Prozess:Elf Jahre und sechs Monate Haft für Bonner Vergewaltiger

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  • Mehr als elf Jahre soll ein Mann wegen der Vergewaltigung einer jungen Camperin ins Gefängnis.
  • Das Bonner Landgericht sah die Vorwürfe gegen den 31-jährigen abgelehnten Asylbewerber als erwiesen an.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.

Für die Vergewaltigung einer Camperin in Troisdorf bei Bonn ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im April in der Siegaue ein junges Paar aus Baden-Württemberg beim Zelten überfallen hatte. Er bedrohte seine Opfer mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23 Jahre alte Frau. Ein psychiatrisches Gutachten stufte ihn als schuldfähig ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert.

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Er kenne den Fall nicht und habe nichts getan, sagte der Mann aus Ghana.

"Die beiden Geschädigten hatten Todesangst", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen, als auf die Forderungen des Täters einzugehen - in der Hoffnung, dann mit dem Leben davonzukommen.

Am ersten Verhandlungstag Ende September hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Er kenne den Fall nicht und habe nichts getan, sagte er. Auf den Vorhalt des Richters, dass an dem Opfer DNA-Spuren des Angeklagten gefunden wurden seien, erwiderte der 31-Jährige: "Wenn das Gericht sagt, dass die DNA passt, muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen." Zur Tatzeit sei er nicht am Tatort, sondern in der Flüchtlingsunterkunft gewesen.

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Ein Mann überfällt bei Bonn ein zeltendes Pärchen und vergewaltigt die Frau in Anwesenheit ihres Freundes. Die Polizei fahndet aufwendig nach dem Täter - mit Erfolg.

Wenige Tage nach der Tat nahm die Polizei den 31-Jährigen fest. Vor Gericht schilderte der Angeklagte seine Kindheit in Ghana und wie er später über Italien nach Deutschland eingereist ist. Der Asylantrag des Mannes war nach Angaben der Bezirksregierung erst kurz vor der Tat abgelehnt worden. Dagegen hatte er geklagt, so dass das Verfahren noch anhängig gewesen sei.

Der 31-Jährige, der im Prozess zuvor mehrfach aufbrausend geworden war, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant Revision einlegen wolle.

© SZ.de/dpa/spes - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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