Amtsgericht:Verhängnisvolle Blüten

Junger Gilchinger muss wegen Geldfälschung hinter Gitter.

Von Christian Deussing

Der junge Mann aus Gilching war pleite und arbeitslos, als er im Juni 2016 in München für geliehene 200 Euro falsche Banknoten kaufte. Laut Anklage handelte es sich um 50 Euro-Scheine im Scheinwert von 1000 Euro. Damit kaufte der Autolackierer kurz darauf in Gilching in einem Lotto-Toto-Laden ein Päckchen Zigaretten und ein Essen im Asia-Markt - und erhielt viel Rückgeld. An einer Tankstelle in der Nähe wechselte der Angeklagte vier der 50 Euro-Blüten bei einem Bekannten. Wegen "Geldfälschung" wurde der mehrfach vorbestrafte Gilchinger nun vom Jugendschöffengericht in Starnberg am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Mitangeklagt war seine damals 20-jährige Freundin. Sie hatte sich später von ihrem Partner getrennt, als Mitwisserin aber erst einige Zeit danach ausgepackt. "Ich war ihm hörig und wollte ihn schützen", sagte die Fachoberschülerin mit leiser Stimme im Prozess. Sie sei von ihrem Ex-Freund unter Druck gesetzt und mit dem Leben bedroht worden. Deshalb habe sie der Polizei zuerst erzählt, die falschen Geldscheine auf dem Bahnsteig in Pasing gefunden und ihrem einstigen Gefährten gegeben zu haben. Das war gelogen. Die Germeringerin muss sich nun wegen Strafvereitelung verantworten, in dem Verfahren um das Falschgeld wurde sie jedoch freigesprochen. Zudem hatte die junge Frau anhand von Fotos den Mann wiedererkannt, den der Angeklagte im Münchner Westbad kennengelernt hatte. Bei dieser Person hatte er die gefälschten Scheine gekauft. Der Mann wurde später auch erwischt.

Der Lackierer gab die Taten zu. Er behauptete aber, die noch nicht in den Umlauf gebrachten 700 Euro in seinem Keller verbrannt zu haben. Denn der Betrug war seinerzeit aufgeflogen, weil dem Tankstellen-Pächter die Blüten in der Kasse aufgefallen waren - und der Mitarbeiter den Geldwechsler kannte. Bald darauf meldeten sich auch Geschäftsleute aus Gilching, bei denen gefälschte Banknoten auftauchten. Darauf seien die Fingerabdrücke des Angeklagten sichtbar gewesen, nicht aber die der Ex-Freundin, berichtete ein Kripobeamter als Zeuge.

Der Hauptangeklagte sprach von einer "blöden Idee mit dem Falschgeld" und versicherte, sein Leben wieder im Griff zu haben und tüchtig zu arbeiten. Das unterstrich auch sein Verteidiger und verlangte vom Schöffengericht, seinem Mandanten nochmals eine Chance zu geben. Dagegen forderte der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von knapp drei Jahren für den heute 26-Jährigen, der im Juni 2016 nur sechs Tage nach Bewährungsstrafen wegen Drogendelikten rückfällig geworden war. Richter Ralf Jehle entschied, den Mann hinter Gitter zu schicken. "Nehmen Sie es als Zäsur und Möglichkeit, Ihr Leben zu ändern", begründete er sein Urteil. In seinem Schlusswort hatte der Gilchinger beteuert, es "allen beweisen zu können". Er habe eine Therapie gemacht und nehme keine Drogen mehr. Seine Ex-Freundin aber sagte, ohne ihn eines Blickes zu würdigen: "Der gehört eingesperrt, damit er niemandem wieder etwas antut."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: