Studium:So können Sie auch ohne Abitur studieren

Lernen Beilage

Der Weg an eine Hochschule ist auch ohne Abitur möglich.

Immer mehr Menschen ohne Abitur zieht es in die Hörsäle. Die Zulassungs­voraussetzungen hängen dabei vom jeweiligen Bundesland ab.

Von Christine Demmer

Nicht jede Medizinerin kann von ihrer Abiturfahrt erzählen. Und nicht alle Ingenieure haben bereits in der Schule komplexe mathematische Fragen diskutiert. In Deutschland gibt es Tausende von Naturwissenschaftlern, Betriebswirten und Medizinern, die nie die allgemeine Hochschulreife erworben und trotzdem studiert haben.

Noch viel mehr stehen in den Startlöchern. Nach Angaben des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) gab es 2015 circa 12 540 beruflich qualifizierte Studienanfänger. Das waren 2,5 Prozent aller Hochschulneulinge. Im selben Jahr erhielten circa 6240 Frauen und Männer ihr Hochschulzeugnis, ohne dass sie dafür ein Abiturzeugnis hatten vorweisen müssen. Das waren zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Aber es war kein Rekord. Der wurde im Jahr zuvor gefeiert - mit einer Zuwachsrate von 22 Prozent.

Aktuell kann man ungefähr 8000 von insgesamt 18 000 Studiengängen bundesweit ohne Abitur studieren. Die meisten der mehr als 51 000 Studierenden ohne allgemeine Hochschulreife streben nach dem Bachelorabschluss. "Insbesondere an Fachhochschulen, denn die haben sich für berufliche Qualifizierte besonders stark geöffnet", erklärt CHE-Expertin Sigrun Nickel. Mit 16,5 Prozent den größten Anteil der Studienanfänger ohne das Abitur hat die Fernuniversität Hagen.

Zunehmend auf sich aufmerksam machen die privaten Hochschulen, die zum Teil internationalen Bildungskonzernen gehören. Wie an einigen wenigen staatlichen Hochschulen auch kann man hier mitunter ohne Abitur und ohne Erststudium zu einem weiterbildenden Masterprogramm zugelassen werden. Selbst berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudienprogramme sind längst nicht immer an das Abitur geknüpft. Mit den Hochschulen lässt sich reden. Der von der Forderung nach lebenslangem Lernen und von intrinsischen Motiven genährte Aufstiegswille der Arbeitnehmer hat für das Entstehen kreativer Geschäftsmodelle gesorgt.

Seit 2009 dürfen auch Nicht-Abiturienten studieren

Die Hürde Abitur, einst nahezu unüberwindbar zwischen Studienwunsch und Studienzulassung gelegen, ist 2009 gefallen. Damals öffneten die Kultusminister den Weg zur Universität oder Fachhochschule auch für Nicht-Abiturienten. Angesichts der Fahrtrichtung waren sich die 16 grundsätzlich einig, nicht aber im Hinblick auf die Streckenführung. Denn Bildungspolitik ist Ländersache. Deshalb unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsmodi von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar innerhalb eines Landes von Hochschule zu Hochschule. Auf der Suche nach einer "offenen" Hochschule mit zum Beruf passenden Studienfach ist akribische Wühlarbeit angesagt. Auf der Webseite des CHE Studieren-ohne-Abitur.de sind die landespezifischen Regelungen aufgeführt; zudem hat es in diesem Jahr ein Arbeitspapier zu den aktuellen Entwicklungen beim Studium ohne Abitur veröffentlicht.

Nur künstlerische Ausnahmetalente müssen nicht lang recherchieren. Wenn die Film-, Kunst-, Theater- und Musikhochschule ihrer Wahl zustimmt, dürfen sie studieren - egal, wo und wie lange sie vorher zur Schule gegangen sind.

Welchen landesrechtlichen Vorgaben eine private Hochschule unterliegt, hängt von deren Firmensitz ab. Der wird meistens dort liegen, wo sich die Bildungspolitik für studierfreundliche Bedingungen einsetzt, und die dortigen Bestimmungen gelten dann auch für die Niederlassungen in anderen Bundesländern. Vorreiter der "offenen Hochschule" war das Bundesland Rheinland-Pfalz. Doch den höchsten Anteil an Studienanfängern ohne Abitur haben heute Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Sachsen sowie das Saarland bilden die Schlusslichter.

