Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Regierung muss Parlamentariern grundsätzlich Auskunft erteilen

Informationsrechte des Bundestags gegenüber der Bundesregierung

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle: "Öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus." (Archivfoto)

(Foto: dpa)
  • In einem Grundsatzurteil stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Bundesregierung den Abgeordneten grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist.
  • Ohne Teilhabe am meist überlegenen Regierungswissen laufe die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung ins Leere.
  • Die bisherige Rechtsprechung wird durch das Urteil in zwei wichtigen Punkten ausgeweitet.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Fragen der Grünen waren treffend formuliert, und die Antworten hätten auch außerhalb Berlins Interesse gefunden. Wie war es denn eigentlich um die Prüfungen der Banken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellt, kurz bevor die große Krise des Jahres 2008 hereinbrach? Und gab es Bonuszahlungen der staatlich gestützten Banken? Auch zur Deutschen Bahn hatten die Grünen eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung formuliert - zu Investitionen ins Schienennetz, zur Wirtschaftlichkeit von "Stuttgart 21", zu Zugverspätungen.

Doch die Regierung blieb wortkarg: Nervöse Finanzmärkte, Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG - da bitte man um Verständnis, dass detaillierte Auskünfte nicht möglich seien. Nun hat sie aus Karlsruhe die Quittung für ihr Schweigen erhalten: Die Auskunftsverweigerung war verfassungswidrig.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Bundesregierung den Abgeordneten grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, und ohne Teilhabe am meist überlegenen Regierungswissen laufe diese Kontrolle nun mal ins Leere.

In dieser Allgemeinheit ist das nicht neu, das Gericht hat die Auskunftsrechte des Parlaments - besser gesagt: der Opposition - ein ums andere Mal gestärkt. Präsident Andreas Voßkuhle erinnerte bei der Urteilsverkündung an eine ganze Reihe von Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit - zu Anfragen über Nachrichtendienste, Rüstungsexporte und den Einsatz der Bundespolizei.

Allerdings hat der Zweite Senat diese Rechtsprechung nun in zwei wichtigen Punkten ausgeweitet:

Erstens die Deutsche Bahn: Dass sie als Aktiengesellschaft firmiert, entlässt ihren Eigentümer namens Bundesrepublik Deutschland nicht aus der Verantwortung. Die Regierung muss mithin grundsätzlich Auskunft über die Verhältnisse bei der Bahn geben; dem Schweigen sind enge Grenzen gesetzt - das Zauberwort "Geschäftsgeheimnis" hat nur begrenzte Wirkung, wenn ein Unternehmen ganz oder mehrheitlich dem Staat gehört. Das ist nicht nur für die Bahn wichtig, sondern überall dort, wo der Staat seine Aufgaben mithilfe privatrechtlicher Wirtschaftsunternehmen erfüllt.

Und zweitens: Die Auskunftspflicht ist nicht auf den engen Kreis von Kanzleramt und Ministerien beschränkt, sondern erfasst auch nachgeordnete Behörden wie eben die BaFin.

Starkes Bekenntnis zur Wahrheitspflicht

Das Verfassungsgericht hat damit eines der wirkungsvollsten Instrumente der Opposition aufgewertet. Wie wichtig die "Kleine Anfrage" im parlamentarischen Betrieb inzwischen geworden ist, zeigt bereits ein Blick auf die Zahlen. Weit mehr als 10 000 solcher Anfragen wurden allein in der Zeit von 2005 bis 2017 formuliert; in den fünfeinhalb Jahrzehnten davor waren es insgesamt 12 200.

Ziel ist die parlamentarische Kontrolle: Die Opposition soll damit Missstände oder gar Rechtsverstöße aufdecken können - weil in einer Demokratie die Regierung dem Parlament verantwortlich ist.

Zugleich stärkt das Gericht mit dem Urteil die Grundlagen der Demokratie. In einer Zeit, in der selbst in demokratischen Regierungen wie in den USA die Lüge zum Instrument im politischen Kampf geworden ist, formuliert Karlsruhe ein starkes Bekenntnis zur Wahrheitspflicht. Oppositionsfraktionen können die Regierung zwingen, unangenehme Wahrheiten selbst auszusprechen.

"Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus", sagte Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Nie klang das aktueller als jetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: