Nutzungsrecht:Familienvater fühlt sich schikaniert

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Es ist immer beschwerlich und nervtötend für die Familie, Getränkekästen oder Kartons über den 75 Meter langen Weg beim Nachbarn vorbei schleppen zu müssen. Der hat jetzt auch einen Pfosten installiert, damit keiner auf den Vorplatz der Winklers fährt, die sich aber dagegen wehren. (Foto: Nila Thiel)

Ein Hauseigentümer darf die Zufahrt zu seinem Anwesen mit dem Auto nicht nutzen. Auch die Feuerwehr hat Bedenken. Doch die Behörden verweisen auf das Baurecht

Von Christian Deussing, Hochstadt

Familie Winkler aus Hochstadt ist verzweifelt. Sie darf nicht mit dem Auto auf ihr Grundstück fahren und somit auch nicht die Doppelgarage für den Wagen nutzen. Das Areal ist 75 Meter von der Weßlinger Straße entfernt, Eigentümer Manuel Winkler hat aber als Hinterlieger nur ein "Notwegerecht", weil ein Geh- und Fahrtrecht des Landkreises nicht auf den Eigentümer übertragen worden war. Die Situation empfindet Winkler als "Schikane". Der 42-Jährige warnt bisher vergeblich vor dem zu schmalen Weg für die Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz.

Dass dieses Problem akut sein kann, wurde dem Hochstadter am Dienstagabend klar. Er hörte gegen 22 Uhr die Sirenen und sah, dass Feuerwehrleute in der Nachbarschaft einen Teppichbrand löschen mussten. Winkler bekam es wieder mit der Angst und dachte an seine prekäre Zufahrt. Diesen Weg sieht auch Hochstadts Kommandant Christoph Dambier kritisch und er hat nach einer Anfahrtsprobe im Sommer die bedenkliche Situation dem Starnberger Kreisbrandrat Markus Reichart gemeldet. Der will den Bericht der Feuerwehr auswerten und dann beurteilen.

Verschärft wird jedoch das Problem durch eine nachbarschaftliche Fehde über genau diesen Weg, der nach der Teilung des einstigen Grundstücks vor fast 40 Jahren an zwei Häusern vorbeiführt. Es kam wegen der Nutzungsrechte schon zu Prozessen, die Fronten blieben aber verhärtet. Vor wenigen Monaten hatte nun Winklers direkter Nachbar das vordere Grundstück an der Durchgangsstraße erworben - und bei Winkler keimte wieder Hoffnung auf. Doch vergebens: Der Anrainer betonierte einen Pfosten direkt an Winklers Vorplatz und ließ vorn ein Zufahrtstor installieren - um wohl Tatsachen zu schaffen. Sein Nachbar habe lediglich ein Notwege- und kein Nutzungsrecht, erklärte am Mittwoch der Mann auf SZ-Anfrage und berief sich auf eine gerichtliche Entscheidung. Mehr wolle er dazu zunächst nichts sagen.

"Selbst mein Wohnmobil darf ich nicht auf meinem Grundstück mit zwei genehmigten Parkplätzen über den Winter abstellen", klagt Winkler. Für den Industriedesiner ist der zermürbende Kampf um sein Wegerecht zum eigenen Anwesen "grotesk und absurd". Besonders bei schlechtem Wetter sei es dauerhaft nicht zumutbar auch für die drei und fünf Jahre alten Kinder, von der weit entfernten Straße Einkaufstüten, Getränkekästen oder Koffer nach Hause schleppen zu müssen. Auch die Heizöllieferung sei bei dem teilweise nur noch zwei Meter breiten Zufahrtsweg ein Problem, ärgert sich Winkler. Dabei verweist er auf die Wegbreite von fünf Metern, die das Landratsamt 1978 verlangt habe, um die Teilung des insgesamt etwa 3100 Quadratmeter großen Grundstücks zu genehmigen.

Es sei leider alles eine "vertrackte Geschichte und menschlich unverständlich", bedauert Weßlings Bürgermeister Michael Muther diesen Dauerstreit unter den Nachbarn in dem Ortsteil Hochstadt. Die Gemeinde habe zwar die Sache mit der langen Zufahrt zum Hinterlieger "baurechtlich geprüft, aber das Problem nicht lösen können", sagte der Rathauschef der SZ. Für Winklers Anwältin Erika Lorenz-Löblein ist der Fall "unsäglich": Sie hofft, dass das Landratsamt nun endlich auch die Feuerwehr-Zufahrt klärt und über das Geh- und Fahrtrecht des Landkreises den unbeschränkten Zugang ihres Mandanten zum eigenen Anwesen gewährleistet. Die Angelegenheit sei "sicherlich verzwickt", aber derzeit bestehe "kein Anlass, baurechtlich tätig zu werden", sagt hingegen Kreisbehördensprecher Stefan Diebl.

© SZ vom 26.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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