Vorbereitungen für den Fasching:Es geht nicht mehr hoch her

Nach einem schweren Unfall beim Festumzug in Markt Indersdorf begrenzen die Organisatoren jetzt die Höhe der Faschingswagen auf 4,20 Meter. Die Narren müssen auch die Musik leiser stellen

Von Gregor Schiegl, Dachau

Für die Faschingsumzüge im Landkreis gelten von kommendem Jahr an strengere Regeln: Erstmals wird eine maximale Höhe der Fahrzeuge von 4,20 Meter festgeschrieben, inklusive Aufbauten. Diese Auflage soll verhindern, dass sich ein ähnliches Unglück wie Ende Februar beim Festumzug in Markt Indersdorf wiederholt. Dort war ein 21-jähriger Teilnehmer auf die Balustrade eines fahrenden Festwagens gestiegen und aus etwa fünfeinhalb Metern Höhe auf die Fahrbahn gestürzt. Dabei zog sich der junge Mann lebensbedrohliche Kopfverletzungen zu. "Das Gefährlichste an dem Unfall war ja die Höhe", sagt Johannes Böller, Sprecher des Faschingskomitees Markt Indersdorf.

Während es in der Vergangenheit meist die Behörden waren, die den Narren neue Auflagen und Vorschriften machten, waren es diesmal die Organisatoren selbst, die Handlungsbedarf sahen. "Eine Sonderabteilung des TÜV nimmt zwar die Fahrzeuge ab", erläutert Klaus Mayershofer, Geschäftsleiter im Rathaus Markt Indersdorf. "Er würde aber niemals eine höhenmäßige Begrenzung vornehmen." Geprüft werde nur, ob das Gefährt stabil sei und nicht umkippen könne. "Wir sind immer davon ausgegangen dass es auch eine Höhenbeschränkung gibt", sagt Mayershofer.

"Wir reagieren immer auf die Vorfälle"

Doch dem ist nicht so. Mancherorts, so berichten Faschingsfreunde, seien sogar Fahrzeuge mit sechs Metern Höhe unterwegs, ganz legal. Diese rechtliche Lücke wollten die Organisatoren schließen. "Wir reagieren immer auf die Vorfälle", sagt Mayershofer. 2011 war beim Indersdorfer Faschingszug ein 20-Jähriger von einem Traktor überrollt worden. Auch das hatte neue Sicherheitsmaßnahmen zur Folge: Bei den Umzügen im Landkreis gibt es seitdem für jeden Wagen Begleiter, deren wichtigste Aufgabe es ist, darauf zu achten, dass keiner unter die Räder kommt.

Vorbereitungen für den Fasching: Fasching in Indersdorf: Die allermeisten Festwagen halten heute schon die künftig geltende Maximalhöhe von 4,20 Metern ein.

Fasching in Indersdorf: Die allermeisten Festwagen halten heute schon die künftig geltende Maximalhöhe von 4,20 Metern ein.

(Foto: Toni Heigl)

Bereits im Juli hatten sich die Organisatoren der Faschingsumzüge in Vierkirchen, Petershausen, Weichs und Markt Indersdorf mit Vertretern von Polizei, Rotem Kreuz, Sicherheitsdiensten sowie des Landratsamtes getroffen, um zu beraten, wie man die Sicherheit verbessern könne, ohne Teilnehmern und Besuchern den Spaß zu verderben. Das Faschingskomitee Markt Indersdorf hatte bereits mit Gruppen gesprochen, die immer besonders große Wagen bauen. Bei einer Höhe von 4,20 Meter sei es weiterhin möglich, zweistöckige Wagen zu bauen, sagt Johannes Böller. Das sei ein wichtiger Punkt gewesen. Abweichungen werden nicht geduldet, selbst wenn der TÜV das Fahrzeug als sicher abnehmen würde. "Das müssen wir natürlich auch kontrollieren", sagt Geschäftsleiter Klaus Mayershofer. Das könnte zum Beispiel durch eine 4,20 Meter hohe Tor-Konstruktion geschehen, die alle angemeldeten Fahrzeuge durchfahren müssen. Sollten Aufbauten das Limit nur um ein paar Zentimeter überschreiten, würden die Veranstalter wohl ein Auge zudrücken. "Wir wollen ja möglichst niemanden ausschließen", sagt Mayershofer.

Im neuen "Auflagenkatalog für Faschingsumzüge und Brauchtumsveranstaltungen im Landkreis Dachau" sind neben der Höhe weitere Abmessungen festgeschrieben: So dürfen die Fahrzeuge nicht breiter als drei Meter und nicht länger als 20 Meter sein. Eine Verschärfung ist das aber nicht, eher eine Vereinheitlichung. In Vierkirchen gibt es auf dem Weg des Festzugs eine scharfe Kurve, die mit einem 21 Meter langen Fahrzeug gar nicht zu bewältigen wäre. "Wir hatten in der Vergangenheit immer höchstens 18 Meter; es kann ja auch mal ein Schneehaufen am Straßenrand liegen", sagt Johann Kohmann, Vorsitzender der Vereinigung für Kultur und Brauchtum in Vierkirchen. Auch Joachim Drexler vom Maschkera-Komitee Weichs reagiert gelassen: "Es geht ja nur um kleine Details." Dass die neuen Vorgaben schon jetzt bekannt gemacht werden, hat einen guten Grund: Viele Gruppen beginnen bereits jetzt mit Instandsetzung und Aufbau ihrer Umzugswagen.

Die Laustärke bringt Kinder zum Weinen

Geändert wurde auch die zulässige Lautstärke der Musikanlagen. Zukünftig sind nur noch maximal 90 Dezibel in einem Abstand von einem Meter erlaubt. Kohmann findet das gut. "Es sind in den vergangenen Jahren immer wieder Familien gegangen, weil ihre Kinder wegen der Lautstärke geweint haben." Im vergangen Jahr musste Kohmann vier Gruppen Verwarnungen erteilen, immer standen Klagen über Lärm im Vordergrund. Einmal seien Rauchbomben vom Wagen geworfen worden. "Das hat fürchterlich gestunken." Er habe nichts dagegen, dass die Leute ihren Spaß am Fasching hätten, sagt Kohmann, aber in den vergangenen Jahren sei alles "etwas ausgeartet". Das betreffe auch den Alkoholkonsum. "Es ist Wahnsinn, was gesoffen wird."

Vorbereitungen für den Fasching: Der Faschingszug in Petershausen gilt als der kürzeste, aber auch als der originellste im Landkreis.

Der Faschingszug in Petershausen gilt als der kürzeste, aber auch als der originellste im Landkreis.

(Foto: Toni Heigl)

Auch der 21-Jährige, der vom Faschingswagen gestürzt war, soll alkoholisiert gewesen sein. Diese Gefahrenquelle kam bei den Beratungen in Indersdorf auch zur Sprache. Bislang gilt nur für Fahrer und Zugbegleiter striktes Alkoholverbot. Auf den Wagen ist Schnaps zwar tabu, aber dieses Verbot wird gerade von jungen Burschen regelmäßig unterlaufen. Sie bringen Alkohol in Tetra-Paks, getarnt als Saft, mit. "Wir meinen, dass es fast nicht zu überprüfen ist", sagt Klaus Mayershofer. Man könne nur an die Vernunft appellieren.

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