Morde am OEZ:"Ich bin kein Kanake, ich bin Deutscher!"

Nach Schießerei in München

Ein Blumenmeer erinnert vor dem OEZ an die neun Menschen, die David S. erschoss. (Archivbild vom 25. Juli 2016)

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Der neunfache Mord vom 22. Juli 2016 kann als politisch motivierte, rechte Tat eingeschätzt werden, sagen drei von der Stadt München beauftragte Gutachter.
  • Die Wissenschaftler kommen damit zu einem anderen Ergebnis als die Ermittlungsbehörden und die Staatsregierung, die die Tat als unpolitischen Amoklauf gewertet haben.
  • Für die Forscher ist die Opferauswahl entscheidend.

Von Lena Kampf und Kassian Stroh

Kurz bevor er seinem letzten Opfer in den Kopf schoss, rief David S.: "Ich bin kein Kanake, ich bin Deutscher!" Dijamant Zabërgja starb auf dem Boden vor der Rolltreppe, er war 20 Jahre alt. Ein schmaler Mann mit schwarzen Haaren und dunklen Augen, seine Eltern kamen aus dem Kosovo. Ein Kanake, aus Sicht von David S.

Acht weitere Menschen erschoss David S. am 22. Juli 2016 in Moosach, alle stammten sie aus Einwandererfamilien. David S. wurde in der Schule gemobbt, er war in psychiatrischer Behandlung, aber er war auch ein Rassist, ein Bewunderer des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik. In einer Art Manifest schrieb er über "ausländische Untermenschen", die er exekutieren wolle.

Hätte es wirklich jeden treffen können?

Offiziell sind seine Morde ein Amoklauf, kein Anschlag. Dem Landesamt für Verfassungsschutz gilt er als "psychisch kranker Rächer", nicht als "terroristischer Kämpfer". David S. habe ideologische "Anleihen aus dem Bereich Rechtsextremismus" gehabt, aber die persönliche Kränkung habe stets im Vordergrund gestanden. "Es ist nicht davon auszugehen, dass die Tat politisch motiviert war", schreiben die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in ihrem Abschlussbericht.

Ruft ein Mörder "Allahu akbar", "Gott ist groß", gilt die Tat schnell als islamistisch, als Akt des Terrors. Was hätte David S. rufen müssen, damit seine Tat von einer unpolitischen zu einer politischen würde? Hätte es wirklich jeden treffen können?

Drei Gutachter widersprechen nun der Behördensicht

Die Debatte darüber, wie die Morde von David S. einzuordnen sind, ist mit dem Abschluss der Ermittlungen nicht beigelegt. Die Frage nach dem Warum ist eine offene Wunde für die Angehörigen der Opfer.

Drei Gutachter widersprechen nun der Behördensicht. Die Fachstelle für Demokratie der Stadt hat die Sozialwissenschaftler Christoph Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb beauftragt, den rechtsextremistischen Hintergrund von David S. aufzuklären. Nach Informationen von SZ und WDR kommen alle drei zu dem Ergebnis, dass der Amoklauf am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) als politisch rechts motiviert zu werten sei. Ihre Analysen präsentieren die Experten an diesem Freitag im Rathaus.

Die drei Forscher haben Zugang erhalten zu den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, zu Zeugenaussagen und der Auswertung von David S. Computer. Die Behörden hätten umfassend ermittelt, es sei ihnen keineswegs der Vorwurf zu machen, sie hätten nachlässig gearbeitet, so die Forscher. Das ist wichtig, gerade in einer Stadt wie München, wo seit vier Jahren der NSU-Prozess verhandelt wird und wo das Oktoberfestattentat von 1980 bis heute nicht aufgeklärt ist. Bei beiden rechtsterroristischen Taten hatten die Ermittlungsbehörden schwere Fehler begangen.

Und so liegt der Unterschied in der Beurteilung der Taten von David S. eher in der Auslegung von Kriterien, die die Polizei selbst zur Beurteilung von politischen Straftaten aufgestellt hat, und in mangelndem Willen, tödlichen Rassismus als solchen zu benennen. Zwar steht auch für die Behörden fest, dass S. auf Grund von Mobbingerfahrungen an seiner Schule einen "Hass auf südosteuropäische Bevölkerungsgruppen" entwickelt habe. Trotzdem sei bei S. die Rache "tatauslösend", die Tat damit persönlich, nicht politisch.

