Internet:EU drängt Konzerne, Inhalte vollautomatisch zu löschen

FILE PHOTO: People holding mobile phones are silhouetted against a backdrop projected with the Twitter logo

Die EU fordert, Terror-Propaganda auch auf Twitter blockieren zu lassen.

(Foto: REUTERS)

Die EU empfiehlt Facebook und Twitter, "hate speech", Terrorpropaganda und Gewaltaufrufe von Algorithmen blockieren zu lassen. Kritiker misstrauen der Technik.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Was es in Deutschland von Oktober an geben wird, soll es EU-weit vorerst nicht geben: eine gesetzliche Pflicht für Internet-Plattformen, Hetze oder andere illegale Inhalte auf ihren Seiten zu entdecken und zu löschen. Die EU-Kommission legte stattdessen am Donnerstag einen Vorschlag für eine freiwillige Regelung vor. Im Kern stellt sie ein Angebot für Plattformen wie Facebook, Google oder Twitter dar: Halten sie sich an die Handlungsempfehlungen der Kommission, werden sie für möglicherweise problematische Inhalte anderer auf ihren Seiten weiterhin nicht haftbar gemacht. Nach einem halben Jahr will die Kommission Bilanz ziehen und dann entscheiden, ob es nicht doch einer Regulierung bedarf.

Die meisten großen Unternehmen schlossen sich im vergangenen Jahr einem Verhaltenskodex der EU an. Sie versprachen, Hinweisen auf Hassreden im Netz, also Aufrufen etwa zu Gewalt oder Rassismus, schnell nachzugehen und die Inhalte von ihren Seiten zu nehmen. Laut Kommission hat sich vieles verbessert. So würden 59 Prozent aller Tipps befolgt. Gelöscht werde inzwischen schneller, in 28 Prozent der Fälle allerdings erst nach frühestens einer Woche. Ähnliche Vereinbarungen bestehen hinsichtlich terroristischer und kinderpornografischer Inhalte. Auch hier notiert man in Brüssel Fortschritte, beklagt aber, dass es kein europaweit einheitliches und koordiniertes Vorgehen gebe, was die Entstehung eines digitalen Binnenmarkts in der EU behindere.

Die Kommission empfiehlt den Plattformen, in Zukunft nicht erst aufgrund von Hinweisen, sondern in eigener Initiative gegen illegale Inhalte vorzugehen und auch automatische Erkennungsprogramme zu verwenden. Usern solle es leicht gemacht werden, Illegales anzuzeigen. Die Unternehmen sollten sowohl mit den Behörden zusammenarbeiten als auch mit Experten, die spezialisiert sind auf die Erkennung solcher Inhalte. Daneben fordert die Behörde dazu auf, Beschwerdestellen einzurichten und Sicherungen gegen ein übermäßiges Löschen von Inhalten einzubauen.

Eben dies, eine mögliche Löschorgie von Facebook und Co. aus Angst vor drohenden Sanktionen, nennen Kritiker als ein Problem gesetzlicher Regelungen. Sie befürchten große Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Bekanntes Beispiel einer Überreaktion ist ein Fall in Norwegen, als Facebook einen Zeitungsartikel mit dem berühmten Bild des nackten "Napalm-Mädchens" löschte. Die Frage, was als illegal und löschpflichtig anzusehen sei, werde im EU-Recht und in nationalen Gesetzen geregelt, sagte EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Dies werde im Fallrecht weiterentwickelt. Laut Jourová gibt es in der EU unterschiedliche Reaktionen auf das deutsche Gesetz: Einige Staaten erwägten Ähnliches, andere wollten bei der Freiwilligkeit bleiben. Die Kommission gehe einen Mittelweg und behalte sich eine spätere Regulierung vor.

Die Grünen im Europäischen Parlament kritisierten die Forderung der Kommission nach automatischen Filtern als gefährlichen Irrweg: "Alle im Internet hochgeladenen Inhalte durch Filtersysteme überwachen zu lassen höhlt Grundrechte aus und führt mit Sicherheit zum irrtümlichen Blockieren legaler Inhalte", erklärte die Abgeordnete Julia Reda.

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