Meistern, Technikern, Fachwirten steht ein mit ihrer Ausbildung verwandtes Studium offen

Die drei folgenden Beispiele Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bayern zeigen, dass es Gemeinsamkeiten bei den Hochschulzugangsregelungen für Nicht-Abiturienten gibt, aber auch Unterschiede, auf die man achten muss.

In Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2010 die Anzahl der Hochschulabsolventen ohne Abitur kontinuierlich gestiegen. Der Zugang zu sämtlichen Hochschulen und Universitäten steht Meistern und Inhabern anderer hochwertiger Fortbildungsabschlüsse - Techniker, Fachwirte und in ähnlicher Weise ausgebildete Menschen, die mindestens 400 Stunden berufliche Fortbildung absolviert haben - ohne Einschränkung offen. Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung plus fachlich verwandter Berufstätigkeit von wenigstens drei Jahren genügt, um zur Zugangsprüfung an Hochschulen zugelassen zu werden. Erziehungs- und Pflegezeiten können mit bis zu einem Jahr auf die geforderte berufliche Tätigkeit angerechnet werden. Mit dem Bestehen einer sogenannten Erweiterungsprüfung kann man sich auch an Universitäten bewerben.

Weiterbildende Studiengänge stehen auch Bewerbern offen, die keine Berufsausbildung absolviert haben, aber die entsprechende Eignung im Beruf nachweisen. Über die Zulassung entscheidet jede Hochschule für sich. Offen stehen alle Hochschulen des Landes ebenfalls Menschen, die eine Begabtenprüfung bestanden haben oder die einen Abschluss als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben.

Auch in Nordrhein-Westfalen haben Meister, Techniker, Fachwirte und ähnlich hoch qualifiziert Fortgebildete zu Hochschulen und Universitäten des Landes ohne Einschränkung Zutritt. Für das Studium an Fachhochschulen, Hochschulen und Universities of Applied Studies kann sich jeder bewerben, der eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und wenigstens drei Jahre Berufspraxis nachweisen kann. Zeiten der Kindererziehung, der Haushaltsführung, der Pflege von Verwandten, eine weitere Berufsausbildung sowie freiwillige soziale oder ökologische Jahre können auf die geforderte Berufspraxis angerechnet werden. Ein Beratungsgespräch an der Hochschule ist obligatorisch, und ein Test zur Studieneignung wird empfohlen, ist jedoch nicht Pflicht. Zwingend eine Eignungsprüfung absolvieren muss nur, wer ein Fach studieren möchte, das nicht mit seinem erlernten Beruf verwandt ist. In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es alternativ die Möglichkeit, ein Probestudium zu absolvieren. In Einzelfällen ist ein Hochschulstudium auch ohne vorangegangene Berufsausbildung möglich.

Weiterbildende Studiengänge setzen in der Regel einen ersten Hochschulabschluss und Berufserfahrung voraus. An weiterbildenden Studiengängen, die nicht zum Masterabschluss führen, kann teilnehmen, wer die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat. Über die Zulassung entscheidet die Hochschule, bei der man sich beworben hat.

In Bayern können Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber ähnlicher Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden nach einem Beratungsgespräch an der Uni oder Hochschule ihrer Wahl ein verwandtes Fach studieren. Wie andere Bundesländer auch reserviert Bayern fünf Prozent aller Studienplätze für beruflich Qualifizierte. Die Auswahl erfolgt primär nach Befähigung der Bewerber. Wurde die Fortbildung in einem anderen Bundesland absolviert, muss die Hochschule diese als gleichwertig anerkennen.

Denjenigen, die nur eine Berufsausbildung absolviert haben und mindestens drei Jahre hauptberuflich in ihrem Fachgebiet tätig waren - Teilzeitarbeit inbegriffen -, steht keine Universität, aber eine Fachhochschule oder University of Applied Sciences offen. Die Zulassung ist an das Bestehen einer mündlichen und schriftlichen Eignungsprüfung an den Hochschulen geknüpft. Alternativ gibt es die Möglichkeit eines zwei bis vier Semester umfassenden Probestudiums, das man in Bayern absolvieren muss.

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