Steuerflucht:Schweizer Steuer-Spion legt Geständnis ab

Der 54-jährige Daniel M. soll deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben. (Foto: Getty Images)
  • Daniel M. gibt vor Gericht zu, im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) deutsche Steuerfahnder ausgespäht zu haben.
  • Ziel war es, herauszufinden, wie die deutschen Ermittler an die CDs mit den Daten von Steuersündern gekommen sind, die ihre Gelder in der Schweiz geparkt hatten.
  • 28 000 Euro soll er für seine geheimdienstliche Tätigkeit vom NDB erhalten haben.

Im Prozess um einen Maulwurf in der deutschen Steuerfahndung hat ein mutmaßlicher Schweizer Spion ein Geständnis abgelegt. In einer von seiner Verteidigung verlesenen Erklärung gab Daniel M. zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) damit beauftragt worden zu sein, in Erfahrung zu bringen, wie die deutschen Ermittler an ihre Informationen über Steuersünder gekommen sind, die ihre Gelder in der Schweiz geparkt hatten.

Der 54-Jährige gab zu, für seine geheimdienstliche Tätigkeit insgesamt 28 000 Euro vom NDB erhalten zu haben. In seinem Geständnis nannte er auch die Namen seiner Hintermänner und Kontaktleute beim Schweizer Nachrichtendienst.

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In seinem Geständnis erklärte M. allerdings, er habe nicht mit krimineller Energie gehandelt. Seine Motivation seien "Patriotismus, Abenteuerlust, Gewinnstreben und Empörung" gewesen. Als früherer Polizist habe er lediglich strafbares Verhalten aufklären wollen. Er bereue nun, die Situation falsch eingeschätzt zu haben.

M. wird unter anderem vorgeworfen, persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft und eine Quelle bei der Steuerfahndung der Finanzverwaltung Wuppertal platziert haben. Bei jener Steuerfahndertruppe also, die jahrelang CDs mit Daten von Steuerbetrügern, die ihr Geld in der Schweiz gebunkert hatten, gekauft hat.

Bereits am ersten Prozesstag vergangene Woche hatten die Prozessbeteiligten eine Absprache über das Strafmaß für den Fall festgelegt, dass M. umfassend gesteht. Sollte sein Geständnis nun den Anforderungen von Gericht und Bundesanwaltschaft genügen, könnte er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

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