Darum war der Tattag kein Zufall

Für die Forscher hingegen sind weder Opferauswahl noch Tattag Zufall. Das Datum ist der Jahrestag des Attentats des Rechtsterroristen Breivik, den S. als Vorbild gesehen hat. Anders als Amokläufer habe S. nicht an seiner eigenen Schule gemordet, er kannte keines seiner Opfer. Er wusste jedoch, dass am OEZ viele Menschen mit Migrationshintergrund anzutreffen sein würden. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass S. selbst iranische Eltern gehabt habe. Durch die Abwertung von Migranten habe er sich als "echter Deutscher" beweisen können.

Individuelle und politische Motive müssten sich nicht ausschließen. "Rache und Politik, Aufmerksamkeit und Mission, Amok und Terror verschmelzen", schreibt Matthias Quent, Leiter des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena. "Eine persönliche, individualisierte Kränkungsideologie" mache gerade den Einsamen-Wolf-Terrorismus aus, den der Politikwissenschaftler Florian Hartleb in diesem Fall konstatiert. Die Ermittler hätten außer Acht gelassen, dass S. seine Tat lange Zeit und akribisch vorbereitet habe und dass er in seinen Augen München vor Überfremdung habe schützen wollen.

Dass S. keine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen pflegte, ist für Hartleb kein Beleg dafür, dass er kein Terrorist sei - so wie Innenminister Joachim Herrmann argumentiert. Vielmehr liege ein Fall eines Einzeltäters vor, der ohne Unterstützung einer Organisation handelt, ein Produkt der Selbstradikalisierung, ein "Einsamer Wolf" also. Dies sei ein "seltener, wenngleich immer häufiger vorkommender Sonderfall des Terrorismus".

Dies qualifiziert die Tat bereits als Hassverbrechen

Das Kriterium der Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppe sei ohnehin nicht mehr zeitgemäß, zeige ein stark antiquiertes Verständnis der Behörden, so Hartleb. Für Matthias Quent blenden die Behörden Vorurteile und Rassismus aus. Die Opfer von David S. "wurden nicht ermordet, weil möglicherweise ihnen ähnlich sehende Personen David S. gemobbt haben, sondern weil David S. einen pauschalisierenden Hass entwickelt hat auf alle Menschen mit aus seiner Sicht spezifischen Merkmalen". Was sei dies anderes als Rassismus - insbesondere aus Sicht der Betroffenen?

Verstärkend kämen die Bezüge von David S. zum Rechtsextremismus hinzu. Dies qualifiziere die Tat bereits als ein Hassverbrechen und erfülle die Kriterien des polizeilichen Definitionssystem für rechte Straftaten. Zu diesem Schluss kommt auch Christoph Kopke, Professor für Politikwissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Die Ermittlungsbehörden hingegen bleiben bei ihrer Einstufung, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte: Dass S. nur Menschen mit Migrationshintergrund als Opfer ausgesucht habe, dürfte "dem persönlichen, aber verallgemeinerten Feindbild der ehemaligen Mobber geschuldet sein".

Für Quent jedoch werden durch den Verweis auf die möglichen negativen Erfahrungen des Täters mit türkisch- oder albanischstämmigen Mitschülern, die Opfer geradezu für die Tat mitverantwortlich gemacht. "Die Ermordeten tragen keinerlei Schuld an den Mobbingerfahrungen des Täters", schreibt Quent. Die Behörden sollten die zerstörerische Wirkung von Rassismus verurteilen, anstatt sie durch den Verweis auf Ursachen im Sinne des Täters zu rechtfertigen.

Für die Eltern der Opfer sei die entscheidende Frage, warum ihr Kind sterben musste, berichtet Siegfried Benker, dessen Beratungsstelle Before einige der Angehörigen betreut. "Sie ist nicht beantwortet, solange die Gesellschaft nicht eindeutig benennt, was das Tatmotiv war. Da können die Angehörigen nicht damit abschließen."

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