinter uns liegt?

Na mei! Nach der Wahl ist vor der Wahl.

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